Apotheken und Infrastruktur im Fokus
In der jüngsten Sitzung des Bundesrats am 30. Januar 2026 standen zahlreiche Vorhaben aus unterschiedlichen Politikfeldern auf der Tagesordnung. Neben formellen Zustimmungen, Länderinitiativen und Beratungen zu europapolitischen Vorlagen befasste sich das Plenum auch mit Gesetzesvorhaben, die auf strukturelle Fragen der Versorgung und Entwicklung abzielen und somit Auswirkungen auf die Kommunen haben können.
Pläne zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung
Ein wichtiger Tagesordnungspunkt betraf hierbei die Pläne in Sachen Apothekenversorgung. Die Sicherstellung einer wohnortnahen Arzneimittelversorgung gehört seit Jahren zu den zentralen Herausforderungen der Gesundheitspolitik – insbesondere außerhalb der Ballungsräume. In vielen ländlichen Regionen stehen Apotheken unter zunehmendem wirtschaftlichem Druck: Fachkräftemangel, steigende Betriebskosten und veränderte Versorgungsstrukturen führen dazu, dass Standorte aufgegeben werden oder eine Nachfolge ausbleibt. Vor diesem Hintergrund plant der Bund eine Weiterentwicklung der Apothekenversorgung, mit der vor allem inhabergeführte Apotheken stabilisiert werden sollen.
Die Bundesregierung verfolgt dabei das Ziel, das wirtschaftliche Umfeld kleiner und ländlicher Apotheken zu verbessern. Vorgesehen sind unter anderem finanzielle Zuschüsse für Teilnotdienste in dünn besiedelten Regionen. Zudem sollen Apotheken zusätzliche Aufgaben übernehmen können: Künftig sollen sie bestimmte Impfungen durchführen, Schnelltests auf ausgewählte Erreger anbieten und neue pharmazeutische Dienstleistungen erbringen – etwa zur Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes. Diese Leistungen sollen ärztlich verordnet und in der elektronischen Patientenakte dokumentiert werden können. In Ausnahmefällen ist außerdem geplant, Apotheken die Abgabe ausgewählter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne vorherige ärztliche Verordnung zu erlauben, etwa zur Überbrückung bei chronischen Erkrankungen.
Mit Blick auf diese Pläne hat der Bundesrat in einer umfangreichen Stellungnahme deutliche Änderungsbedarfe formuliert. Die Länder begrüßen zwar grundsätzlich das Ziel, die Apothekenversorgung zu sichern, sehen jedoch an mehreren Stellen Nachsteuerungsbedarf. So schlagen sie vor, einen Grundkostenzuschlag für Apotheken einzuführen – etwa für die ersten 20.000 Abgaben verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Damit sollen insbesondere kleinere und umsatzschwächere Vor-Ort-Apotheken gezielt entlastet werden.
Kritisch äußert sich der Bundesrat zudem zum Arzneimittel-Versandhandel. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, die Folgen der seit 2004 erlaubten Versandhandelsregelungen erneut zu überprüfen. Eine flächendeckende und wohnortnahe Arzneimittelversorgung sei Teil der staatlichen Daseinsvorsorge. Gerade der grenzüberschreitende Versandhandel entziehe sich jedoch weitgehend der Kontrolle; Preisbindungen und Rabattregelungen ließen sich kaum durchsetzen. Die unterschiedlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zwischen Versandhandel und Präsenzapotheken wirkten sich nach Auffassung der Länder insbesondere in ländlichen Regionen zulasten der stationären Apotheken aus.
Auch die geplante Erleichterung bei der Gründung von Zweigapotheken stößt im Bundesrat auf Skepsis. Die Länder befürchten, dass wirtschaftlich leichter zu errichtende Zweigapotheken in Konkurrenz zu bereits bestehenden Apotheken treten und deren wirtschaftliche Grundlage zusätzlich schwächen könnten.
Deutlich lehnt der Bundesrat außerdem die Überlegung ab, erfahrenen pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten für begrenzte Zeit die Leitung von Apotheken zu ermöglichen. Die Länder verweisen auf die Unterschiede zwischen der PTA-Ausbildung und der akademischen Qualifikation approbierter Apothekerinnen und Apotheker. Eine solche Regelung könne die Arzneimittelsicherheit beeinträchtigen, die Qualität der Beratung mindern und das Berufsbild des Apothekers langfristig schwächen. Zudem würde das vorgesehene Genehmigungs- und Erprobungsverfahren zusätzliche Bürokratie für die Landesverwaltungen schaffen, ohne einen erkennbaren Mehrwert für die Versorgung zu bieten.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird die Bundesregierung nun die Stellungnahme der Länder prüfen und dazu Stellung nehmen. Anschließend befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf. Nach einem möglichen Beschluss ist erneut die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.
Länder: „Ersatzneubauten gehören ins Infrastruktur-Zukunftsgesetz“
Darüber hinaus war das geplante „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ Thema im Rat. Mit dem geplanten Gesetz will die Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren für zentrale Infrastrukturprojekte beschleunigen. Vor allem Verkehrswege wie Straßen, Schienen und Wasserstraßen sollen schneller gebaut oder saniert werden können. Im Bundesrat ist das Vorhaben jedoch auf eine umfangreiche und in Teilen kritische Bewertung gestoßen.
Die Länder begrüßen grundsätzlich das Ziel der Verfahrensbeschleunigung, sehen im Gesetzentwurf jedoch keinen ausreichenden Reformansatz. Aus ihrer Sicht greift die Bundesregierung nur einen kleinen Teil der im Bund-Länder-Prozess zur Staatsmodernisierung vereinbarten Maßnahmen auf. Der Entwurf entfalte daher vor allem politische und klarstellende Wirkung, ohne die Abläufe in der Praxis spürbar zu verkürzen. Kritisiert wird unter anderem, dass Vereinfachungen für Ersatzneubauten – etwa bei Brücken – weitgehend fehlen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Kritik betrifft die Finanzierung. Der Bundesrat verweist darauf, dass viele Infrastrukturprojekte an fehlender Planungssicherheit scheiterten, da Haushaltsmittel jährlich neu beschlossen würden. Kürzungen oder Umschichtungen führten regelmäßig zu Verzögerungen. Die Länder sprechen sich daher für die Einrichtung eines verkehrsträgerübergreifenden Infrastrukturfonds aus, um langfristige Investitionen besser abzusichern. Insgesamt melden sie in einer umfangreichen Stellungnahme fachlichen Änderungsbedarf an zahlreichen Stellen des Gesetzentwurfs an.
Die Bundesregierung sieht in ihrem Entwurf hingegen einen gezielten Beitrag zur Beschleunigung wichtiger Vorhaben. Geplant ist, den Bau von Autobahnen und Schienenwegen sowie die Sanierung von Wasserstraßen und maroden Brücken als Maßnahmen von überragendem öffentlichen Interesse einzustufen. Gleiches gilt für neue Straßen mit militärischer Relevanz sowie für Projekte, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Umwelt- und Naturschutzbelange sollen dabei grundsätzlich gewahrt bleiben, Verfahren jedoch verschlankt werden.
Im weiteren Verfahren wird sich die Bundesregierung nun zu den Änderungsvorschlägen der Länder äußern. Anschließend berät der Bundestag über das Gesetz. Nach einem möglichen Beschluss ist erneut die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.
Weitere Informationen zu Themen und Beschlüssen finden Sie auf der Webseite des Bundesrats.
