Jetzt Tourismusförderung beantragen!
Ab sofort können Städte und Kommunen wieder Anträge auf Förderung ihrer geplanten Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms 2025 (TIP) stellen. „Das TIP ist das zentrale Förderprogramm, um die baden-württembergischen Kommunen bei der Umsetzung von touristischen Infrastrukturprojekten zu unterstützen.", sagt Patrick Rapp, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. „Von der Förderung profitieren sowohl die zukünftigen Gäste als auch die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, die durch gut geplante und moderne Einrichtungen einen echten Mehrwert für ihre Freizeitgestaltung erhalten.“
Das sind die Bedingungen des Tourismusförderprogramms 2025
Insgesamt stehen bis zu zehn Millionen Euro für infrastrukturelle Einzelprojekte zur Weiterentwicklung des Tourismus im Land zur Verfügung. Der Fördersatz liegt bei bis zu 60 Prozent. Mit dem TIP werden Gemeinden, Städte und Landkreise sowie kommunale Zusammenschlüsse bei der Finanzierung von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen unterstützt. Damit fördert das Land kommunale Projekte, die die Errichtung, Modernisierung, (energetische) Sanierung und den Umbau von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen in Baden-Württemberg zum Ziel haben und die für die Gestaltung eines zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind.
Tourismusförderung bis zum 1. Oktober beantragen
Kommunen können bis spätestens 1. Oktober 2024 einen Antrag auf Förderung ihrer geplanten Infrastrukturmaßnahme über die Rechtsaufsichtsbehörden bei dem zuständigen Regierungspräsidium einreichen. Letztere stehen auch für die obligatorische Antragsberatung zur Verfügung. Die einschlägige Verwaltungsvorschrift sowie die Antragsunterlagen finden Sie hier auf service-bw.