Gemeinsame Finanzkommission einigt sich bei Flüchtlingskosten und weiteren Themen
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Flüchtlingskosten: 450 Millionen für die Unterbringung von Geflüchteten

Mehrmals mussten Land und Kommunen tagen, um zu einer Einigung zu gelangen. Nun ist ein Maßnahmenpaket geschnürt. Mit insgesamt 770 Millionen Euro für Städte und Gemeinden. Doch: Einige Zukunftsthemen bleiben unberücksichtigt.

Nach langen Verhandlungen hat die Gemeinsame Finanzkommission zwischen dem Land und den Kommunen eine Empfehlung für ein Maßnahmenpaket abgegeben. Besonders wichtig war für die Kommunen in diesem Zusammenhang: Die Einigung bei den Flüchtlingskosten. Das Paket umfasst finanzielle Hilfen des Landes in Höhe von gut 770 Millionen Euro. Dabei gibt das Land größtenteils Mittel des Bundes an die Kommunen weiter. 

Einigung in der Gemeinsamen Finanzkommission:

  • 450 Millionen Euro für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten im Jahr 2023
  • 43 Millionen Euro zur Verlängerung des Pakts für Integration für die Jahre 2023 und 2024
  • 65 Millionen Euro für die Stärkung der Kinderbetreuung im Jahr 2023
  • 2,9 Millionen Euro jährlich für Mehrkosten in der Kindertagespflege
  • 100 Millionen Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung für die Jahre 2023 und 2024

Kein Geld für Klimaschutzmaßnahmen

Während die Kommunen so wichtige Hilfen für drängende Aufgaben erhalten, zeigt das Paket auch, dass in den nächsten Jahren für viele Dinge wenig Geld verfügbar sein wird. So erhalten Städte und Gemeinden im Rahmen des Maßnahmenpakets keine Mittel für die Umsetzung der Verkehrswende. Und auch sonst werden die wichtigen Stellschrauben der Kommunen, die zum Klimaschutz beitragen könnten, in dem Paket nicht berücksichtigt. 

Jäger: Einigung über Flüchtlingskosten essenziell/Verhandlungen zeigen fehlende Handlungsspielräume auf

„Diese Verhandlungsrunde der Gemeinsamen Finanzkommission hat es bestätigt: Das Maß an staatlichen Leistungszusagen bei zugleich höchsten Erfüllungsstandards und einer überregulierten Bürokratie führt dazu, dass es keine finanziellen Handlungsspielräume gibt, um die Zukunftsthemen anzugehen“, kommentiert der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, die Verhandlungen zwischen Land und Kommunalen Landesverbänden. „Bei ehrlicher Betrachtung reichen die Mittel aktuell nicht einmal, um die bereits bestehenden Aufgaben und Rechtsansprüche auszufinanzieren. Angesichts dieser Rahmenbedingung bin ich den Vertretern des Landes dankbar, dass wir trotzdem eine konsensuale Empfehlung für den Doppelhaushalt 2023/2024 haben abgeben können. Diese trifft aber auch eine Aussage dazu, was eben aktuell nicht möglich ist. Denn all die Themen, die nicht genannt sind, können in den kommenden beiden Jahren auch nicht vorangebracht werden. Aus Sicht der Städte und Gemeinden ist bei dieser Empfehlung daher die wichtigste Botschaft: Es muss einen grundlegenden Prozess zur Aufgaben- und Standardkritik geben. Es kann kein ‚Weiter so‘ geben.“