Baustelle
Innenentwicklung statt Neubau am Ortsrand lautet die Devise des Landes.
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Förderung fürs Flächensparen

Baden-Württemberg setzt bei der Förderung von Innenentwicklung auf die nachhaltige Nutzung innerörtlicher Flächen. Mit 1,8 Millionen Euro stellt das Land so viel Fördermittel wie nie zuvor für die Aktivierung und Entwicklung bestehender Flächen bereit.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg hat eine neue Förderrunde im Rahmen des Programms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ gestartet. Kommunen und Planungsträger können bis 23. Mai 2025 Förderanträge einreichen, um innerörtliche Flächenpotenziale zu erschließen und so dem Flächenverbrauch entgegenzuwirken.

Gefördert werden Maßnahmen zur Innenentwicklung, darunter Nachverdichtung, Umnutzung von Bestandsgebäuden und die Reaktivierung brachliegender Flächen. Ziel ist es, Siedlungsentwicklung nachhaltiger zu gestalten und gleichzeitig Ortskerne zu stärken.

Programm soll Ausweichen auf die grüne Wiese vermeiden

Die neue Förderrunde nimmt dabei vor allem die Weiterentwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen sowie konkrete Projekte in den Blick, die kurzfristig umsetzbar sind. Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf Konzepten, die sich mit der Mehrfachnutzung von Flächen und Gebäuden beschäftigen. Dies schafft ökonomischen und ökologischen Mehrwert, kann zur Belebung unserer Ortskerne und Stadtquartiere führen und trägt gleichzeitig zu einer flächeneffizienten Siedlungsentwicklung bei.

„Wir wollen den Kommunen helfen, attraktive Wohn- und Gewerbeflächen zu schaffen, ohne dafür auf die grüne Wiese ausweichen zu müssen“, erklärt Staatssekretärin Andrea Lindlohr. „Damit schonen wir das kostbare Gut Fläche und sichern gleichzeitig Arbeitsplätze vor Ort.“ Ziel sei eine dreifache Innenentwicklung: „Das heißt, wir wollen Wohn- und Gewerbeflächen, Grün- und Freiräume sowie Mobilitätsangebote gemeinsam qualifizieren. So schaffen wir eine hohe Lebensqualität für alle.“

Die dreifache Innenentwicklung biete gleich mehrere Vorteile. Durch die Inanspruchnahme vorhandener Flächen könnten kurze Wege zu bereits vorhandener Infrastruktur genutzt werden. Durch sie könne zudem die Bestandsstruktur, die Aufenthaltsqualität und die Tragfähigkeit von Nahversorgungs- und Mobilitätsangeboten verbessert werden. „Innenentwicklung ist oft mühsam – aber die Mühe lohnt sich“, betont Staatssekretärin Lindlohr.

Förderung für Kommunale Flächenmanager 

Auch die verstärkte Förderung von kommunalen Flächenmanagerinnen und Flächenmanagern wird auch 2024 fortgesetzt. „Diese sind wichtige Mittler zwischen Gemeinde, Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Investorinnen und Investoren, um Innenentwicklungspotenziale für Wohnen oder Gewerbe zeit-nah zu mobilisieren“, so Staatssekretärin Lindlohr.

Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände, Landkreise, Zweckverbände sowie Träger der Regionalplanung in Baden-Württemberg. Anträge können bis zum 23. Mai 2025 beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen eingereicht werden.

Zuletzt förderte das Land vier neue kommunale Flächenmanager in Bad Waldsee, Heilbronn, Hemsbach und Konstanz. Diese sollen als lokale Kümmerer Netzwerke aufbauen, Akteure vernetzen und konkrete Lösungen für bezahlbaren Wohnraum vor Ort initiieren. Die Förderung beträgt bis zu 60.000 Euro für zwei Jahre und dient als Anschubfinanzierung.

Breite Palette geförderter Projekte

Neben den Flächenmanagern erhielten 28 weitere Städte, Gemeinden und Kooperationen eine Förderung. Die geförderten Maßnahmen reichen von klassischen Innenentwicklungskonzepten über Testentwürfe und Workshops bis hin zu innovativen Ideen für die Nutzung von Leerständen und neuen Wohnformen.

Die Mobilisierung von Flächen für bezahlbaren Wohnraum bildet weiterhin den Schwerpunkt des Programms. Zugleich gewinnen auch Themen wie die Transformation von Gewerbeflächen, die Aufwertung von Ortsmitten und Konzepte zur Quartiersentwicklung zunehmend an Bedeutung.

„Es freut mich besonders, dass wir mit unserem Förderprogramm sowohl ganz kleine Gemeinden als auch große Städte erreichen. Denn die Innenentwicklung steht – je nachdem, wo sie stattfindet – vor ganz unterschiedlichen Herausforderungen, die auch unterschiedliche Konzepte erfordern“, sagt die baden-württembergische Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi.

Wohnraum in denkmalgeschützten Gebäuden wird ebenfalls gefördert

Zudem hat das Land Baden-Württemberg das Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ neu aufgelegt. Es stellt dafür insgesamt eine Million Euro für die Jahre 2025 und 2026 bereit. Ziel ist es, Eigentümerinnen und Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude bei der Schaffung oder Reaktivierung von Wohnraum zu unterstützen.

Gefördert werden sowohl Konzepte zur denkmalverträglichen Wohnnutzung als auch sogenannte Leuchtturmprojekte, die beispielhaft zeigen, wie aus Kulturdenkmalen attraktiver Wohnraum entstehen kann. Für Konzeptentwicklungen können Fördermittel in Form von Gutscheinen bis zu 20.000 Euro beantragt werden. Leuchtturmprojekte können mit bis zu 300.000 Euro unterstützt werden. Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer sowie Bauunterhaltspflichtige von Kulturdenkmalen oder von ihnen Beauftragte.

Ein Beispiel für die Förderung ist der Tabakschopf aus dem 19. Jahrhundert in Kappel-Grafenhausen. Der Bau ist ein seltenes Zeugnis des Tabakanbaus in der Rheinebene, der lange leerstand. Für ihn wurde ein denkmalverträgliches Wohnkonzept entwickelt, das die historische Bauweise bewahrt und gleichzeitig modernen Wohnraum schafft. Aktuell steht der Rohbau, perspektivisch sollen dort fünf Menschen einziehen – mit weiterem Potenzial für zusätzlichen Wohnraum.

Anträge für das Programm „Wohnen im Kulturdenkmal“ können bis zum 30. Juni 2025 beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Innenentwicklungsprogramm, lesen Sie auf den Seiten des Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Programm „Wohnen im Kulturdenkmal“ lesen Sie auf den Seiten des Regierungspräsidium Stuttgart.