Kabinett bringt Änderungen des Landesplanungsgesetzes auf den Weg
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat eine umfassende Reform des Landesplanungsgesetzes beschlossen. Diese soll die Raumordnungsplanung schneller, effizienter und digitaler machen. „Mit diesem Gesetz gestalten wir die Planungsverfahren effizienter und flexibler, treiben die Digitalisierung voran und machen die Pläne robuster“, erklärte Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi.
Beschleunigung der Planungsverfahren
Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Einführung eines Anzeigeverfahrens anstelle der bisherigen Genehmigung der Regionalpläne. Dies soll die abschließende Genehmigung der Pläne verschlanken und deutlich verkürzen. Private Stellungnahmen werden zukünftig pauschal informiert, was den Umgang mit zahlreichen Eingaben erleichtert. Verzögerte Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden durch verbindliche Fristen beschleunigt.
Robustere Pläne
Zukünftig sollen bestimmte formale Fehler im Planungsverfahren nicht mehr zur Ungültigkeit des gesamten Plans führen. Fehler können nachträglich korrigiert und unwirksame Teile eines Plans abgetrennt werden, sodass der Rest gültig bleibt. Dies erhöht die Verlässlichkeit und Geschwindigkeit der Planungen.
Vorantreiben der Digitalisierung
Alle Verfahrensschritte sollen digital durchgeführt werden, soweit dies rechtlich möglich ist. Veröffentlichungen und Bekanntmachungen sollen online erfolgen, und digitale Kommunikation wird für Behörden verbindlich. Online-Formulare für Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen zum Standard werden. Ein einheitliches Datenformat für Bauleitpläne im Raumordnungskataster soll eine medienbruchfreie digitale Übermittlung ermöglichen.
Innovation und Vereinfachung
Die Reform enthält eine Flexibilisierungs- und Experimentierklausel, um Innovationen in der Regionalplanung zu fördern und auf unvorhersehbare Entwicklungen reagieren zu können. Zudem werden Anpassungen an das Raumordnungsgesetz vorgenommen, um Doppelregelungen zu streichen und die Anwendung des Gesetzes zu vereinfachen.
Reaktionen auf die Reform
Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, und Prof. Dr. Alexis von Komorowski, Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, begrüßen die Reform als Schritt in die richtige Richtung. Sie betonen, dass die Optimierung und Beschleunigung der baurechtlichen Verfahren notwendig sind, um die Herausforderungen der Landes- und Regionalplanung besser zu bewältigen. Gleichzeitig äußern sie Bedenken hinsichtlich der Anhebung des Mindestpersonalstandards bei den unteren Baurechtsbehörden, da dies kleinere Genehmigungsbehörden gefährden könnte. Sie schlagen vor, Fort- und Weiterbildungen zur Qualifizierung sicherzustellen, ohne die Dezentralität zu verlieren.