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Kommunen lehnen Gleichbehandlungsgesetz ab

Die kommunalen Landesverbände halten das von der Landesregierung geplante Gleichbehandlungsgesetz für unnötig. Das Gesetz soll es Bürgerinnen und Bürgern erleichtern, sich gegen Benachteiligungen durch Polizei und Behörden zu wehren.

Die kommunalen Landesverbände halten das von der grün-schwarzen  Landesregierung geplante Gleichbehandlungsgesetz für unnötig. In einem gemeinsamen Brief schreiben Steffen Jäger, Frank Mentrup und Joachim Walter, das Gesetz zeige ein „hohes Maß an Misstrauen“ gegenüber den Beschäftigten in den Behörden. Sollte es wie im Gesetz beabsichtigt leichter werden, gegen Behörden vorzugehen, leiste man einer „Amerikanisierung“ des deutschen Rechts Vorschub, befürchten die Vertreter der Verbände.

Eine weitere Befürchtung: Gegnerinnen und Gegner der Demokratie könnten das Gesetz missbrauchen und Verwaltungen mit Beschwerden lahmlegen. „Was früher als Querulanten bezeichnet wurde, sind heute immer häufiger und in immer größerer Zahl Reichsbürger und Verfassungsfeinde“, so der Brief. Die mit dem Gesetz verbundene zusätzliche Bürokratie werden außerdem dazu führen, dass die Prozesse länger dauern würden. Außerdem könnte sich der Fachkräftemangel verstärken, weil weniger Leute für Städte, Gemeinden und Landkreise arbeiten wollten.

Was im Gleichbehandlungsgesetz steht

Grün-Schwarz bezweckt mit dem Gesetz, dass sich Bürgerinnen und Bürger leichter gegen Benachteiligungen durch den Staat wehren können, also zum Beispiel durch Vertreterinnen und Vertreter von Polizei, Finanzamt oder Ausländerbehörde. Durch das Gesetz würde es möglich, Schadens- oder Schmerzensgeld zu bekommen, wenn man durch eine Behörde diskriminiert wird. Das Kabinett hatte Mitte Dezember den ersten Entwurf aus dem CDU-geführten Innenministerium gebilligt.

Auf Bundesebene gibt es bereits das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Allerdings bezieht es sich auf den Privatbereich, den das Zivilrecht regelt, also auf die Gleichbehandlung bei der Wohnungssuche oder am Arbeitsplatz. Das Gesetz des Landes Baden-Württemberg wäre also eine Ergänzung des Bundesgesetzes, das auch staatliche Stellen mit einbezieht. Betroffene würden durch das Gesetz erstmals einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Schadens- und Schmerzensgeld erhalten. Demnächst sollen sich die Ministerien mit dem Gesetz behandeln.