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Keine Umsatzsteuer beim Kuchenverkauf an Schulen

Finanzminister Danyal Bayaz hat es in einem Video des Finanzministeriums höchstselbst verkündet: Eltern, die bei Schulfesten Kuchen verkaufen, müssen auch ab 2025 keine Umsatzsteuer zahlen. Und das, obwohl nach EU-Recht ab dann auch die öffentliche Hand umsatzsteuerpflichtig ist.

Konkret besagt die Regelung, dass der Kuchenverkauf ab 2025 nicht umsatzsteuerpflichtig ist, wenn einzelne Schüler, Klassen, Eltern oder die Schülermitverantwortung (SMV) bei Festen Kuchen verkaufen. Ebenso sind Fördervereine der Schulen von der Steuer befreit - allerdings nicht bedingungslos. Die Steuer fällt für Fördervereine dann an, wenn sie die sogenannte Kleinunternehmergrenze überschreiten. Das ist der Fall, wenn der Verein im Vorjahr einen Umsatz von mehr als 22.000 Euro gemacht hat und davon auszugehen ist, dass er im laufenden Jahr größer als 50.000 Euro ist. Diese Regelungen gelten genauso für Kitas.

Pizzaverkauf und Vorstellungen von Theater AGs ebenso betroffen

Das Finanzministerium teilte dazu am Freitag mit: „Um bürokratischen Aufwand zu vermeiden, sind Verkäufe durch Schülerinnen und Schülern oder Eltern auch weiterhin nicht umsatzsteuerpflichtig. Das gilt für Verkäufe in den Schulen und Kindertagesstätten, ebenso wie für Verkäufe auf Wochenmärkten oder anderen Anlässen außerhalb von Schulen und Kindertagesstätten. Die Regel gilt auch für andere gelegentliche Verkäufe von Schülern oder Eltern wie zum Beispiel für den Pizzaverkauf. Auch Eintrittsgelder für Aufführungen von Schülergruppen in Schulen wie der Theater-AG oder des Schulchors unterliegen nicht der Umsatzsteuer.“

Jäger: Gut, dass Politik unbürokratische Lösung gefunden hat

Der Gemeindetag begrüßt diese Entscheidungen zugunsten von Kitas und Schulen, die letztlich auch Kommunen Bürokratie erspart. „Der Schulkuchenverkauf hat die Komplexität der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand als Anwendungsbeispiel deutlich gemacht. Es ist gut, dass die Politik nun eine unbürokratische Lösung dafür gefunden hat“, sagte Steffen Jäger, der Präsident des Gemeindetags. Wo ein politischer Wille sei, finde sich auch ein pragmatischer Weg, so Jäger. „Das muss die Haltung sein, nicht nur bei der neuen Form der Umsatzbesteuerung für den Kuchenverkauf an den Schulen, sondern auch für alle staatlichen Ebenen. Es muss der Grundsatz gelten: Entlastung dort, wo es möglich ist.“

EU-Wettbewerbsrecht und kommunale Aufgaben

Das europäische Wettbewerbsrecht passe nicht zur pragmatischen Form der kommunalen Aufgabenerfüllung in Deutschland, betonte Jäger. „Wir unterstützen das Finanzministerium und das Land Baden-Württemberg weiter dabei, pragmatische Lösungen zu finden. Was beim Schulkuchenverkauf geht, muss auch bei weiteren Aufgaben nochmals geprüft werden.“