Schärfere Corona-Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen verlangen tägliche Corona-Tests.
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Corona-Pandemie: Neue Regeln für Alten- und Pflegeheime

Seit Mitte Dezember kam es in Alten- und Pflegeheimen zu 2.545 Corona-Infektionen und in der Folge 190 Todesfällen. Nun reagiert das Land mit schärferen Corona-Maßnahmen für die Einrichtungen.

Baden-Württemberg verstärkt den Infektionsschutz in Alten- und Pflegeheimen. Es gilt eine erweiterte Testpflicht für Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen sowie eine Pflicht für die Einrichtungen, Besucher und externe Dritte zu testen. Eine entsprechende Regelung wurde in die vom Kabinett beschlossene und heute verkündete Corona-Verordnung aufgenommen. „Die Pandemie hat das Land weiter fest im Griff. Deshalb müssen wir ältere Menschen weiter bestmöglich schützen, da Infektionen bei ihnen schwerer und oftmals tödlich verlaufen“, so Gesundheitsminister Manne Lucha. „Gerade Alten- und Pflegeheime sind Brennpunkte der Corona-Pandemie. Aus diesem Grund verstärken wir dort den Infektionsschutz weiter, damit Besuche und sozialer Kontakt auch in der Krise möglich bleiben.“ 

2.545 Corona-Infektionen seit Mitte Dezember

Seit Mitte Dezember 2020 wurden dem Landesgesundheitsamt insgesamt 140 Ausbrüche in Pflegeheimen mit 2.545 SARS-CoV-2-Infektionen, hierunter 190 Todesfälle, übermittelt. 

Die neuen Regelungen im Überblick: 

  • Pflegeeinrichtungen bieten PoC-Antigentests für Besucher und externe Personen an 
    Die Regelung, dass Besucher und externe Personen Pflegeheime nur mit einem negativen PoC-Antigentest und einer Maske (FFP2/KN95) aufsuchen dürfen, bleibt bestehen. Neu ist jedoch, dass die Pflegeeinrichtungen den Besuchern und externen Personen die Durchführung der Testung anbieten müssen. Einrichtungen, denen eine Beschaffung kurzfristig nicht möglich ist, können für dringliche Bedarfe PoC-Antigentests aus der Notreserve des Landes beziehen. 
  • Testpflicht für Beschäftigte 
    Neu ist die Ausweitung der Testpflicht für das Personal. Die Beschäf-tigten von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf müssen sich drei Mal anstatt wie bislang zwei Mal pro Woche testen lassen. 

  • Ausnahmen vom PoC-Antigentests für externe Personen 
    Lediglich bei Personen, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Einrichtung oder für die psycho-soziale oder körperliche Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner zwingend Zutritt in die Pflege-heime erhalten müssen, kann auf einen negativen PoC-Antigentest verzichtet werden, falls für den Test keine Zeit ist. Hiervon sind z.B. Notärzte oder Handwerker im Notfall umfasst.