Dämme, Rückhalteräume, Vorsorge
Hochwasser können immense Schäden verursachen. Um diese Schäden zu minimieren, wurden über 1.000 Kilometer landeseigene Hochwasserschutzdämme und über 800 meist kommunale Hochwasserrückhaltebecken sowie lokale Hochwasserschutzeinrichtungen in Baden-Württemberg aufgebaut. Mit diesen Hochwasserschutzeinrichtungen können Vermögensschäden von über 10 Milliarden Euro vermieden werden. Dennoch können bei einem Hochwasserereignis, das statistisch gesehen alle 100 Jahre auftritt, landesweit immer noch Schäden in Höhe von rund 5,8 Milliarden Euro entstehen. Um schwere Folgen durch Hochwasser für Mensch, Umwelt und Wirtschaft zu reduzieren, sollen daher zügig weitere Hochwasserschutzprojekte umgesetzt werden.
Hochwasserschutzprogramme des Landes
Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes hat das Land in der Vergangenheit mehrere bedeutende Programme aufgelegt. Dazu gehören das Integrierte Rheinprogramm, das Integrierte Donauprogramm und das Dammertüchtigungsprogramm zur Verbesserung des Hochwasserschutzes für bestehende Gemeinden. Zur Umsetzung dieser Programme standen im Jahr 2025 rund 85 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. Dazu konnten ergänzende Bundesmittel in Höhe von rund 40 Millionen Euro eingeworben werden.
Hohe Priorität hat die Umsetzung des Integrierten Rheinprogramms als größtes Hochwasserschutzprogramm des Landes. Es soll gemäß der Vereinbarung mit Frankreich den Hochwasserschutz für die freifließende Strecke des Rheins unterhalb der Rheinstaustufe Iffezheim wiederherstellen, der vor dem modernen Oberrheinausbau des 20. Jahrhunderts vorhanden war. Durch den Bau von Staustufen am Oberrhein zwischen Märkt und Iffezheim sind natürliche Auen und damit Überflutungsflächen verloren gegangen. Dies hat dazu geführt, dass Hochwasserwellen sich nicht mehr ausbreiten können und deshalb ungedämpft in die Rheinregionen unterhalb Iffezheim fließen. Mit dem Integrierten Rheinprogramm werden Rückhalteräume errichtet, die bei Hochwasser gezielt geflutet werden können und dadurch die Hochwasserwelle verlangsamen und die Hochwasserspitze kappen.
Um diese Hochwassergefahr zu reduzieren, sollen Flächen, die vor dem Staustufenbau noch überflutet waren, wieder zurückgewonnen werden. In den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe werden hierzu insgesamt 13 Hochwasserrückhalteräume auf ehemaligen Auenstandorten mit einem Rückhaltevolumen von 164 Millionen Kubikmetern angelegt. Fertiggestellt sind bislang die Hochwasserrückhalteräume Kulturwehr Kehl/Straßburg und Polder Altenheim, Abschnitt I des Rückhalteraums (RHR) Weil-Breisach sowie die RHR Söllingen/Greffern und Rheinschanzinsel. Durch die bisher umgesetzten Maßnahmen werden insgesamt rund 46 Prozent des zum Hochwasserschutz erforderlichen Rückhaltevolumens zur Verfügung gestellt. Weitere sechs Rückhalteräume befinden sich derzeit im Bau.
Das Integrierte Donau-Programm dient der Wiederbelebung, Erhaltung und Weiterentwicklung des Natur- und Lebensraumes an der Donau. Das Land ist für die gesamte baden-württembergische Donau einschließlich ihrer Quellflüsse Brigach und Breg zuständig. Ein Großteil der Maßnahmen ist bereits realisiert. Der angestrebte Hochwasserschutzgrad wurde durch den Bau des überörtlich wirkenden Hochwasserrückhaltebeckens Wolterdingen und zahlreiche ergänzende örtliche Hochwasserschutzmaßnahmen in 23 Gemeinden realisiert.
Hochwasserschutz: Altdämme ertüchtigen und Flüssen mehr Raum geben
Eine besonders wichtige Aufgabe des Landes ist darüber hinaus die Ertüchtigung der vorhandenen Hochwasserdämme, von denen die meisten inzwischen über 80 Jahre alt sind und die, wie jedes andere Bauwerk auch, einem Alterungsprozess unterliegen. Zu steile Böschungen, Gehölze, ein inhomogener Aufbau des Dammkörpers, zu nahe Bebauung und fehlende oder unzureichende Dammverteidigungswege können die Schutzfunktion von Altdämmen verringern. Im Zuge der Aufstellung des Dammertüchtigungsprogrammes wurden die landeseigenen Dämme geotechnisch untersucht und bewertet. Das Ergebnis zeigt, dass einige Anlagen nicht den heutigen Anforderungen entsprechen. Das Dammertüchtigungsprogramm wird Schritt für Schritt abgearbeitet.
Ergänzend werden weitere Hochwasserschutzmaßnahmen im ganzen Land umgesetzt, um Hochwasserrisiken zu reduzieren. Wichtige Grundlagen hierfür sind die Hochwassergefahrenkarten des Landes. Im Hinblick auf die prognostizierten Auswirkungen des Klimawandels hat das Land regional differenzierte Klimaänderungsfaktoren abgeleitet, welche bei der Bemessung der Hochwasserschutzanlagen Berücksichtigung finden. Des Weiteren wird darauf geachtet, dass die Schutzbauwerke der Umsetzung von gewässerökologischen Maßnahmen, die für die Zielerreichung der EU-Wasserrahmenrichtlinie erforderlich sind, nicht im Wege stehen. Im Idealfall können Hochwasserschutzziele und gewässerökologische Verbesserungen in Hochwasser- und Ökologieprojekten in Einklang gebracht werden.
Gegenseitige Synergien können bei einer Deichrückverlegung erzielt werden. Dabei werden vorhandene Hochwasserschutzdämme, die im Zuge einer Sanierung oder Erhöhung verstärkt werden müssen, landeinwärts verlegt. So bekommt das Gewässer eine größere Fläche für seine naturnahe Entwicklung und für den Rückhalt von Hochwasser. Ein gelungenes Beispiel ist die Dammrückverlegung und Revitalisierung der Elz bei Köndringen. Durch Verschwenken der Dammlinie wurden neue Auenflächen mit einem Retentionsvolumen von insgesamt 380.000 Kubikmeter geschaffen, die nun bei Hochwasser wieder regelmäßig überflutet werden und einen Wasserrückhalt ermöglichen.
Dammrückverlegung an der Elz bei Köndringen während des Hochwassers 2023. Die Maßnahme schafft zusätzlichen Retentionsraum und verbessert den Hochwasserrückhalt.
Städte, Gemeinden und Verbände können für Hochwasserschutzmaßnahmen und naturnahen Gewässerausbau über die Förderrichtlinien Wasserwirtschaft finanzielle Unterstützung bekommen. Das Land stellt hierfür jährlich weitere rund 50 Millionen Euro bereit. Für Hochwasserschutzmaßnahmen können Fördermittel von bis zu 70 Prozent, für gewässerökologischen Ausbau sogar bis zu 85 Prozent beantragt werden.
Gemeinsam planen – Restrisiko bleibt
Hochwasserschutzmaßnahmen wirken sich oftmals auch weit flussabwärts noch aus, so dass es immer empfehlenswert ist, sich mit Nachbarkommunen abzusprechen, die innerhalb desselben Einzugsgebiets des Gewässers liegen. Besteht in mehreren Kommunen ein Hochwasserrisiko, kann durch ein gemeinsames Hochwasserschutzkonzept die beste und günstigste Lösung gefunden werden. Auch die Kombination verschiedener technischer Anlagen, wie Hochwasserrückhaltebecken und innerörtlicher Linienschutz, mit einer naturnahen Umgestaltung der Gewässer optimieren das Ergebnis. Da Gewässer zweiter Ordnung oft kleine Einzugsgebiete haben, wirken sich Starkregenereignisse oft unmittelbar auf ihren Abfluss und Wasserstand aus. Deshalb kann hier auch die Summe vieler einzelner Maßnahmen zu Rückhalt und Ableitung von Starkregen das Hochwasserrisiko verringern. In vielen Einzugsgebieten wurden von den betroffenen Kommunen bereits Hochwasserschutzverbände gegründet, die überörtlichen Hochwasserschutz im Verbandsgebiet planen und umsetzen und darüber hinaus den Betrieb und die Unterhaltung der Anlagen sicherstellen.
Bei allen Investitionen in technische Hochwasserschutzmaßnahmen müssen sich sowohl die verantwortlichen Akteure als auch die Bürgerinnen und Bürger bewusst sein, dass es keine hundertprozentige Sicherheit gibt und für sehr große Hochwasserereignisse stets ein Restrisiko verbleibt. Daher müssen solche Maßnahmen immer mit ergänzenden Maßnahmen, wie Hochwasseralarm- und Einsatzplänen, sowie der Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger kombiniert werden.
Autorin
Barbara Grüter ist im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg im Bereich Wasserwirtschaft tätig.