Digitale Gemeinderatssitzungen sind in Baden-Württemberg in diesem Jahr nur noch nach der Änderung der Hauptsatzung möglich.
© Adobe Stock

Kommunen machen den Weg für digitale Gemeinderatssitzungen 2021 frei

Im Mai war Baden-Württemberg Vorreiter - Als erstes Bundesland erlaubte es die Gemeinderatssitzung per Videokonferenz. 2020 war das noch per Übergangsregelung möglich. 2021 muss die Hauptsatzung geändert werden. Einige Städte und Gemeinden haben den Schritt bereits gemacht. In vielen Fällen heißt das jedoch nicht, dass Gemeinderatssitzungen auch tatsächlich digital durchgeführt werden.

Liegen "schwerwiegende Gründe" vor, können Gemeinderäte im Südwesten digital oder in Hybrid-Sitzungen (ein Teil der Teilnehmer treffen sich im Ratssaal, während ein anderer Teil per Videoschalte dabei ist) tagen. Das beschloss das Land Baden-Württemberg im Angesicht der Corona-Pandemie bereits im Mai letzten Jahres. Während die Städte und Gemeinden diese Übergangsregelung 2020 sofort nutzen konnten, ist seit Anfang des Jahres 2021 eine Änderung der Hauptsatzung dafür nötig. 

In Eberbach wurden Hauptsatzung und Geschäftsordnung des Gemeinderats bereits im Dezember geändert - mit einstimmigem Beschluss. Der Bürgermeister soll künftig im Einzelfall entscheiden, ob eine digitale Gemeinderatssitzung notwendig ist. Vorgesehen sind dann nicht reine Online-, sondern Hybrid-Sitzungen. Die Gemeinderäte werden vorab informiert und müssen rechtzeitig mitteilen, ob sie im Ratssaal anwesend sein werden oder sich per Video zuschalten. Bürgermeister Peter Reichert machte jedoch bei der Präsenzsitzung, in der die Satzung geändert wurde, auch deutlich, dass es sich um ein Mittel für den Notfall handle. Man wisse um die rechtlichen Unsicherheiten. Bisher tagt der Gemeinderat unter Einhaltung der Abstandsregeln in Präsenz.

Digitale Gemeinderatssitzungen für Bürger online bereitstellen?

In Stutensee wurde im Dezember erstmals eine Hybrid-Sitzung abgehalten. Anfang Januar änderte die Stadt ihre Hauptsatzung, um diese Möglichkeit auch im neuen Jahr nutzen zu können. Die neue Hauptsatzung sieht vor, dass bei einer Hybrid- oder digitalen Gemeinderatssitzung Bild und Ton in einem öffentlich zugänglichen Raum übertragen werden, um den Grundsatz der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Ein Streamen der Sitzung über das Internet ist dagegen nicht vorgesehen. Anders entschied sich in dieser Sache die Stadt Pforzheim. Die Haushaltsberatung per Videokonferenz im Dezember konnten sich die Bürger entweder auf einer Leinwand im großen Ratssaal oder auf der städtischen Homepage ansehen. 

In Bonndorf wurde die Hauptsatzung Ende Dezember geändert. Die Stadt will jedoch nur dann von digitalen Gemeinderatssitzungen Gebrauch machen, wenn einfache Sachverhalte zu beraten und zu beschließen sind. Ganz anders die Stadt Aalen: Im Dezember hat sie ihren neuen Haushalt in einer Hybrid-Sitzung verabschiedet. 

Rechtliche Bedenken bei digitalen Gemeinderatssitzungen bleiben

In Mühlenbach, wie in vielen weiteren Kommunen, war die Verabschiedung der neuen Hauptsatzung von Zweifeln begleitet. Bürgermeisterin Helga Wössner machte ihren Bedenken Luft: Datenschutzbestimmungen bei der öffentlichen Übertragung, schlechte Internetanbindung in einigen Außenbereichen der Gemeinde und die Angst, dass bei nicht-öffentlichen Sitzungen etwas nach Außen dringen könne, bereiten ihr Sorge.