Finanzspritze für die Sportinfrastruktur
Viele kommunale Sportstätten sind in die Jahre gekommen: Hallen, Bäder und Freianlagen stammen oft aus den 1970er- oder 1980er-Jahren und entsprechen weder heutigen energetischen Standards noch modernen Anforderungen an Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit. Nun soll ein neues Programm des Bundes diese Infrastruktur stärken und zugleich zur kommunalen Daseinsvorsorge, Gesundheitsförderung und gesellschaftlichen Teilhabe beitragen.
333 Millionen Euro stehen für die Kommunen bereit
Der Bund unterstützt Städte, Gemeinden und Landkreise dabei mit einem neuen Förderprogramm zur Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten. Über das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) stehen insgesamt 333 Millionen Euro bereit, um sanierungsbedürftige Sport-, Schwimm- und Freizeitanlagen wieder auf einen modernen Stand zu bringen.
Gefördert werden investive Maßnahmen an kommunalen Sport-, Schwimm- und Freizeitanlagen, die öffentlich zugänglich sind und der Allgemeinheit dienen. Dazu zählen zum Beispiel Turn- und Sporthallen, Hallen- und Freibäder, Mehrzweckhallen oder Freianlagen wie Fußball- oder Leichtathletikplätze. Neben der reinen Sanierung werden auch Modernisierungen gefördert, die Energieeffizienz und Klimaschutz berücksichtigen – etwa durch energetische Gebäudesanierungen, den Einsatz nachhaltiger Materialien oder barrierefreie Umgestaltungen.
Portal öffnet am 10. November. Einreichungen bis zum 15. Januar möglich
Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen – also Städte, Gemeinden und Landkreise. Sportvereine können über ihre Kommune in Projekte eingebunden werden, können selbst aber keine direkten Förderanträge stellen. Das digitale Förderportal des BBSR soll am 10. November 2025 geöffnet werden; Projektskizzen können bis zum 15. Januar 2026 eingereicht werden.
Die Fördersumme pro Projekt liegt zwischen 250 000 Euro und 8 Millionen Euro. Der Bund übernimmt in der Regel bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Kommunen mit einer nachgewiesenen Haushaltsnotlage sogar bis zu 75 Prozent. Zudem kann die Bundesförderung mit Landesmitteln kombiniert werden, um den kommunalen Eigenanteil weiter zu senken.
Frühzeitige Vorbereitung wichtig
Damit Kommunen von der Förderung profitieren können, ist eine frühzeitige Vorbereitung wichtig. Grundlage für eine erfolgreiche Antragstellung ist laut Expertinnen und Experten eine realistische Einschätzung des Sanierungsbedarfs an bestehenden Sportstätten im kommunalen Eigentum. Im nächsten Schritt sollte geklärt werden, welche Anlagen vorrangig modernisiert werden sollen und welche Ziele dabei im Vordergrund stehen – etwa die Verbesserung der Energieeffizienz, die Herstellung von Barrierefreiheit oder die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten für Vereine und die Öffentlichkeit.
Da Anträge ausschließlich durch die Kommune gestellt werden können, ist eine enge Abstimmung innerhalb der Verwaltung erforderlich. Gleichzeitig empfiehlt es sich, Sportvereine und weitere lokale Akteure einzubeziehen, um geplante Maßnahmen mit der tatsächlichen Nutzung vor Ort abzugleichen.
Den aktuellen Förderaufruf sowie weitere Informationen finden Sie unter www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html
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Wie Kommunen die Modernisierung ihrer Sportstätten in der Praxis umsetzen – und welche Hürden es bei der Mittelvergabe geben kann – zeigt das Beispiel der Stadt Leingarten. Den ausführlichen Bericht aus der Oktober-Ausgabe des die:gemeinde-Magazin lesen Sie hier.
