Millionen-Förderprogramm für kommunale Wärmeplanung
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10,4 Millionen Euro für die kommunale Wärmeplanung

Mit 10,4 Millionen Euro wird das Land Baden-Württemberg zwischen 2021 und 2026 die kommunale Wärmeplanung unterstützen. Das entsprechende Förderprogramm in den Landkreisen und Gemeinden kommt: Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat in seiner jüngsten Sitzung der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zugestimmt. 

„Das ist eine gute Nachricht für das Land“, sagt Umweltministerin Thekla Walker. Eine erfolgreiche Wärmewende sei Voraussetzung, um die weitere Verschärfung der Klimakrise zu verhindern und die schädlichen Treibhausgase deutlich zu drücken. „Eine kommunale Wärmeplanung ist die strategische Grundlage für einen gelungenen Übergang von der fossilen hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung“, so Walker. „Zum einen muss der Endenergiebedarf im Gebäudesektor massiv reduziert werden. Zum anderen müssen heute die strategisch richtigen und vorausschauenden Entscheidungen auf kommunaler Ebene getroffen werden, um den verbleibenden Energiebedarf klimaneutral decken zu können.“

Aus diesem Grund habe die Landesregierung im Klimaschutzgesetz die 103 größten Städte im Land bereits dazu verpflichtet, bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. So sei sichergestellt, dass für rund die Hälfte der Bevölkerung ein solcher Wärmeplan vorliegt und gleichzeitig die Planungsressourcen auf Dienstleistungs- und Verwaltungsebene sinnvoll eingesetzt werden.

Gemeinden in Lörrach bekommen eine gemeinsame Wärmeplanung

In einem Pilotvorhaben wird in Lörrach bereits eine Wärmeplanung für den gesamten Landkreis erarbeitet. Mehrere weitere Landkreise haben Interesse bekundet. Mit einer Wärmeplanung sollen der aktuelle Wärmebedarf und die Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energieträger und Abwärme sowie für die Anwendung der Kraft-Wärme-Kopplung systematisch erhoben werden und so Konzepte für eine klimaneutrale Wärmeversorgung erarbeitet werden. „Unser Ziel ist, dass bis Ende 2026 für mehr als 50 Prozent der Gemeinden ein kommunaler Wärmeplan vorliegt“, sagt die Umweltministerin. „Gerade in ländlich geprägten Regionen besteht eine große Nachfrage nach einer Förderung.“ Um die Gemeinden bei dieser Aufgabe zu unterstützen, werden im Laufe des Jahres in allen Regionen des Landes Beratungsstellen für die kommunale Wärmeplanung eingerichtet.

Auf Raumwärme, Warmwasser, Prozesswärme und andere entfallen bisher etwa 50 Prozent des jährlichen Endenergiebedarfs in Baden-Württemberg. Gleichzeitig werden noch immer deutlich weniger als 20 Prozent dieses Energiebedarfs derzeit durch erneuerbare Energien gedeckt. „Um die Klimaschutzziele des Landes zu erreichen, müssen wir erreichen, dass der erforderliche Energiebedarf vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt wird“, betont Walker. Um diese komplexe Aufgabe zu bewältigen, müssen eine Vielzahl verschiedenster Akteurinnen und Akteure (Kommunen, Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer, Energieversorgungsunternehmen, Handwerksbetriebe, Netzbetreiber, Regionalplanungsverbände) effizient zusammenarbeiten. Die kommunale Wärmeplanung sei das richtige und notwendige Strategieinstrument, um diesen Prozess zu steuern.

Voraussetzungen für eine Förderung

Gefördert wird die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans, der die Anforderungen an einen kommunalen Wärmeplan nach §7c KSG BW erfüllt. Dieser kann sich sowohl auf eine einzelne Gemeinde, als auch auf das Gebiet mehrerer Gemeinden beziehen. Zuwendungsfähige Kosten sind Kosten, die durch die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans durch fachkundige Dritte entstehen. Die Antragstellung wird voraussichtlich von Anfang Oktober an auf den Webseiten des Umweltministeriums und der KEA-BW an möglich sein. Antragsberechtigt sind alle kommunalen Gebietskörperschaften in Baden-Württemberg, die nicht durch das Klimaschutzgesetz zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet sind. Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können alleine einen Antrag stellen, Gemeinden mit einer geringeren Bevölkerungszahl nur im Konvoi mit mindestens zwei weiteren Gemeinden. Gemeinden, die zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet sind, dürfen sich an einem solchen Konvoi beteiligen, erhalten jedoch keine Förderung, da ihre Kosten bereits durch die Konnexitätszahlungen nach §7d (4) KSG BW abgedeckt werden.

Förderquote von 80 Prozent für kommunale Wärmeplanung

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses als Projektförderung. Die maximal mögliche Förderhöhe wird berechnet anhand der Größenklasse der beteiligten Gemeinden (mehr als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner oder mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner), der tatsächlichen Bevölkerungszahl der beteiligten Gemeinden sowie der Anzahl der beteiligten Gemeinden. Unabhängig davon beträgt die Förderquote maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.