Kanzler Merz und Finanzminister Klingbeil bei den Haushalsberatungen im Bundestag
© Steffen Kugler/Bundesregierung

Haushaltsberatungen zum Sondervermögen

Diese Woche starten im Haushaltsausschuss die Beratungen über die detaillierte Gestaltung des Sondervermögens des Bundes. Im Vorfeld pocht Finanzminister Lars Klingbeil darauf, dass auch die Länder bei der Unterstützung der Kommunen gefragt sind

Diese Woche starteten die entscheidenden Haushaltsberatungen zum geplanten Sondervermögen der Bundesregierung. Am 25.8. kam der Haushaltsausschuss zu einer zweistündigen öffentlichen Anhörung im Berliner Jakob-Kaiser-Haus zusammen, bei der zwölf Sachverständige die Gesetzentwürfe zum Haushaltsbegleitgesetz 2025 sowie zur Errichtung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) erörtern. Damit begann die politische Feinarbeit für ein zentrales finanzpolitisches Projekt dieser Legislaturperiode.

Wie wird das Sondervermögen "errichtet"?

Im Fokus der Beratungen stehen weitreichende Änderungen der Haushaltsregeln. So sollen künftig sicherheitsrelevante Ausgaben – etwa für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, IT-Sicherheit oder Hilfeleistungen an völkerrechtswidrig angegriffene Staaten – über einer Schwelle von einem Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts von der Schuldenregel des Grundgesetzes ausgenommen werden. Zudem wird in der Bundeshaushaltsordnung die Möglichkeit einer bereinigten Investitionsquote verankert, um die staatlichen Investitionen klarer darzustellen.

Mit dem SVIKG-Entwurf soll ein Sondervermögen in Höhe von bis zu 500 Milliarden Euro geschaffen werden. Dieses teilt sich in 100 Milliarden Euro für Investitionen von Ländern und Kommunen, weitere 100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds sowie 300 Milliarden Euro für zentrale Bundesinvestitionen auf. Letztere umfassen insbesondere die Bereiche Verkehr, Energie, Bildung, Gesundheit, Forschung, Digitalisierung sowie Zivil- und Bevölkerungsschutz.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil pocht auf Anstrengung durch Länder

Neu geregelt wird außerdem das Prinzip der „Zusätzlichkeit“: Demnach sollen die Bundesinvestitionen mindestens zehn Prozent der bereinigten Gesamtausgaben betragen. Mittel können rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 bis Ende 2036 bewilligt werden.

Im Vorfeld der Haushaltsberatungen zum geplanten Sondervermögen forderte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, nicht nur den Bund, sondern auch die Länder stärker in die Verantwortung zu nehmen – insbesondere, wenn es um die Unterstützung von Kommunen geht.

Er machte deutlich, dass die Entlastung hochverschuldeter Kommunen nicht allein durch den Bund gelingen könne. Viele Städte und Gemeinden ächzten unter milliardenschweren Altschulden, die ihren Handlungsspielraum massiv einschränkten. Zwar wolle der Bund über das Sondervermögen Investitionen in Infrastruktur, Schulen, Kitas und Digitalisierung ermöglichen, doch ohne das Mitwirken der Länder sei eine dauerhafte Lösung nicht machbar. Klingbeil forderte deshalb ausdrücklich, dass die Länder sich finanziell an der Entlastung beteiligen und Verantwortung für ihre Kommunen übernehmen – nur so könne der Investitionsstau vor Ort wirksam aufgelöst werden.