Bürgerentscheide bei erneuerbarer Energie verbieten?
Windkraftanlagen nahe der Stadt Tauberbischofsheim
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Forderung: Bürgerentscheide bei erneuerbarer Energie verbieten

Beim Ausbau erneuerbarer Energien gehört Baden-Württemberg zu den Schlusslichtern. Dabei versuchen viele Städte und Gemeinden Windkraft- und Photovoltaik-Projekte umzusetzen. Nicht selten scheitern sie dabei jedoch an Bürgerbegehren. Steffen Jäger will diesem per Gesetz Einhalt gebieten.

Geht es um den Ausbau erneuerbarer Energien können sich die meisten Menschen einigen: Der Ausbau ist notwendig und sollte schnellstmöglich voranschreiten. Anders sieht das jedoch häufig aus, wenn der Ausbau vor der eigenen Haustür stattfindet. Werden Windkraft- oder Photovoltaik-Projekte tatsächlich geplant, kommt es nicht selten zu Protesten aus der Bürgerschaft der angrenzenden Städte und Gemeinden. Von Haus zu Haus werden Unterschriften gegen den Bau von Windrädern oder Freiflächenphotovoltaik gesammelt, bis das Bürgerbegehren zum Bürgerentscheid führt. Nicht selten das Ende des Projekts, das Teil des Ausbaus der erneuerbaren Energien gewesen wäre. 

Bürgerentscheide bei erneuerbarer Energie per Gesetz verbieten

Um diesen Mechanismus zu verhindern, fordert Gemeindetagspräsident Steffen Jäger das Land zu einer Änderung der Gemeindeordnung auf: Bürgerentscheide sollen im Bereich der erneuerbaren Energie nicht mehr zulässig sein. Das sagt er im Interview gegenüber der Heilbronner Stimme. Aus Planungsperspektive kämen in Baden-Württemberg viele Flächen für Photovoltaik und Windkraft in Frage. Zudem gebe es in der Gesellschaft ein übergeordnetes Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien. Das solle das Land in der Gemeindeordnung per Gesetz verankern, um einen schnelleren Ausbau in Baden-Württemberg zu ermöglichen. 

Auch Arten-, Natur- und Denkmalschutz hemmen den Ausbau erneuerbarer Energien

Doch nicht nur der Bürgerprotest stehe dem Ausbau erneuerbarer Energien immer wieder im Weg. Auch Arten-, Natur- und Denkmalschutz sorgten für ein Stocken im Ausbau. Laut Jäger müsse entschieden werden, ob der Klimaschutz als übergeordnetes Ziel gelte und demnach einen Vorrang in der Abwägung erhalten müsse.