Konjunkturkurve mit Geldstapeln
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Investitionsbooster: Kommunen erhalten Ausgleich

Mit dem sogenannten „Investitionsbooster“ wollen Bund und Länder die Konjunktur ankurbeln. Für Städte und Gemeinden bedeutet das allerdings Milliardenverluste bei den Steuereinnahmen. Diese sollen nun vollständig vom Bund ausgeglichen werden.

Ein Konjunktur- und Investitionspaket, das Bund und Länder gemeinsam auf den Weg gebracht haben, soll die wirtschaftliche Dynamik in Deutschland wieder in Schwung bringen. Unter dem Schlagwort „Investitionsbooster“ sollen gezielte Impulse für Wachstum und Modernisierung gesetzt werden – insbesondere durch steuerliche Anreize für Unternehmen sowie durch Investitionen in zentrale Zukunftsbereiche.

Geplant ist unter anderem eine verbesserte steuerliche Abschreibung für Investitionen in Maschinen, Elektrofahrzeuge und andere Wirtschaftsgüter, um den Unternehmen zusätzliche Liquidität und Investitionsanreize zu verschaffen.

Konjunkturpaket: Kommunen werden für Ausfälle entschädigt

Für die Kommunen werden daraus jedoch bis zum Jahr 2029 Steuerausfälle in Höhe von rund 11 Milliarden Euro erwartet – vor allem infolge steuerlicher Entlastungen für Unternehmen, wie etwa verbesserter Abschreibungsmöglichkeiten, die sich direkt auf die kommunalen Anteile an der Einkommen- und Körperschaftsteuer auswirken. Aus diesem Grund haben sich Bund und Länder im Rahmen des Investitionspakets auch auf eine vollständige Entlastung der Kommunen von den zu erwartenden Steuerausfällen verständigt.

Der Bund wird diese Ausfälle künftig vollständig übernehmen. Möglich wird das durch eine Anpassung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer, wodurch Städte und Gemeinden finanziell deutlich gestärkt werden. Diese Entscheidung bedeutet eine notwendige Unterstützung für viele Kommunen, die durch sinkende Einnahmen und steigende Ausgaben in den vergangenen Jahren stark unter Druck geraten sind.

Hochverschuldeten Kommunen wird geholfen

Mit der dauerhaften Übernahme schaffe der Bund laut der Einigung der Bund langfristige Planungssicherheit für die kommunale Ebene. Neben der Kompensation der Steuerausfälle ist vorgesehen, hochverschuldeten Kommunen gezielt unter die Arme zu greifen. Dafür stellt der Bund jährlich 250 Millionen Euro bereit, die dem Abbau kommunaler Altschulden dienen sollen.

Gleichzeitig enthält das Paket umfangreiche Mittel für öffentliche Investitionen – insbesondere in Bildung, frühkindliche Betreuung, Hochschulen sowie in die Modernisierung von Krankenhäusern. Diese Fördermittel werden über die Länder verteilt und gezielt eingesetzt. Ein zentrales Element ist zudem ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro, aus dem die Länder künftig flexibler Projekte finanzieren können – ohne bisher geltende Vorgaben wie die Pflicht zur „Zusätzlichkeit“ oder zur Weitergabe an Dritte. Die Zins- und Tilgungskosten übernimmt ebenfalls der Bund.

Länder entscheiden über Weitergabe des Sondervermögens an Kommunen

Ein Fünftel dieses Infrastrukturfonds steht den Ländern zur freien Verfügung – ohne die bisherigen Auflagen. Es liegt nun in der Verantwortung der Bundesländer, in welchem Umfang sie diese Mittel auch an ihre Kommunen weitergeben.

Mit diesem Maßnahmenbündel reagiert die Bundesregierung auf die anhaltenden konjunkturellen Herausforderungen und strukturellen Investitionsdefizite, insbesondere im Bereich der öffentlichen Infrastruktur. Die vollständige Entlastung der Kommunen ist dabei ein zentraler Bestandteil, um sicherzustellen, dass Städte und Gemeinden als wichtige Träger öffentlicher Daseinsvorsorge nicht weiter finanziell ausgehöhlt werden, sondern aktiv zur Umsetzung des Investitionsprogramms beitragen können.

Steffen Jäger: „Nur zusätzliche Belastung der Kommunen verhindert.“

Trotz der zugesagten Entlastung mahnt Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, zur Vorsicht. Die finanzielle Lage der Kommunen sei so angespannt wie seit der Nachkriegszeit nicht mehr, betont er. Die jetzt vereinbarte Kompensation sei zwar ausdrücklich zu begrüßen, könne aber das strukturelle Problem nicht lösen. Vielmehr verhindere sie lediglich eine weitere Verschärfung der Lage.

„Die Kompensation der Einnahmeausfälle verhindert nur eine zusätzliche Belastung der Kommunen“, so Jäger. Tatsächlich hätten die Kommunen bereits 2024 ein Rekorddefizit von 24,8 Milliarden Euro ausweisen müssen – Tendenz steigend. Für das laufende Jahr zeichne sich angesichts der weiterwachsenden Ausgaben, insbesondere im Bereich der übertragenen Aufgaben, eine weitere Verschlechterung ab.

„Zukunftspakt“ aus Koalitionsvertrag „endlich konkret vorantreiben“

Jäger fordert deshalb grundlegende strukturelle Reformen. Es brauche eine deutliche Erhöhung der gemeindlichen Anteile an den Gemeinschaftssteuern, eine Entlastung bei sozialen Pflichtausgaben sowie eine konsequente Umsetzung des Konnexitätsprinzips – also die Verpflichtung, dass derjenige, der Aufgaben überträgt, auch die Kosten trägt. Neue staatliche Leistungsversprechen müssten vermieden werden, wenn keine gesicherte Finanzierung gegenüberstehe. Vor allem aber müsse der im Koalitionsvertrag angekündigte „Zukunftspakt“ zwischen Bund, Ländern und Kommunen endlich konkret vorangetrieben werden. Nur so lasse sich langfristig eine tragfähige Grundlage für die kommunale Daseinsvorsorge schaffen.