Karteikarten und Registerbücher auf Papier sind mit NOOTS endgültig passé.
Karteikarten und Registerbücher auf Papier sind mit NOOTS endgültig passé.
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Ein neues digitales Herzstück

12. Februar 2025
Seit Dezember 2024 steht der Fahrplan für die Registermodernisierung fest. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Nationale Once-Only-Technical-System, kurz NOOTS. Unser Gastautor Alexander Handschuh erklärt die Hintergründe und weist darauf hin, dass für Städte und Gemeinden noch einige Fragen offen bleiben.

Bereits im Jahr 2021 wurde im Deutschen Bundestag das Registermodernisierungsgesetz beschlossen. Das Parlament stellte damit die Weichen für ein digitales Mammutprojekt. Die Registermodernisierung ist von zentraler Bedeutung, um durchgehend digitale Prozesse in der Verwaltung zu ermöglichen und den Service für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu verbessern.

Ziel: Vernetzung und Automatisierung

Ziel des Vorhabens ist eine Vernetzung der bestehenden Register, um eine automatisierte Nachweisübermittlung zu ermöglichen. So sollen Verwaltungsvorgänge vereinfacht und beschleunigt werden. Im Dezember 2024 ist für die Umsetzung dieses Digitalisierungsvorhabens eine weitere bedeutende Hürde genommen worden. Bund und Länder haben sich auf einen Staatsvertrag für das „Nationale Once-Only-Technical-System“ (NOOTS) verständigt, der nun vom Bund und mindestens elf Ländern ratifiziert werden muss. Diese technische Infrastruktur bildet das Herzstück der Registermodernisierung. Für Städte und Gemeinden bleiben bei der Registermodernisierung, die grundsätzlich wichtig und richtig ist, allerdings noch eine Reihe offener Fragen.

Das NOOTS soll als technisches System den automatisierten Nachweisabruf aus den verschiedenen angebundenen Registern ermöglichen und so dazu beitragen, die Verwaltungsvorgänge durchgehend digital durchzuführen und das sogenannte „Once-Only-Prinzip“ zu realisieren. Once-Only bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten und Nachweise nur noch einmal digital an die Verwaltungen übermitteln müssen.

Die Voraussetzung, um diesen Grundsatz zu ermöglichen, ist der sichere und effiziente Datenaustausch zwischen den Behörden, der durch das NOOTS realisiert werden soll. Dieses System soll die technische Vernetzung aller im Staatsvertrag festgelegten nachweisführenden Stellen (Register) sicherstellen. Durch das NOOTS werden die Register von Bund, Ländern und Kommunen adressiert. Daher war eine staatsvertragliche Regelung nach Artikel 91c des Grundgesetzes notwendig, um das Zusammenwirken der föderalen Ebenen rechtlich zu regeln.

Vor allem die Frage der Finanzierung des Vorhabens und Fragen bezüglich der Governance des NOOTS waren Gegenstand von intensiven Diskussionen im IT-Planungsrat und zwischen Bund und Ländern. Die kommunalen Spitzenverbände haben – letztlich ohne Erfolg – darauf gedrungen, die Kommunen in den Regelungen zur Governance im Staatsvertrag zu berücksichtigen, um der Betroffenheit der Städte und Gemeinden als registerführende Stellen Rechnung zu tragen. Auch wenn die Kommunen im Staatsvertrag nicht genannt werden, soll eine enge Einbindung in die Steuerungsgremien erfolgen.

Anschlussverpflichtung für Kommunen

Eine grundsätzliche Anschlussverpflichtung besteht in einem ersten Schritt für die insgesamt 50 in der Anlage des Identifikationsnummerngesetzes (IDNrG) genannten Register. Über den konkreten Anschluss der Register und die Umsetzungsfrist wird der IT-Planungsrat im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministerkonferenzen entscheiden. Für Kommunen bedeutet dies, dass sie als nachweisführende Stellen dann zum Anschluss ihrer jeweiligen Register verpflichtet sind. Das IDNrG verpflichtet die nachweisführenden Stellen bereits jetzt, bis zum Jahr 2028 die sogenannten ID-Nummern in ihre Register zu implementieren, um den eindeutigen Nachweisabruf zu ermöglichen. Hier können, je nach Verfasstheit der kommunalen Register, erhebliche Aufwände für Städte und Gemeinden entstehen.

Insgesamt ist die Frage, welche konkreten Aufwände den Kommunen durch die Registermodernisierung entstehen, weiterhin nicht geklärt. Dies betrifft zum einen die teilweise notwendige Anpassung und Überarbeitung der Register, um die Implementierung der ID-Nummern möglich zu machen.

Finanzierung unklar

Aufgrund der Heterogenität der Registerlandschaft und der noch nicht abschließend feststehenden Zahl der anzuschließenden Register lassen sich diese Aufwände kaum seriös abschätzen. Zum anderen wird auch der Betrieb der Systeme Kosten verursachen. Umso wichtiger ist daher die Frage nach der Finanzierung durch Bund und Länder. Die im Staatsvertrag zum NOOTS getroffenen Vereinbarungen zielen zwar zunächst auf den Betrieb und den Aufbau des technischen Systems zum automatisierten Nachweisabruf ab. Dennoch sollte eine Konnexitätsverpflichtung der Länder sorgfältig geprüft werden, da diese sich für ihre Kommunen im Staatsvertrag zum Anschluss der Register verpflichtet haben.

Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund stand während der Verhandlungen über das Vertragswerk auch eine sogenannte „Opt-Out“-Variante zur Diskussion. Diese hätte es den Ländern ermöglicht, einzelne Register von der Anschlussverpflichtung auszuklammern. Da eine solche Lösung allerdings das gesamte Vorhaben konterkariert hätte, ist es gut und richtig, dass sich diese Variante nicht in der nun beschlossenen Version des Staatsvertrags findet.

Rund um die Finanzierung des Vorhabens dürfte es aber weitere Diskussionen geben. Für die Kommunen ist neben den offenen Finanzierungsfragen von großer Bedeutung, dass es Klarheit über die Aufwände, die ihnen entstehen, sowie eine engere Einbindung in den Umsetzungsprozess gibt.

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Informationen zum Gastautor 

Alexander Handschuh ist der Sprecher und Beigeordneter im Dezernat V des Deutschen Städte und Gemeindebundes.
Alexander Handschuh ist der Sprecher und Beigeordneter im Dezernat V des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.