Bezahlbarer Wohnraum ist wichtiges Ziel laut Koalitionsvertrag
© Adobe Stock

Zukunft des Wohnens - ökologisch, generationengerecht und mit lebendiger Innenstadt

Nachdem das Thema Bauen schon durch ein neu geschaffenes Ministerium in der neuen Legislaturperiode besondere Aufmerksamkeit erhält, verwundert es nicht, dass auch der Koalitionsvertrag mit vielen Zielen für Bauen und Wohnen aufwartet.

Die Regierung will eine Vernetzung zwischen allen Akteuren und Verbänden über den Strategiedialog "Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen" erreichen. So sollen wertvolle Kompetenzen aus den Bereichen Architektur, Planung, Bauwirtschaft, Handwerk, Gewerkschaft, Verwaltung und Wissenschaft gebündelt werden, um "Innovationsimpulse" für Planen und Bauen zu erzeugen. 

Bezahlbarer Wohnraum - Maßnahmen für mehr Wohnbebauung

Die bestehende Wohnraumoffensive BW soll fortgesetzt, das Kompetenzzentrum Wohnen gestärkt. Zudem sollen weitere Möglichkeiten zur Flächen- und Grundstücksgewinnung besprochen werden. Obwohl dieser Hebel schon in der letzten Legislaturperiode Streitthema zwischen den Fraktionen war, kündigt der Koalitionsvertrag abermals an, die Grundsteuer C auf Bauland erheben zu wollen. Der Landesentwicklungsplan soll neu aufgestellt werden.

Innenstadtentwicklung und Nachverdichtung

Nach der Corona-Pandemie werden die Innenstädte und Ortskerne Hilfe benötigen, um ihre Lebendigkeit wiederzuerlangen. Die Landesregierung kündigt im Koalitionsvertrag verschiedene Förderungen an, die die Innenstädte stärken, die Zentren attraktiv gestalten, den Einzelhandel unterstützen und Kunst und Kultur in die Stadtmitten zurückholen sollen. Auch die Städtebauförderung soll in Zukunft auf eine Innenstadtstrategie ausgerichtet werden. Dafür ist ein Fördervorrang für Innenstädte vorgesehen. In die gleiche Richtung geht auch das Förderprogramm "Flächen gewinnen durch Innenentwicklung", das in der neuen Legislaturperiode ausgebaut werden soll. Dazu kommt ein Aktionsplan "Flächensparen". 

Generationengerechtes Bauen und Digitalisierung

Das Land plant die Kommunen bei der Gestaltung des Generationenwechsels in Wohnbeständen der 1950er bis 1970er Jahre zu unterstützen. Das soll etwa durch eine Nachverdichtung in Einfamilienhausgebieten geschehen. Darüber hinaus will das Land partizipative Ansätze - insbesondere digitale Beteiligungsprozesse -  in der Bauleitplanung unterstützen. In der Baurechtsverwaltung soll stärker digital gearbeitet werden. Nachdem in der letzten Legislaturperiode die digitale Einreichung von Unterlagen umgesetzt wurde, soll nun ein medienbruchfreier digitaler Prozess von der Einrechung über die Bearbeitung bis hin zur Erteilung der Genehmigung implementiert werden. Bis Anfang 2023 sollen die Baurechtsbehörden deshalb ein digitales Musterverfahren zur Verfügung gestellt bekommen und die Option eine rechtssichere Kommunikation mit den Antragstellern über service-bw zu führen.