Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote sollen den Motorradlärm im Südschwarzwald verringern
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Südschwarzwald geht gegen Motorradlärm vor

Überholverbote und neue Geschwindigkeitsbegrenzungen - Im Südschwarzwald sollen Anwohnerinnen und Anwohner sowie Touristinnen und Touristen besser vor dem Straßenlärm geschützt werden. Besonders Motorrad- und Sportwagenausflügler sorgen für eine hohe Lärmbelastung.

Der Frühling beginnt, die Temperaturen steigen und damit auch der Lärmpegel in vielen Kommunen. Besonders an den Wochenenden holen Motorradenthusiasten ihre Maschinen aus den Garagen, um die Landstraßen unsicher zu machen. Zum Leidwesen von Anwohnerinnen und Anwohnern der Kommunen auf ihrem Weg. Betroffen sind unter anderem viele Städte und Gemeinden im Schwarzwald. Auf den beliebten Ausflugsstrecken im Südschwarzwald verkehren bei schönem Wetter an Wochenenden und Feiertagen regelmäßig über 600, vereinzelt sogar über 1.000 Motorräder pro Tag.

Wo entsteht der meiste Motorradlärm?

Ein besonderes Lautstärkeproblem: Das Beschleunigen beim Verlassen von Ortschaften, in denen nur 30 bis 50 Stundenkilometer erlaubt sind. Deshalb kam es auch immer wieder zu Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Touristinnen und Touristen. Nun wollen die Gemeinden rund um den Präger Gletscherkessel bei Todtnau den Motorradlärm mit neuen Regeln verringern. Dazu werden neue Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote nach den Ortsausgängen eingeführt.

Diese Regelungen sollen den Motorradlärm verringern

Statt direkt an den Ortsausgängen auf Tempo 100 zu beschleunigen, sind von den Verkehrsteilnehmern noch einige hundert Meter Tempo 50 beziehungsweise 70 und ein Überholverbot einzuhalten. Die Beschränkungen gelten für eine Entfernung von 300 Metern Luftlinie von der Wohnbebauung. Mit diesen Maßnahmen werden die besonders lauten Beschleunigungsvorgänge am Ortsausgang und beim Überholen wegverlagert. Die Menschen in den Orten werden so besser vor überflüssigem Verkehrslärm geschützt. Profitieren sollen besonders die Gemeinden Todtnau, Bernau und Todtmoos. 

Schilder sollen an Verkehrsteilnehmende appellieren

Über die neuen Regeln hinweg sollen auch weitere Schilder und Lärmmessungen helfen, den Motorradlärm einzudämmen. Schilder mit der Aufschrift "Biker bitte leise!" und eine Lärmdisplayanlage sollen im Landkreis Waldshut an die Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer appellieren. Im Landkreis Lörrach gibt es bereits ein Display, das Vorbeifahrenden ihre Lautstärke anzeigt. Gegenüber der Tagesschau hieß es aus dem Landkreis jedoch, dass diese nicht so viel Wirkung erzielt habe wie erhofft.

Landratsämter mussten die Regelungen durchsetzen

Die Umsetzung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an den jeweiligen Ortsausgängen in Verbindung mit Überholverboten sowie in einem Fall mit Tempo 30 innerorts wurden von den Landratsämtern Lörrach und Waldshut angeordnet. Die Maßnahmen sollen die Anwohnerinnen und Anwohner sowie Erholungssuchende vor Motorradlärm schützen. Ausgearbeitet wurden sie gemeinsam mit dem Verkehrsministerium und dem Regierungspräsidium Freiburg.

Landrat Kistler hat Motorradlärm den Kampf angesagt

„Es war und ist mir ein Anliegen, dass wir im Herzen des Südschwarzwalds zielgerichtete Maßnahmen treffen, die den Motorradlärm deutlich reduzieren“, sagt Martin Kistler, Landrat des Landkreises Waldshut. „Ich bin überzeugt, dass davon sowohl betroffene Anwohnerinnen und Anwohner als auch Touristinnen und Touristen profitieren werden.”

Todtnaus Bürgermeister hält nichts von Durchfahrverboten

Dass die neuen Regelungen die Anwohnerinnen und Anwohner schützen, nicht aber Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer ausschließen sollen, betont der Todtnauer Bürgermeister Oliver Fiedel gegenüber Tagesschau. Motorradfahrerinnen und -fahrer seien in der Region weiterhin willkommen. Von Durchfahrverboten wie es sie etwa am Schauinsland bei Freiburg gibt, halte er nichts. 

Verkehrsstaatssekretärin Zimmer: Es braucht engagierte Behörden, um die aufwändigen Verfahren zu stemmen

„Beschleunigende Motorräder spürt man am ganzen Körper“, sagt Verkehrsstaatssekretärin Elke Zimmer. „Sie erreichen leicht die Lautstärke einer Kreissäge. Mit der Straßenverkehrsordnung kann man bereits jetzt Anwohnerinnen und Anwohner stärker vor Lärm des Straßenverkehrs und besonders lauten Fahrzeugen schützen. Allerdings müssen dafür engagierte Behörden ein aufwändiges Verfahren durchlaufen. Die Landkreise Lörrach und Waldshut zeigen uns heute, wie man trotz hoher rechtlicher Hürden die Bevölkerung wirksam vor Motorradlärm schützen kann.“