52 Millionen Euro für Straßen, Brücken und Ortsmitten
Die Förderung erfolgt über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Städte und Gemeinden haben für die Jahre 2026 bis 2029 insgesamt 60 neue Projekte angemeldet. Das Investitionsvolumen liegt bei über 100 Millionen Euro. Das Land übernimmt davon voraussichtlich mehr als die Hälfte. Nun können die Kommunen konkrete Förderanträge stellen.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Modernisierung von Brücken. Insgesamt 35 Maßnahmen wurden in diesem Bereich angemeldet. Rund ein Drittel der Fördermittel ist dafür vorgesehen. Hintergrund ist der hohe Sanierungsbedarf vieler Bauwerke. Intakte Brücken sind zentral für Mobilität, Wirtschaft und Versorgung – gerade im ländlichen Raum.
Radverkehr und Klimaziele im Blick
Neben der Infrastruktur steht auch die Aufenthaltsqualität im Fokus. Acht Kommunen wollen ihre Ortsmitten umgestalten. Ziel sind verkehrsberuhigte Bereiche mit mehr Raum für Begegnung. Verkehrsminister Winfried Hermann betont, dass solche Maßnahmen den Alltag vieler Menschen direkt verbessern können.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden: Städte dürfen markierte Gehweg-Parkplätze zugunsten des Fußverkehrs streichen – ohne dass Anwohner einen Rechtsanspruch auf wohnortnahe Stellplätze haben. Was das Urteil für Kommunen bedeutet und warum der Rechtsstreit noch nicht beendet ist. Lesen Sie hier mehr auf Kommunal.de
Auch der Radverkehr wird weiter ausgebaut. Gefördert werden unter anderem Abschnitte von Radschnellverbindungen, etwa zwischen Ludwigsburg und Waiblingen sowie in Weinheim. Insgesamt sind dafür rund neun Millionen Euro vorgesehen. Damit soll der Umstieg auf das Fahrrad erleichtert und der Alltagsverkehr klimafreundlicher gestaltet werden.
Das LGVFG deckt ein breites Spektrum ab. Neben Straßenbau und Brückenmodernisierung können auch Lärmschutzmaßnahmen, Verkehrsleitsysteme oder die Vernetzung verschiedener Mobilitätsformen gefördert werden. Der Regelfördersatz liegt bei 50 Prozent der Kosten, bei besonders klimafreundlichen Projekten sind bis zu 75 Prozent möglich.
Zu den unterschiedlichen Programmlisten geht es hier:
Programmlisten der Regierungspräsidien