
Bürokratieabbau von unten nach oben? Neues Gesetz soll Kommunen entlasten
Kommunen sollen in Zukunft die Möglichkeit erhalten, beim Innenministerium Abweichungen von Rechtsvorschriften des Landes zu beantragen. Diese Möglichkeit sollen sie dann nutzen können, wenn Rechtsvorschriften im konkreten Fall unnötig aufwändig sind. Das Innenministerium entscheidet über die Anträge, darf diese allerdings nur ablehnen, wenn die Aufgabe bei Zustimmung zum Antrag nicht sicher erfüllt werden kann, wenn die Sicherheit von Menschen dadurch gefährdet wird oder andere Rechte – wie das Bundesrecht – dem widersprechen.
Wann kommt das Kommunale Regelungs-Befreiungsgesetz?
Das Innenministerium hat den Gesetzentwurf zum sogenannten „Kommunalen Regelungs-Befreiungsgesetz“ vorgelegt. Nun soll es gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen auf den Weg gebracht werden, wie das Ministerium gegenüber der Deutschen Presse-Agentur bekanntgab. Zunächst soll das Gesetz bis zum 31. Dezember 2031 befristet werden. Die jeweiligen Erprobungen in den Kommunen sollen auf maximal vier Jahre befristet sein.
Gesetz soll langfristigen Bürokratieabbau anstoßen
Das neue Gesetz soll es Kommunen ermöglichen, Lösungen stärker an den Gegebenheiten vor Ort zu orientieren. So soll das Handeln vor Ort passgenauer und unbürokratischer möglich sein. Städte, Gemeinden und Landkreise sollen mehr gestalterische Spielräume erhalten. Doch darüber hinaus sollen die Anträge auch dafür genutzt werden, Rechtsvorschriften abzubauen und zu verschlanken. Denn durch die Anträge werde vor Ort getestet, ob Verwaltungsverfahren beschleunigt, vereinfacht und verbilligt werden können. Erfolgreiche Änderungen könnten dann auch landesweit und dauerhaft übernommen werden. So erhalten die Kommunen durch den Gesetzentwurf die Möglichkeit am Bürokratieabbau aktiv mitzuwirken.
Kommunales Regelungs-Befreiungsgesetz setzt Vorschlag der Entlastungsallianz um
Mit dem Gesetzesentwurf setzt das Innenministerium einen Vorschlag der Entlastungsallianz um, die sich Mitten letzten Jahres gebildet hat. Acht Verbände – darunter die Kommunalen Landesverbände, aber auch Wirtschaftsverbände – hatten zuvor einen Brandbrief an die Landesregierung geschrieben. Die überbordende Bürokratie gefährde den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg und bedrohe die Handlungsfähigkeit der Kommunen.
Was ist die Entlastungsallianz?
Gemeinsam mit der Landesregierung hatten die Verbände daraufhin eine Entlastungsallianz geschlossen, die gemeinsam Möglichkeiten zum Bürokratieabbau vorantreiben sollte. In mehreren Treffen haben die Verbände der Landesregierung Vorschläge dafür gemacht. Zuletzt hatten sich die Verbände jedoch unzufrieden mit der Geschwindigkeit gezeigt, mit der die Landesregierung auf die Entlastungsallianz reagiere und in die Umsetzung gehe.
Gemeindetag zeigt sich offen für das neue Gesetz
Der Gemeindetag reagierte auf das angekündigte Kommunale Regelungs-Befreiungsgesetz des Innenministeriums mit Offenheit, wenngleich der Verband darauf hinwies, dass ihm die konkreten Inhalte im Detail noch nicht vorlägen. Das Vorhaben könne jedoch einen Beitrag zur Flexibilisierung kommunalen Handelns leisten und der Stärkung der Subsidiarität dienen.
Auch Städte- und Landkreistag drückten ihre Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf aus.
Drittes Entlastungspaket angekündigt
„Es war ein offenes und zielorientiertes Gespräch mit Herrn Ministerpräsident Kretschmann“, heißt es aus dem Gemeindetag. „In diesem wurde klar verabredet, dass bis zur Sitzung des Lenkungskreises am 2. Dezember 2024 ein drittes und habhaftes Entlastungspaket vorbereitet und dann beschlossen wird. Dieses Paket soll sich an den Vorschlägen der Verbände vom Sommer orientieren. Die Verbände begrüßen diese Verabredung für ein habhaftes Entlastungspaket, denn die Entlastungsallianz wird einzig und allein am Ergebnis gemessen, das sie erreicht.“