„105-mal Kommunen, 1.101-mal Verantwortung“
105-mal taucht das Wort „Kommunen“ im neuen grün-schwarzen Koalitionsvertrag auf. Auch Begriffe wie „Vertrauen“, „Bürokratieabbau“ und „Modernisierung“ ziehen sich dutzendfach durch den gesamten Vertrag. Das sind zunächst nur Zahlen. Aber sie erzählen eine politische Geschichte: Die neue Landesregierung bestätigt mit ihrem Koalitionsvertrag, dass die Zukunftsfähigkeit Baden-Württembergs ohne starke Städte, Gemeinden und Landkreise nicht gelingen wird.
Denn die Wirklichkeit ist eindeutig: Die kommunale Ebene trägt längst einen Großteil dessen, was Bürgerinnen und Bürger als Staat erleben: von der Kinderbetreuung über die Feuerwehr bis zum Wohnungsbau, vom ÖPNV bis zur Integration. Gleichzeitig befinden sich die Kommunen in einer historischen Finanzkrise. Für 2025 steht bundesweit ein kommunales Defizit von über 30 Milliarden Euro im Raum, in Baden-Württemberg allein rund minus 4,4 Milliarden Euro. Die kommunale Handlungsfähigkeit gerät zunehmend unter Druck. Eine finanzpolitische Hiobsbotschaft folgt derzeit der nächsten.
Gleichzeitig wachsen die Erwartungen an den Staat weiter. Gebührenfreie oder beitragsfreie Leistungen, zusätzliche Förderprogramme und milliardenschwere Transformationsaufgaben – etwa im Bereich Klimaschutz und Energiewende – stehen unter denselben finanziellen Rahmenbedingungen wie die kommunale Daseinsvorsorge. Genau darin liegt der eigentliche politische Stresstest der kommenden Jahre.
Vor diesem Hintergrund ist der neue Koalitionsvertrag mehr als nur ein Arbeitsprogramm für fünf Jahre. Er ist ein Versprechen, den Staat selbst wieder handlungsfähig zu machen. Genau darin liegt seine eigentliche politische Bedeutung.
Koalitionsvertrag als Auftrag zur Staatsmodernisierung
Der Vertrag trägt daher wohl nicht zufällig den Titel „Aus Verantwortung fürs Land“. Denn er beschreibt an vielen Stellen einen Kurswechsel: weg von immer neuen Detailregelungen, hin zu mehr Steuerungsfähigkeit, Vertrauen und Modernisierung. Besonders deutlich wird dies bei den angekündigten Punkten zur Staatsmodernisierung, Digitalisierung und Verwaltungsvereinfachung. Schnellere Verfahren werden zur Chefsache erklärt. Das ist richtig.
Denn ein Staat, der zu langsam wird, verliert Vertrauen. Bemerkenswert ist dabei vor allem die Erkenntnis, dass Modernisierung vor Ort beginnt. Die Kommunen sind nicht nur Vollzugsebene staatlicher Entscheidungen. Sie sind die eigentliche Erfüllungsebene des Gemeinwesens. Dort entscheidet sich, ob Gesetze funktionieren, Förderprogramme ankommen oder staatliches Handeln als lösungsorientiert wahrgenommen wird.
Deshalb ist es ein wichtiges Signal, dass die Koalition eine gemeinsame dauerhafte Zukunftskommission mit den Kommunalen Landesverbänden einrichten will. Auch das angekündigte Effizienzgesetz, die Reduzierung von Berichts- und Dokumentationspflichten sowie die angekündigte Weiterentwicklung der Konnexität weisen in die richtige Richtung.

Der neue Ministerpräsident Cem Özdemir und Gemeindetagspräsident Steffen Jäger nach der Wahl des Ministerpräsidenten im Landtag von Baden-Württemberg am 13. Mai: Die neue Landesregierung und die Kommunen Baden-Württembergs müssen künftig an einem Strang ziehen. Denn die Erwartungen vor Ort sind groß. Foto: Marcel Ditrich
Koalitionsvertrag und kommunale Handlungsfähigkeit
Denn die Wahrheit, welche die kommunale Familie seit Jahren formuliert, ist ebenso einfach wie unbequem: Der Staat hat sich in den vergangenen Jahren vielerorts übernommen. Immer neue Aufgaben, Standards und Förderprogramme haben ein System geschaffen, das sich zunehmend mit sich selbst beschäftigt. Hinzu kommen Einzelnachweise, gesetzliche Detailsteuerungen und immer komplexere Verfahren. Die Folgen sind lange Verfahren, Frustration und wachsende Zweifel an der Problemlösungsfähigkeit des Staates.
Es verdient Anerkennung, dass die neue Landesregierung dieses Problem erkannt hat und nun angehen will. Der Koalitionsvertrag unterscheidet sich maßgeblich von vielen früheren Regierungsvereinbarungen. Er ist wahrscheinlich der realistischste seit Langem. Er formuliert nicht nur neue Ziele, sondern spricht ausdrücklich über staatliche Grenzen, Prioritäten und strukturelle Reformen.
