Gemeinsame Finanzkommission kann sich über die Kosten für Geflüchtete aus der Ukraine nicht einigen.
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Gemeinsame Finanzkommission: Keine Einigung über Flüchtlingskosten

Übernahme der vollen Kosten für die Geflüchteten oder Pauschalbetrag? Abbau der Bürokratie - aber wie? Die Präsidenten der Kommunalen Spitzenverbände diskutierten über sechs Stunden mit Finanzminister Danyal Bayaz und weiteren Vertretern des Landes. Klar zeigte sich, wo die Differenzen liegen.

Bei der aktuellen Finanzlage war absehbar, dass die Verhandlungen zwischen Land und Kommunen nicht leicht werden würden. Besonders da es um den wichtigen Doppelhaushalt 2023/24 geht. So kam die Gemeinsame Finanzkommission in der letzten Woche auch noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis. Nach sechs Stunden der Verhandlungen – zwischen Finanzminister Danyal Bayaz, dem Chef der Staatskanzlei Florian Stegmann, Gemeindetagspräsident Steffen Jäger, Städtetagspräsident Peter Kurz und Landkreistagspräsident Joachim Walter – vertagte sich die Kommission. Trotzdem konnten einige wichtige kommunale Themen bereits gemeinsam aufgearbeitet werden.

Wer übernimmt die Kosten für Geflüchtete aus der Ukraine?

Besonders die Verteilung der Kosten für Geflüchtete ist ein schwieriges Thema, das Land und Kommunen noch nicht bis zu einer Lösung bringen konnten. Die Aufnahme von mittlerweile 138.000 Geflüchteten aus der Ukraine verursacht bei den Städten, Gemeinden und Landkreisen enorme Kosten. Während die Kommunen fordern, dass das Land die Kosten vollständig übernimmt, möchte dieses stattdessen eine Pauschale an die Kommunen zahlen.

Baden-Württembergs Verhandlungen mit dem Bund

Doch die Kette setzt sich nach oben fort: Auch die Länder haben vom Bund deutlich mehr Unterstützung für die Unterbringung der Geflüchteten gefordert, als dieser schlussendlich bereitstellt. Baden-Württemberg wird im kommenden Jahr 197 Millionen Euro an Bundesmitteln für Geflüchtete aus der Ukraine erhalten. Die tatsächlichen Kosten sind jedoch um ein Vielfaches höher. Zusätzlich bekommt das Land eine allgemeine flüchtlingsbezogene Pauschale von 164 Millionen Euro für das Jahr 2023. In diesem Jahr kamen bisher 22.000 Asylsuchende nach Baden-Württemberg.

Bürokratieabbau und weniger Vorgaben gefordert

Ein weiteres Schwerpunktthema neben den Flüchtlingskosten war der von Gemeinde-, Städte- und Landkreistag geforderte Abbau von bürokratischen Hürden und staatlichen Vorgaben. Die Gemeinsame Finanzkommission debattierte über ein Format in dem man diese Hürden und Vorgaben evaluieren und abbauen könnte. Eine Einigung konnte jedoch noch nicht erreicht werden.