Hilfe zur Selbsthilfe
Ob Unwetter, Stromausfall oder Großbrand – in Krisenlagen zeigt sich schnell, dass staatliche Hilfe allein nicht ausreicht. In nahezu jeder denkbaren Katastrophensituation sind Behörden auf die Mitwirkung der Bevölkerung angewiesen. Selbst bestmöglich vorbereitete Einsatzkräfte und Krisenstäbe können persönliche Schäden kaum verhindern, wenn Menschen sich Gefahren aussetzen oder gar fahrlässig handeln.
Sensibilisierung der Bevölkerung ein zentraler Multiplikator
Wirksamer Bevölkerungsschutz beruht daher auf dem Zusammenspiel zwischen Behörden und Bürgerschaft. Und setzt somit voraus, dass sich jede und jeder der Risiken bewusst ist und im Idealfall eigene Vorsorgemaßnahmen getroffen hat. Es gibt keine verbindliche Vorgabe für Städte und Gemeinden dahingehend, für eine Sensibilisierung in der Bevölkerung zu sorgen. Allerdings ist es im Sinne funktionierender Hilfemaßnahmen sehr sinnvoll, etwa im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für Selbstschutz und Eigenvorsorge zu werben.
„Kommunen sind für die Sensibilisierung der Bevölkerung ein zentraler Multiplikator, da sie die örtlichen Gegebenheiten und Zielgruppen am besten kennen“, erklärt dazu Patrick Knapp. Er ist Sprecher des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. „Wir unterstützen die Stärkung von Selbstschutz und Eigenvorsorge in der Bevölkerung und stellen hierfür verlässliche Informationsgrundlagen bereit“, betont er. Als zentrale Orientierung verweist er auf die bundesweit einheitlichen Materialien des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), darunter der „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“, Checklisten für persönliche Notfallpläne sowie ein Multiplikatoren-Kit für die kommunale Öffentlichkeitsarbeit (https://is.gd/7ePjnH).
Veranstaltung über spezifische Risiken vor Ort
„Kommunen können zudem bestimmte Angebote im Rahmen ihrer Möglichkeiten begleiten und fördern“, so Knapp weiter. Dies gelte etwa für die Unterstützung von Seminaren oder lokalen Informationsveranstaltungen, die auf diesen Materialien aufbauen. Für die Abstimmung vor Ort seien in der Regel die unteren Katastrophenschutzbehörden zuständig – also die Landratsämter beziehungsweise in Stadtkreisen die Bürgermeisterämter.
Wie solche Initiativen in der Praxis aussehen können, zeigt ein Beispiel aus Kürnbach im Landkreis Karlsruhe. Dort luden im vergangenen Jahr die Landfrauen zu einer Informationsveranstaltung ein, die auf großes Interesse stieß. Referentin war Nicole Baureithel, Leiterin des Fachgebiets Prävention beim Kreisfeuerwehrverband des Landkreises Karlsruhe. Im Mittelpunkt ihres Vortrags standen typische Krisenszenarien – von Unwetterlagen über längere Stromausfälle bis hin zu Evakuierungen – sowie konkrete Empfehlungen zur persönlichen Vorbereitung. Ein besonderer Fokus lag auf der Notfallvorsorge im eigenen Haushalt. Sie empfahl etwa grundlegende Vorräte für mehrere Tage vorzuhalten, insbesondere Trinkwasser und haltbare Lebensmittel, um kurzfristige Versorgungsengpässe überbrücken zu können. Ergänzend informierte die örtliche Feuerwehr bei der Veranstaltung über spezifische Risiken vor Ort.
Solche Initiativen entsprechen auch der Linie des Innenministeriums. Leitend sei laut Knapp dabei ein grundlegendes Prinzip des Bevölkerungsschutzes: Katastrophenschutz erfolge im Land ausdrücklich „in Ergänzung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung“. Entsprechend empfiehlt das Ministerium vor allem alltagsnahe und praktisch umsetzbare Inhalte für die kommunale Öffentlichkeitsarbeit. Dazu zählten etwa Hinweise zum persönlichen Notfallplan, zu einem vorsorglichen Haushaltscheck, zur sinnvollen Bevorratung oder zum richtigen Verhalten in Notsituationen.
Kostenfreie Kurse und Aktionstage an Schulen zum Thema Bevölkerungsschutz
Für die Verbreitung solcher Informationen stünden Kommunen zahlreiche etablierte Kanäle zur Verfügung – von kommunalen Internetseiten über Amtsblätter und Newsletter bis hin zu Bürger-Apps und sozialen Medien. Ziel sei eine möglichst breite Ansprache der Bevölkerung, betont der Sprecher, „mit besonderem Blick auf Barrierefreiheit sowie verständliche und gegebenenfalls mehrsprachige Kommunikation“.
Als vorbildliches Beispiel nennt das Ministerium die Stadt Leonberg. Dort hat das Referat für Feuerwehr und Bevölkerungsschutz gemeinsam mit dem Ortsverein des Roten Kreuzes eine wiederkehrende kostenfreie Kursreihe zur persönlichen Krisenvorsorge etabliert. Unter dem Titel „Vorbeugung und Reaktion in Notlagen“ werden Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über Notvorrat, Notgepäck, grundlegendes Verhalten in Notfällen und die Nutzung von Warn-Apps informiert.
Andere Städte setzen laut Knapp auf niedrigschwellige Informationsangebote. Die Stadt Backnang lasse Bürgerinnen und Bürger beispielsweise BBK-Broschüren und Checklisten zur privaten Vorsorge zukommen. „Stuttgart arbeitet unter anderem mit einem gut auffindbaren FAQ-Format zu Fragen zum Bevölkerungsschutz‘ und eigenen Informationskampagnen zur Krisenvorsorge.“
(https://is.gd/2fWstA)
Die Sensibilisierung für Krisenvorsorge beginnt jedoch nicht erst im Erwachsenenalter. Auch Schulen gelten als wichtiger Ansatzpunkt, um Risikobewusstsein und Selbstschutz frühzeitig zu vermitteln. In Baden-Württemberg gibt es dafür das Programm „Katastrophenschutz an Schulen“ (https://is.gd/bfFkE8). Laut Knapp ist dieses schulartübergreifend angelegt. „Wir haben das Programm über ein gemeinsames Konzept von Kultus- und Innenministerium entwickelt. Dafür stehen Unterrichtsbeispiele und Materialien zur Verfügung, um das Thema im Unterricht zu verankern und Impulse auch in die Familien zu tragen“, erklärt er.
Zudem gibt es an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen im Land den jährlichen Aktionstag Katastrophenschutz. Er ist Teil des Programms und soll Schülerinnen und Schüler praxisnah für Risiken, Warnmittel und das richtige Verhalten in Notsituationen sensibilisieren – etwa durch Übungen, spezielle Unterrichtseinheiten oder Projekttage. Für diese Schularten ist die Durchführung verpflichtend. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift „Krisenereignisse an Schulen“, nach der die Schulen verpflichtet sind, den Aktionstag einmal pro Schuljahr mindestens mit den sechsten Klassen umzusetzen.