
14 Gemeinden bekommen Zusatznamen
„Zusatzbezeichnungen stärken die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort und damit letztlich die kommunale Selbstverwaltung und unsere Kommunen. In einer Zusatzbezeichnung kann das eigene Selbstverständnis einer Gemeinde oder eines Ortsteils und der Bevölkerung besonders zum Ausdruck gebracht werden – die Bezeichnung dient damit als identitätsstiftendes Element für die Bürgerinnen und Bürger und die örtliche Gemeinschaft. Es freut mich daher sehr, dass heute 14 weite-ren Städten und Gemeinden im Land die Genehmigung für kommunalrechtliche Zusatzbezeichnungen erteilt werden kann“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident, Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl am Freitag.
Anlass war die feierliche Übergabe der Genehmigungsurkunden an 14 Städte und Gemeinden aus zehn Landkreisen. „Die neuen Zusatzbezeichnungen sind so vielfältig wie unser Land und die kommunale Familie in Baden-Württemberg. Wir nehmen die Menschen mit auf eine kulturhistorische Reise durch unser Land. Örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale können mit einer Zusatzbezeichnung besonders hervorgehoben werden. So werden zum Beispiel wichtige Abschnitte der jeweiligen Stadtgeschichte gewürdigt, etwa durch die Bezeichnungen Ganerbenstadt und Centgemeinde – oder auch berühmte historische Persönlichkeiten, wie Philipp Melanchthon und Götz von Berlichingen. Mehrfach wird aber auch auf die Gemeinde besonders prägende Merkmale Bezug genommen, wie zum Beispiel durch die Bezeichnung Senderstadt“, erklärte Strobl.
Landtag hatte Gemeindeordnung 2020 geändert
Am 2. Dezember 2020 hatte der Landtag von Baden-Württemberg auf Vorschlag von Strobl eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, mit der die bislang zurückhaltende Praxis im Bereich der Zusatzbezeichnungen gelockert wurde. Bereits im vergangenen Jahr wurden 20 Genehmigungen von Zusatzbezeichnungen ausgesprochen. Mit den heutigen Genehmigungen dürfen nun 110 Gemeinden oder Ortsteile eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung führen. „Die Lockerung der früheren Regelung findet großen Anklang – und ist eine kleine Erfolgsgeschichte. In dieser relativ kurzen Zeit haben wir insgesamt 64 Zusatzbezeichnungen an Gemeinden und Ortsteile im Land vergeben und damit die Anzahl der identitätsstiftenden Zusatzbezeichnungen seit der Neuregelung mehr als verdoppelt“, sagte Minister Thomas Strobl. Zusatzbezeichnungen können auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruhen.
Vor der Gesetzesänderung wurden im Wesentlichen lediglich die Bezeichnungen „Bad“ und „Universitätsstadt“ verliehen. Zusatzbezeichnungen enthalten eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde oder eines Ortsteils in gegenwärtiger oder his-torischer Hinsicht. Von besonderer Bedeutung ist insofern jeweils das eigene Selbstverständnis der Gemeinde oder des Ortsteils und der Bevölkerung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. Örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde oder eines Ortsteils können mit einer entsprechenden Zusatzbezeichnung nun deutlicher hervorgehoben werden.
Namen sollen Gemeinschaftsgefühl in den Gemeinden stärken
Insbesondere kann eine Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln an den Ortseingängen geführt werden. Eine Zusatzbezeichnung kann über einen Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung auf ein breites demokratisches Fundament und damit auch auf entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung stützt. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.
Minister Thomas Strobl betonte die Bedeutung von Zusatzbezeichnungen für die Stärkung der lokalen Identität und das Gemeinschaftsgefühl vor Ort. Er bezeichnete sie als eine Erfolgsgeschichte und betonte die Vielfalt dieser neuen Bezeichnungen in Baden-Württemberg. Die Zusatzbezeichnungen sollen dazu dienen, die Identität einer Gemeinde oder eines Ortsteils sowie die Verbundenheit der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Wohnort zu unterstreichen. Strobl wies darauf hin, dass sie ein wichtiges Element für die lokale Gemeinschaft sind und die individuellen Merkmale, geschichtlichen Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Region hervorheben können. Einige Bezeichnungen würdigen wichtige Abschnitte in der Stadtgeschichte oder berühmte historische Persönlichkeiten, während andere sich auf besondere Merkmale einer Gemeinde beziehen.
Bereits 64 Gemeinden und Ortsteile haben neue Bezeichnung
Die Möglichkeit zur Vergabe solcher Zusatzbezeichnungen wurde durch eine Gesetzesänderung ermöglicht, die auf einen Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl zurückging. Vor dieser Änderung waren die Möglichkeiten zur Vergabe von Zusatzbezeichnungen begrenzt, im Wesentlichen auf "Bad" und "Universitätsstadt". Seit der Lockerung dieser Regelung haben bereits 64 Gemeinden und Ortsteile Zusatzbezeichnungen erhalten, wodurch die Identitätsstiftung vor Ort gestärkt wurde.
Zusatzbezeichnungen können sich auf die historische Vergangenheit, die Eigenart oder die aktuelle Bedeutung einer Gemeinde beziehen und tragen dazu bei, das Selbstverständnis der Gemeinde und ihrer Bewohner zu betonen. Sie können auf Ortstafeln an den Ortseingängen angebracht werden. Die Vergabe einer Zusatzbezeichnung erfordert einen Gemeinderatsbeschluss mit einer qualifizierten Mehrheit von drei Vierteln aller Mitglieder. Dies soll sicherstellen, dass der Wunsch nach einer solchen Bezeichnung eine breite demokratische Unterstützung in der Bevölkerung genießt. Die Genehmigung für die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung erfolgt durch das Innenministerium.