Einigung beim Digitalpakt 2.0: Mehr Mittel für die Kommunen geplant
Mit dem Rücktritt von Bettina Stark-Watzinger als Bundesbildungsministerin übernahm Cem Özdemir ihre Amtsgeschäfte. Ihm gelang es, in die festgefahrenen Verhandlungen um den sogenannten Digitalpakt 2.0 neuen Schwung zu bringen. Nun kam es zu einer Einigung zwischen Bund und Ländern, den Digitalpakt fortzuführen.
Systematische Förderung der Digitalisierung der Schulen
Dabei wurde eine Vereinbarung in der Kultusministerkonferenz (KMK) getroffen, die eine gemeinsame Finanzierung von fünf Milliarden Euro bis 2030 vorsieht. Diese wird jeweils zur Hälfte vom Bund und den Ländern getragen. Ziel dieser Einigung ist es, die Digitalisierung der Schulen in Deutschland systematisch zu fördern.
Die Verhandlungen gestalteten sich zäh, da die Interessen des Bundes, der Länder und der kommunalen Schulträger aufeinander abgestimmt werden mussten. Ein zentraler Aspekt war, die Verantwortung zwischen den Akteuren klar zu regeln: Während der Bund finanzielle Mittel bereitstellt, sind die Länder für die Umsetzung der Maßnahmen und die Integration in die Bildungspläne verantwortlich. Die Kommunen tragen als Schulträger die operative Verantwortung vor Ort.
Leistungsfähige WLAN-Netze und moderne Endgeräte
In dem weiterlaufenden Pakt sind 2,25 Milliarden Euro für den Ausbau der digitalen Infrastruktur vorgesehen, beispielsweise um leistungsfähige WLAN-Netze und moderne Endgeräte in den Schulen zu etablieren. Die Länder werden sich in diesem Punkt mit neuen finanziellen Mitteln in Höhe von 500 Millionen Euro beteiligen.
Darüber hinaus sollen verstärkt digitale Lehr- und Lernmethoden entwickelt werden. Dafür wird eine Initiative für „Digitales Lehren und Lernen“ gestartet, um innovative Konzepte für den Unterricht zu fördern.
Genaue Umsetzung hängt von künftiger Bundesregierung ab
Eine verpflichtende Fortbildung für Lehrkräfte ist nicht Bestandteil des Pakts. Stattdessen sollen die Länder die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte intensivieren, ohne jedoch eine Fortbildungspflicht festzulegen.
Die Vereinbarung sieht zudem vor, dass bereits geplante oder laufende Investitionen der Länder auf die Ziele des Digitalpakts 2.0 angerechnet werden können. Die genaue Umsetzung hängt von den haushaltspolitischen Entscheidungen der zukünftigen Bundesregierung ab.
Finanzschwache Kommunen sollen gezielt unterstützt werden
Die Einigung zum Digitalpakt 2.0 stellt sicher, dass finanzschwache Kommunen besonders berücksichtigt werden, wie es bereits im ersten Digitalpakt Schule der Fall war. Dies bedeutet, dass Kommunen mit geringeren finanziellen Möglichkeiten gezielte Unterstützung erhalten, um digitale Bildungsmaßnahmen umzusetzen.
Die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Bundesländer erfolgt dabei nach dem Königsteiner Schlüssel, einem Verfahren, das Faktoren wie Einwohnerzahl und Wirtschaftskraft der Länder berücksichtigt.
Neues Mittelauszahlungsverfahren
Ein neues Mittelauszahlungsverfahren soll zudem für mehr Planbarkeit sorgen: Die Länder können frühzeitig feste Jahresbeträge anmelden, um sicherzustellen, dass sie ihre Projekte langfristig planen können. Gleichzeitig erlaubt das System eine flexible Nutzung von nicht abgerufenen Mitteln bis zum Ende der Laufzeit des Programms, um Verzögerungen oder unerwartete Bedarfe abzufangen.
Bis Mitte Februar 2025 werden die Länder konkrete Vereinbarungen zu drei zentralen Handlungsfeldern des Digitalpakts vorlegen, also zum Ausbau der digitalen Infrastruktur, zur Schul- und Unterrichtsentwicklung und zur Qualitätsentwicklung in der digitalen Lehrkräftebildung.
Fehlende Planungssicherheit
„Wir haben damit einen Zwischenstand erreicht, der viele Dissenzpunkte zwischen Bund und Ländern ausräumt“, erklärte Katrin Prien (CDU), eine der Länderkoordinatorinnen bei den Verhandlungen und Bildungsministerin von Schleswig-Holstein. „Zur Wahrheit gehört aber auch, dass das, was dort verhandelt wurde, keine unterschriebene Vereinbarung ist, die entsprechend haushälterisch unterlegt ist.“
Dieser Umstand führe laut Prien dazu, dass Länder und Kommunen zum 1. Januar 2025 nicht die notwendige Planungssicherheit haben und Investitionen der Schulträger ins Stocken geraten. Jetzt werde es darum gehen, die dahinterliegende Bund-Länder-Vereinbarung so weiter zu formulieren, dass eine neue Bundesregierung und ein neuer Bundestag nach der Bundestagswahl dann sehr schnell wirksame Verabredungen mit den Ländern treffen können. „Wir Länder werden alles dafür tun, diesen Prozess zu unterstützen“, unterstrich Prien.