Die lokale Energieversorgung stärken
In Baden-Württemberg gibt es etwa 430.000 Mehrparteienhäuser. Beim Ausbau der Photovoltaik spielen diese Gebäude jedoch kaum eine Rolle. Das liegt unter anderem daran, dass es für Hauseigentümer und kommunale Wohnungsbaugesellschaften bislang aufwendig war, Solarstrom für die Mieterinnen und Mieter anzubieten. Doch das hat sich geändert. Das Solarpaket 1, das im Mai 2024 in Kraft trat, vereinfacht die Voraussetzungen für die Nutzung von Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern.
Verschiedene Vermarktungen für den Strom vom Dach
Es gibt insgesamt vier verschiedene Betriebskonzepte für die Stromvermarktung in Mehrparteienhäusern. „Das erste ist die Stromlieferung innerhalb des Hauses. Dabei wird der Solarstrom der Photovoltaik-Anlage allen interessierten Wohneinheiten zur Verfügung gestellt“, erklärt Johannes Jung. Er ist Projektleiter Photovoltaik bei der Energieagentur Regio Freiburg und hat einen Leitfaden für Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern herausgebracht. Ihren restlichen Strombedarf decken die Mietparteien aus dem Netz. Die Abrechnung der beiden Stromlieferungen organisiert meist der Gebäudeeigentümer oder ein Dienstleister. Die Mieterinnen und Mieter erhalten dann nur eine Stromrechnung.
Beim ersten Betriebskonzept unterscheidet man drei Varianten: Die Vollstromlieferung, auch Mieterstrom genannt, die mit dem Solarpaket 1 ermöglichte gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und das Einzählermodell, das auch als kollektive Selbstversorgung bezeichnet wird. Bei diesem Modell gibt es nur einen offiziellen Hauptzähler für alle Nutzerinnen und Nutzer, was jährliche Grundgebühren spart.
Das zweite Betriebskonzept ist die Allgemeinstromversorgung. Dabei wird die Anlage für gemeinschaftlich genutzte Verbrauche genutzt, wie beispielsweise das Treppenhaus, die Tiefgarage oder die Wärmepumpe. Die dritte Variante sind Einzelanlagen. Hier betreibt jede Wohneinheit eine eigene Photovoltaik-Anlage. Als vierte Option steht das Betriebskonzept der Volleinspeisung zur Verfügung. Dabei wird der erzeugte Strom vom Eigentümer vollständig ins öffentliche Netz eingespeist.
Vorteile für Kommunen und kommunale Wohnungsbaugesellschaften
Welche Vorteile Kommunen von mehr Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern haben, liegt für Johannes Jung auf der Hand. „Kommunen profitieren in mehrfacher Hinsicht vom Ausbau von Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern – auch dann, wenn die Gebäude nicht in kommunalem Eigentum stehen“, sagt Jung. „Jede zusätzliche Photovoltaik-Anlage stärkt die lokale Energieversorgung, reduziert Netzausbaukosten, senkt CO₂-Emissionen vor Ort und erhöht die Resilienz gegenüber Energiepreisschwankungen.“ Gleichzeitig bleibe ein größerer Teil der Wertschöpfung in der Region, weil Strom dort erzeugt und verbraucht wird, wo die Menschen leben. Für Kommunen sei das ein wirksamer Hebel, um Klimaziele, soziale Stabilität und wirtschaftliche Standortqualität zu fördern, so Jung.
Auch Wohnungsbaugesellschaften profitieren von Photovoltaik auf ihren Mehrparteienhäusern: Unter anderem Mieterstrommodelle tragen durch geringere Stromkosten für die Mietparteien dazu bei, dass Wohnungsbaugesellschaften ihren Auftrag erfüllen können, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Nachhaltigkeits- und Klimavorgaben sind ein weiterer Aspekt, warum Photovoltaik für sie attraktiver wird. Solaranlagen auf dem Dach oder an der Fassade schaffen zusätzliche Erlöse und werten die Immobilien auf. Das stärkt auch den Vorbildcharakter und die Glaubwürdigkeit der kommunalen Unternehmen.
Ausbau der Ladeinfrastruktur
Mit dem Solarstrom vom Dach können die Mieterinnen und Mieter elektrische Geräte oder die Wärmepumpe betreiben. Auch das Aufladen ihres E-Autos ist eine Möglichkeit. Wollen sie eine Wallbox zu diesem Zweck auf ihre eigenen Kosten errichten, müssen die Wohnungsbaugesellschaften das erlauben. Sie können aber auch einheitliche Ladelösungen zur Verfügung stellen und die Kosten über Modernisierungsvereinbarungen auf die Bewohnerinnen und Bewohner umlegen.
Der Leitfaden für Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern bietet umfassende Informationen, von der ersten Planung bis zur Umsetzung. Er ist abrufbar unter https://is.gd/3kgMN2
Der Leitfaden Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern der KEA-BW enthält die wichtigsten Informationen unter anderem über Wallboxen. Ihn finden Sie unter https://is.gd/3GE2DM
Das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg hat einen Leitfaden zu Photovoltaik in Kommunen herausgebracht, der Praxistipps und Handlungsmöglichkeiten für Städte und Gemeinden aufführt. Er ist abrufbar unter https://is.gd/aDLH9g
Autor
Franz Ecker ist Leiter des Bereichs Erneuerbare BW der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW).