Doppelhaushalt und Sofortprogramm: Mehr Geld für Grundschulen, aber nicht für Geflüchtete
Der Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2025/26 steht und wird in dieser Woche im Kabinett verabschiedet. Von den geplanten Mehrausgaben von 3,3 Milliarden Euro sollen knapp zwei Milliarden Euro für politische Schwerpunkte und die Bedarfe der Kommunen verwendet werden. Schwerpunktmäßig sollen Bildung, inneren Sicherheit, Innovation und Forschung stärker gefördert werden.
Intensive Verhandlungen zwischen Land und Kommunen
Dem Entwurf gingen mehrere Treffen der Gemeinsamen Finanzkommission und ein Schriftverkehr zwischen Landesregierung und Kommunalen Landesverbänden voraus. Die Kommunalen Landesverbände forderten neben einer besseren Finanzausstattung der Kommunen in den kommenden Jahren, auch ein Sofortprogramm 2024.
Zusätzliche Fördermittel für den Schulbau
Nun wird etwa das Bundesförderprogramm für die Ganztagsbetreuung in Grundschulen, das durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung notwendig gemacht wurde, durch Landesmittel aufgestockt. Für die Schulbauförderung möchte das Land jährlich 250 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen. Das zuvor geplante und stark kritisierte Losverfahren für die Bearbeitung der Anträge ist vom Tisch.
Die Landesregierung kündigte in einem Brief an die Kommunalen Landesverbände an, dass „bereits ab 2024 und für die nächsten sechs Jahre über eine jährliche Tranche in dreistelliger Millionenhöhe der aktuelle Antragsstau abgearbeitet werden kann. Dazu sind wir bereit, noch vorhandene Reserven einzusetzen und zum anderen die Ausgaben ab 2027 über Verpflichtungsermächtigungen abzusichern.“
Dies kommentiert Steffen Jäger, Präsident und Hauptgeschäftsführer des Gemeindetags Baden-Württemberg, so: „Beim Ganztag erkennen wir, dass das Land die von uns aufgezeigte Brücke mitgehen möchte und zusagt, über die nächsten sechs Jahre durch Landesmittel sicherzustellen, dass alle förderfähigen Anträge nun schnell positiv beschieden werden können. Dies ist unbedingt erforderlich und findet unsere ausdrückliche Zustimmung.“
Land entscheidet sich gegen eine Entlastung der Kommunen beim Thema Geflüchtete
Bei den gestiegenen Kosten für Geflüchtete auf kommunaler Ebene, zeigte sich das Land wenig verhandlungsbereit. Im Doppelhaushalt 2025/2026 sind keine zusätzlichen Mittel vorgesehen. Das Land gab lediglich an, die Bundesfördermittel für das Jahr 2024 vollständig an die Kommunen weitergeben zu wollen und ab 2025 jeweils 50 Prozent der Bundesfördermittel an die Kommunen weiterzugeben. Mit dieser Regelung zeigt sich der Gemeindetag Baden-Württemberg unzufrieden: „Bei den Kostenerstattungen für Geflüchtete liegen die Betrachtungsweisen von Land und Kommunen weit auseinander.“
Kommunen bauen Brücke für eine schnelle Verabschiedung des Sofortprogramms
Um ein Sofortprogramm 2024 schnellstmöglich verabschieden zu können, schlägt der Verband jedoch eine „Brücke“ vor: „Im Sofortprogramm eine Verständigung auf die unstrittige Durchleitung des Bundesmittel für 2024. Die Folgejahre werden zunächst ausgeklammert, weil darüber keine Einigung gefunden werden kann. Mit diesen Anpassungen wären wir bereit, im Gegenzug auch die vonseiten der Haushaltskommission vorgeschlagenen Umschichtungen im kommunalen Finanzausgleich zu unterstützen und ein vorgezogenes und schnelles Sofortprogramm 2024 zu vereinbaren. Ein solches wäre ein gutes und äußerst wichtiges Signal an die Kommunen.“