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Mehrheit der Kommunen von „Whisteblower-Gesetz“ ausgenommen

Wer Missstände innerhalb der eigenen Behörde melden will, hat von jetzt an eine rechtliche Grundlage dafür. Der Landtag hat das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern beschlossen. Allerdings gibt es gravierende Ausnahmen von der Regelung.

Mitarbeiter von Behörden und kommunalen Unternehmen im Südwesten sollen künftig im Kampf gegen interne Missstände besser geschützt werden. Der Landtag hat in der vergangenen Woche das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern beschlossen, das umgangssprachlich als „Whistleblowergesetz“ bezeichnet wird. Grüne, CDU, SPD und FDP stimmten dafür, die AfD dagegen. Mit dem Gesetz setzt das Land eine EU-Richtlinie um. Demnach müssen Gemeinden, Zweckverbände und kommunale Unternehmen interne Meldestellen errichten, an die Rechtsverstöße gemeldet werden können. 

Konkret regelt das Gesetz die Pflicht für Gemeinden, Gemeindeverbände (Landkreise) und sonstige kommunale Beschäftigungsgeber wie Zweckverbände, kommunale Unternehmen und Kommunalanstalten, eine interne Meldestelle zu errichten und zu betreiben. Beschäftigte können sich an die Stelle wenden, um Rechtsverstöße zu melden. Nicht alle Kommunen sind indes dazu verpflichtet, die Stellen einzurichten. Ausgenommen sind Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern, ebenso Gemeinden mit weniger als 50 Beschäftigten. Im Landesbeamtengesetz wird die Regelung zur Einhaltung des Dienstwegs angepasst.

Mehrheit der Kommunen nicht betroffen

Der stellvertretende Ministerpräsident, Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl (CDU) nahm auf diese Ausnahmeregelungen Bezug, als er im Landtag mit Kritik an dem Gesetz konfrontiert wurde, die sich gegen vermeintlich überflüssige Bürokratie richtete. Strobl wies darauf hin, dass 840 der 1101 Gemeinden im Land durch die Ausnahmeregelungen gar nicht betroffen seien.

Der Gemeindetag hatte in seiner Stellungnahme zum Gesetz im Dezember die Ausnahmeregelungen ausdrücklich begrüßt. Ähnlich hatte sich der Landkreistag geäußert, der das Gesetz aber grundsätzlich ablehnt – unter anderem, weil Personal- und Sachmittel für die Meldestelle nötig seien. „Vor dem Hintergrund des dringend notwendigen Bürokratie- und Standardabbaus, des sich enorm verschärfenden Fachkräftemangels und der sich zunehmend verschlechternden Haushaltslage der Landkreise ist dieser Aufwand jedoch in keiner Hinsicht zu rechtfertigen“, schrieb der Landkreistag.