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Bundesrat drängt auf Einführung der Elementarschadenversicherung

Die jüngste Hochwasserereignisse haben die Diskussion um eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden neu entfacht. Die Länder fordern sie vehement ein. Baden-Württembergs Verbraucherschutzminister sagt, die Einführung dulde keinen Aufschub mehr.

Der Bundesrat hat am Freitag einen Entschließungsantrag verabschiedet, in dem er die Forderung nach der Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden bekräftigt. Anlass des erneuten Vorstoßes sind die jüngsten durch Hochwasser verursachten Extremwetterereignisse und Großschadenslagen. Ziel der Versicherung müsse es aus Sicht der Länder sein, für die Betroffenen eine wirksame finanzielle Absicherung gegen die massiven materiellen Schäden zu schaffen und gleichzeitig die Steuerzahler zu entlasten, die für die Unterstützung nicht abgesicherter Hauseigentümer aufkommen müssten.

Die Verbraucherschutzminister fordern, dass der Bund ein System entwickelt, das die jeweiligen Risiken durch eine Beitragsstaffelung berücksichtigt, gleichzeitig aber die einzelnen Versicherungsnehmer nicht überfordert. Nach Wunsch des Bundesrats soll das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber sagte der Tagesschau anlässlich der Konferenz der Verbraucherschutzminister (VSMK) in Regensburg (Bayern), die Folgen der aktuellen Flutkatastrophe machten noch einmal deutlich, dass die Einführung einer bundesweiten Elementarschadenversicherung überfällig sei. Die existenziellen finanziellen Schäden eines Hochwassers könnten Betroffene nicht alleine tragen.

Hauk: Einführung duldet keinen Aufschub mehr

Und sein baden-württembergisches Pendant Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, sagte am Freitag in Regensburg, die Einführung der Elementarschadenversicherung dulde keinen Aufschub mehr. „Die bundesweite Versicherungsquote liegt derzeit bei rund 50 Prozent. Weder frühere Unwetterereignisse noch zahlreiche Aufklärungskampagnen haben zu einer Erhöhung der Versicherungsdichte geführt. Dabei wissen viele Verbraucherinnen und Verbraucher schlicht nicht, ob und in welcher Höhe sie gegen Elementarschäden abgesichert sind. Mit einer Elementarschadenpflichtversicherung kann verhindert werden, dass durch Naturereignisse existenzbedrohende finanzielle Schäden bei den Verbrauchern entstehen“, so Hauk.

Leider weigere sich die Bundesregierung bislang, hier Abhilfe zu schaffen, erklärte Hauk weiter. Man habe daher die Bundesregierung aufgefordert, eine solidarische Pflicht zur Versicherung vor Elementarschäden einzuführen und ein System zu entwickeln, das die individuellen und regionalen Risiken für Schäden durch Naturereignisse durch eine angemessene und bedarfsgerechte Beitragsstaffelung berücksichtigt, ohne dabei den einzelnen Versicherungsnehmer finanziell zu überfordern.

Bundesweit nur jedes zweite Haus gegen Elementarschäden versichert

Bundesweit ist nur etwa jedes zweite Haus mit einer Elementarversicherung gegen Hochwasser, Schäden durch Starkregen, Erdrutsche oder Schneedruck finanziell abgesichert – obwohl durch den Klimawandel die Risiken steigen. Die Länder hatten die Bundesregierung bereits vor mehr als einem Jahr aufgefordert, einen Vorschlag für eine bundesgesetzliche Regelung zur Einführung einer Pflichtversicherung vorzulegen. Eine hierzu später eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll nach Angaben des Bundesjustizministeriums jetzt bis zum nächsten Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz am 20. Juni ein Ergebnis vorlegen.

Innerhalb der Ampelkoalition ist die Forderung nach einer Pflichtversicherung für Elementarschäden umstritten. Vor allem Politiker der FDP haben sich dazu skeptisch geäußert. „Wieder hat uns ein Hochwasserereignis vor Augen geführt, wie schnell es zu einer gravierenden Schadenslage kommen kann. Es ist tragisch, dass auch Menschen zu Tode gekommen sind. Umso mehr danke ich den tausenden ehren- und hauptamtlichen Einsatz- und Hilfskräften, durch deren Einsatz noch Schlimmeres verhindert werden konnte“, kommentiert der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, den erneuten Vorstoß des Bundesrats.

Jäger: Brauchen bundesweite Pflichtversicherung  

Trotz großer kommunaler Investitionen in den Schutz vor Hochwasser und Starkregen sei nun aber ein weiteres deutlich geworden: „Es wird nicht möglich sein, einen vollständigen Schutz zu gewährleisten. Und deshalb brauchen wir eine kluge Aufteilung zwischen Schutzmaßnahmen der öffentlichen Hand und gelebter Eigenverantwortung der Bürger. Denn Schutz vor Hochwasser und Überflutung ist gerade nicht alleinige und ausschließliche Aufgabe des Staates: Der Gesetzgeber hat im Wasserhaushaltsgesetz ausdrücklich die Pflicht zur Eigenvorsorge im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren, geregelt. Zu dieser Eigenverantwortung gehört, Grundstücke und Gebäude gegen Hochwasser zu sichern und hochwasserangepasst zu nutzen. Ebenso dazu gehört ein passender Versicherungsschutz, damit diejenigen Schäden, die trotz Schutzmaßnahmen auftreten, zumindest finanziell aufgefangen werden können.“

Jäger betont, dass eine Elementarschadenpflichtversicherung das Umsetzen der Pflicht zur Eigenvorsorge entscheidend voranbringen. „Nach jedem Hochwasserereignis wird darüber diskutiert. Mit jedem Monat, der vergeht, gewinnen dann aber wieder die Bedenkenträger die Oberhand. Es braucht aber eine solche bundesweite Pflichtversicherung, weil sie einerseits solidarisch für diejenigen ist, die sich schon jetzt selbst schützen – in Baden-Württemberg sind dies über 90 Prozent der Hauseigentümer. Und es braucht diese Pflicht andererseits, weil dadurch auch ein Anreiz dafür geschaffen wird, gezielte Schutzmaßnahmen selbst zu ergreifen. Denn wer besser schützt, dürfte beim Versichern günstigere Konditionen bekommen.

Wir unterstützen ausdrücklich die Landesregierung beim nochmaligen Vorstoß im Bundesrat am heutigen Freitag und in der Ministerpräsidentenkonferenz in der kommenden Woche. Bereits 2023 war die einstimmige Haltung der 16 Bundesländer mehr als klar. Ich kann nur nochmals wiederholen: Schadensereignisse orientieren sich nicht an Ländergrenzen und Versicherungsdichten. Die Städte und Gemeinden erwarten schnell einen Gesetzentwurf.“