© Adobe Stock

Technikkatalog: Kommunen bekommen aktuelle Daten für Wärmeplanung

Der Energiedienstleister des Landes, Kea-BW, hat den Technikkatalog aktualisiert. Für die Wärmeplanung in Städten und Gemeinden ist das wichtig, denn eine solide Datengrundlage entscheidet über die Qualität der Planung.

Die Wärmeplanung in den Kommunen ist ein entscheidender Faktor in der Wärmewende. Auch die Bundesregierung hat das mittlerweile begriffen, wenn auch deutlich später als das Land Baden-Württemberg. Hierzulande müssen größere Städte bereits bis Ende des Jahres eine Wärmeplanung vorlegen. In anderen Ländern sind die Kommunen erst 2026 oder gar 2028 am Zug. Und während der Bund erst jetzt an einem Wärmegesetz arbeitet, regelt das Klimagesetz Baden-Württemberg schon heute die wesentlichen Rahmenbedingungen für die kommunale Wärmeplanung. 

Kea-BW legt aktualisierten Technikkatalog vor

Fakt ist: Auch wenn zunächst Großstädte am Zug sind, gewinnt das Thema auch für kleinere Gemeinden an Bedeutung. Erst vor wenigen Tagen hat deshalb das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) ein Papier veröffentlicht, in dem Expertinnen und Experten Antworten auf die verbreitetsten Fragen geben (die:gemeinde berichtete). Wie Kea-BW in der vergangenen Woche mitteilte, hält der Technikkatalog zur kommunalen Wärmeplanung Daten zu den „wesentlichen Technologien zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Wärme, Preisentwicklungen verschiedener Energieträger und CO2, CO2-Emissionsfaktoren der Strom- und Wärmeerzeugung verschiedener Prozesse sowie Angaben zur Effizienzsteigerung in Gebäuden“ bereit. Konkret es um folgende Teilbereiche, in denen Daten aus dem Technikkatalog genutzt werden können:

Emissionsfaktoren CO2

  • Erstellung der Energie- und Treibhausgasbilanz für das Basisjahr nach Sektoren und Energieträgern
  • Energie- und Treibhausgasbilanz im Zielszenario 2040 und Zwischenschritt 2030
  • Energie- und Treibhausgasbilanzen von Einzelmaßnahmen in der kommunalen Wärmewendestrategie (Maßnahmenbeschreibungen), CO2-Einsparpotenziale
  • Monitoring Zielerreichung, Fortschreibung

Preisentwicklungen für Energieträger und CO2

  • Ausweisung von Eignungsgebieten (Zonierung) für Wärmenetze und Einzelheizungen anhand von Fernwärmeverteil- oder Wärmevollkosten
  • Maßnahmenbeschreibung in der kommunalen Wärmewendestrategie (Abschätzung Investitionskosten)

Technologiedaten

Angaben zu Gebäuden (Endenergieverbrauch)

  • Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs durch Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz im Zuge der Potenzialanalyse
  • Berechnung des zukünftigen Wärmebedarfs von Gebäuden
  • Identifizierung von möglichen Sanierungsgebieten

Konkrete Anwendungsfelder des Technikkatalogs

Kea-BW weist darauf hin, dass die im Katalog bereitgehaltenen Kennwerte und Prognosen „keine unmittelbare Projekt- oder Planungsvorbereitungen für konkrete Projekte“ bereithalten würden. Das liege zum Beispiel daran, dass Werte nur großskalig zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung ermittelt wurden. Dennoch gebe es weitere mögliche Anwendungsfelder des Katalogs.

Die einzelnen Einträge für CO2-Emissionsfaktoren, Preisentwicklungen verschiedener Energieträger und CO2, Technologiedaten sowie Annahmen zu Gebäuden könnten zum Beispiel von Vertreterinnen und Vertretern kommunaler Fachabteilungen, Planerinnen und Planern im Auftrag der Kommunen, regionalen Energieagenturen, Energieunternehmen und Weiteren über das Anwendungsfeld kommunale Wärmeplanung hinaus als gemeinschaftliche Planungsgrundlagen genutzt werden.

Als mögliche weitere Anwendungsfelder nennt die Agentur:

    • Erstellung von Klimaschutzkonzepten,
    • Erstellung von integrierten Quartierskonzepten, insbesondere mit Einschätzung der Wärmenetzeignung des betrachteten Gebiets
    • Variantenvergleiche für unterschiedliche Versorgungssysteme
    • Machbarkeitsstudien
    • Wirtschaftlichkeitsberechnungen
    • Wärmenetz-Transformationspläne

Basis für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans ist der Handlungsleitfaden Kommunale Wärmeplanung des Umweltministeriums. Er stellt den Fachplanerinnen und -planern einen standardisierten Lösungsweg zur Erstellung des kommunalen Wärmeplans vor. Die Anwendung der dort schrittweise beschriebenen Methodik erlaubt eine systematische Erarbeitung der Anforderungen an die Erstellung und Fortschreibung eines kommunalen Wärmeplans nach dem Klimagesetz Baden-Württemberg.