Unnötig laufende Motoren als Ordnungswidrigkeit
In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat von Erdmannhausen entschieden: Die Polizeiverordnung wird geändert und um neue Arten umweltschädlichen Verhaltens und Belästigung der Allgemeinheit erweitert. Verschiedene Formen von durch Fahrzeuge verursachtem Lärm gelten seither als Ordnungswidrigkeit. Ein Bußgeld droht, wenn Menschen "Fahrzeug- und Garagentüren übermäßig laut schließen, Fahrräder mit Hilfsmotor und Motorräder in Toreinfahrten, Durchfahrten oder Innenhöfen von Wohnhäusern starten oder beim Be- und Entladen vermeidbaren Lärm verursachen". Die Regelung gilt somit auch auf privaten Grundstücken.
Ordnungswidrigkeit in Erdmannhausen: Motor laufen lassen
Wer in der 5000-Einwohner-Gemeinde Motoren unnötig laufen lässt, verstößt nun gegen die Polizeiverordnung. Damit schafft die Gemeinde eine Grundlage für eine Handhabe gegen das klimaschädliche Verhalten. Zuvor hatten sich Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Ordnungsamt beschwert, dass nachts laufende Motoren regelmäßig störten. Den Bürgerinnen und Bürgern ging es dabei jedoch - genau wie auch Bürgermeister Marcus Kohler - zusätzlich auch um den Umweltschutz.
Neuerungen der Polizeiverordnung
In bewohnten Gebieten oder in der Nähe von Wohngebäuden ist es auch außerhalb der öffentlichen Straßen und Gehwegen verboten:
- Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen
- Fahrzeug- und Garagentüren übermäßig laut zu schließen
- Fahrräder mit Hilfsmotor und Motoren von Krafträdern in Toreinfahrten, Durchfahrten oder auf Innenhöfen von Wohnhäusern anzulassen
- Beim Be- und Entladen von Fahrzeugen vermeidbaren Lärm zu verursachen
- Mit den an den Fahrzeugen vorhandenen Vorrichtungen unnötige Schallzeichen abzugeben, also zu hupen
Andere Kommunen nehmen Regelung mit auf
Grundlage für die neue Regelung, die von den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten in Erdmannhausen einstimmig beschlossen wurde, ist ein Muster des Gemeindetags Baden-Württemberg, das im Falle örtlichen Bedarfs in die Polizeiverordnung aufgenommen werden kann. Auch in Bönnigheim und Kornwestheim hat eine entsprechende Ergänzung Einzug in die Polizeiverordnung gefunden. Weitere Kommunen haben angegeben, die Ordnungswidrigkeit „Lärm durch Fahrzeuge“ in naher Zukunft in die Polizeiverordnung mit aufnehmen zu wollen.
Hier finden Sie die entsprechende Sitzungsvorlage der Gemeinde Erdmannhausen: