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Details über Verteilung bringen Klarheit für Kommunen

Lange war unklar, wie die Milliarden aus dem Sondervermögen verteilt werden sollten. Das Finanzministerium bringt auf Anfrage von die:gemeinde Licht ins Dunkel: Ein detaillierter Überblick zeigt, wer wie stark profitiert – und wo die größten Herausforderungen bleiben.

Das Land hat bekannt gegeben, wie die Finanzmittel aus dem Sondervermögen an die Kommunen verteilt werden sollen. In den vergangenen Wochen hatte es intensive Diskussionen darüber gegeben, wie groß der Anteil sein solle, der bei den Kommunen ankommt. Auch über die Auflagen, die Kommunen erfüllen müssen, wurde kontrovers diskutiert. 

Die Mittel aus der Milliarden-Einigung sind für die Kommunen dringend notwendig, um sanierungsbedürftige Gebäude wie Schulen, Sportstätten oder kommunale Infrastruktur instand zu setzen. Viele dieser Einrichtungen sind seit Jahren marode und entsprechen nicht mehr den heutigen Sicherheits- und Funktionsstandards, und das deutschlandweit.

Land will Mittel „gemeindescharf“ verteilen

Wie also sieht die Verteilung im Detail aus? Das Finanzministerium Baden-Württemberg teilt auf Anfrage von die:gemeinde mit, dass das Land in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden das Gesamtbudget von 8,75 Milliarden Euro gemeindescharf auf die Städte, Gemeinden und Kreise verteilen wolle. „Damit kennt jede Kommune das ihr insgesamt für die kommenden zwölf Jahre zur Verfügung stehende Förderbudget und kann im Rahmen dieses Budgets frei entscheiden, für welche Infrastrukturmaßnahmen sie die Mittel einsetzen will“, so Sebastian Engelmann, ein Sprecher des Finanzministeriums.

Wie das Ministerium weiter ausführte, orientiere sich der Verteilschlüssel an jenem der Kommunalen Investitionspauschale (Paragraf 4 FAG). „Das heißt, er berücksichtigt die Steuerkraft und die Einwohnerzahl“, erklärt Engelmann. Eine genaue Aufschlüsselung sei jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Zudem wies das er darauf hin, dass über die Verteilung der auf das Land entfallenden Mittel aus dem Sondervermögen derzeit politische Beratungen laufen.

Abruf der Gelder an Zahlungspflicht gebunden 

Geplant sei eine mögliche Verabschiedung des Nachtragshaushalts durch den Landtag am 11.12.2025. Erst damit würden die Voraussetzungen geschaffen, um die Mittel beim Bund abzurufen und an die Kommunen auszuzahlen. Der Abruf der Gelder sei nicht pauschal möglich, so das Ministerium weiter, sondern an konkrete Zahlungspflichten gebunden. „Konkret kann er bis zu 3 Monate vor der Zahlungspflicht erfolgen, also wenn eine Rechnung innerhalb von drei Monaten zur
Zahlung fällig wird“, erklärt der Sprecher.

Diese Regelung gehe auf die Verwaltungsvereinbarung des Bundes zum Sondervermögen zurück. Das Land habe sich zwar eine flexiblere Lösung gewünscht, doch der Bund habe die „Auszahlung in Jahrestranchen“ ausdrücklich abgelehnt, so das Finanzministerium. 

Mitarbeit: Eva Reiser.