Bereits das Sondierungspapier hatte betont, dass „Wünschenswertes, aber nicht zwingend Notwendiges zurückstehen“ müsse. Das ist mehr als ein Nebensatz. Es ist eine dringende politische Weichenstellung.
Große kommunale Transformationsfelder
Bildung & Betreuung
- Kostenfreies letztes Kitajahr mit Bildungsauftrag
- Ausbau Ganztag und kommunale Koordinierungsstellen
- Lösungen zur Finanzierung digitaler Endgeräte an Schulen
Bauen & Wohnen
- Vereinfachungen im Bauordnungsrecht
- Neuer BW-Gebäudetyp mit vereinfachten Standards
- Schnellere Genehmigungsverfahren und Reallabore
- Unterstützung kommunaler Wohnbaugesellschaften
- Fortführung des Landesentwicklungsplans (LEP)
Klimaschutz & Energiewende
- Klimamilliarde für Investitionen, unter anderem kommunale Gebäude
- Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung
- Beschleunigung von Energie- und Infrastrukturvorhaben
- Beteiligung der Kommunen an Erträgen erneuerbarer Energien
- Unterstützung kommunaler Stadtwerke
Koalitionsvertrag muss sich in der Umsetzung beweisen
Natürlich bleibt der Vertrag in manchen Bereichen noch zu unkonkret. Vor allem bei der dauerhaften Stabilisierung der Kommunalfinanzen wird sich erst in den kommenden Haushalten zeigen, wie belastbar die Ankündigungen tatsächlich sind. Auch der vielfach genannte Haushaltsvorbehalt macht deutlich: Die Spielräume des Landes sind begrenzt. Trotzdem klingt der „Grundsound“ dieser Koalitionsvereinbarung harmonisch in den kommunalen Ohren.
Und gerade deshalb kommt es nun darauf an, auch im politischen Handeln die erforderlichen Prioritäten zu setzen. Die neue Landesregierung wird daran gemessen werden, ob sie den Mut dazu hat oder ob am Ende doch wieder neue Programme alte Probleme verwalten.
Die kommenden Jahre werden deshalb auch darüber entscheiden, ob Deutschland und Baden-Württemberg den Übergang von einer politischen Ankündigungskultur zurück zu einer Kultur staatlicher Prioritätensetzung und Handlungsfähigkeit schafft. Der Koalitionsvertrag beschreibt diesen Konflikt an vielen Stellen – zwischen Investitionsbedarf, Klimatransformation, gesellschaftlichen Erwartungen und begrenzten öffentlichen Mitteln.
Für die Kommunen ist dabei klar: Es geht nicht um ein Mehr an Forderungen, sondern um ein Mehr an Erfüllbarkeit, um ein Mehr an Ermöglichung. Städte und Gemeinden – und unser gesamtes Staatswesen – können keine Vollkaskomentalität des Staates erfüllen.
Staatsmodernisierung & Kommunalfinanzen
Zentrale kommunalrelevante Vorhaben der neuen Legislatur:
- Stabilisierung der Kommunalfinanzen zum Beispiel durch Verhinderung der Absenkung der kommunalen Finanzmasse und Prüfung einer Konjunkturkomponente
- Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit
- Zurückgewinnung von Vertrauen durch realistische, umsetzbare Ziele
- Gleichgewicht von Aufgaben, Standards und Finanzierung
- Zukunftskommission zwischen Land, Regierungsfraktionen und Kommunalen Landesverbänden
- „Zukunftsbündnis Land-Kommunen“ bis Ende 2026 geplant
- Weiterentwicklung von Konnexität und Konnexitätsgesetz
- Effizienzgesetz mit Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten
- Anti-Gold-Plating-Gesetz gegen zusätzliche Landesvorgaben
- One-in-two-out-Regel für neue Regelungen
- Reduzierung der Förderprogramme und stärkere Pauschalierung
- Digitalisierung und „Once-Only“-Prinzip in der Verwaltung
- Ausbau interkommunaler Zusammenarbeit und Shared Services
Im Hinblick auf eine erfolgreiche und gestaltungswillige Gesellschaft darf dies aber auch nicht das Zielbild sein. Unser Land war immer dann am stärksten, wenn die Menschen gemeinsam nach einer guten Zukunft gestrebt haben. Mit Einsatz, Engagement und dem Bewusstsein, dass dies am besten gelingt, wenn sich jeder selbst fragt, was er oder sie zum Erfolg beitragen kann. Dazu braucht es Vertrauen, Spielräume und verlässliche Rahmenbedingungen, um Verantwortung übernehmen zu können.
Die neue Koalition hat dafür wichtige Leitplanken formuliert. Nun beginnt die entscheidende Phase: die Umsetzung.
Oder anders gesagt: Entscheidend ist nicht, wie oft die „Kommunen“ im Vertrag benannt sind. Entscheidend ist, ob daraus wieder ein Staat entsteht, der vor Ort handlungsfähig ist. Wenn die Regierung den selbst auferlegten Vertrag und die darin beschriebene Realität ernst nimmt, hat sie die Chance, einen Neubeginn einzuleiten, den Baden-Württemberg so dringend braucht.
Autor

Christopher Heck verantwortet beim Gemeindetag unter anderem die politischen Grundsatzfragen.