Land fördert Carsharing im ländlichen Raum
Baden-Württemberg unterstützt den Ausbau von Carsharing-Angeboten im ländlichen Raum mit insgesamt 500.000 Euro. Mit der Neuauflage des Förderprogramms sollen insbesondere bislang unterversorgte Gemeinden erreicht werden. Neu ist, dass neben vollelektrischen Fahrzeugen nun auch Hybridfahrzeuge gefördert werden. Anträge können noch bis zum 20. November 2026 gestellt werden.
Wie fördert Baden-Württemberg Carsharing im ländlichen Raum?
Das Verkehrsministerium will mit der Förderung die Mobilitätsversorgung vor allem dort verbessern, wo bislang keine oder nur wenige Carsharing-Angebote bestehen. Die gemeinschaftliche Fahrzeugnutzung soll den öffentlichen Nahverkehr ergänzen und Menschen auch ohne eigenes Auto individuelle Mobilität ermöglichen. Zugleich sollen der Parkdruck verringert und vorhandene Verkehrsangebote besser miteinander verknüpft werden.
Bis zu 15.000 Euro pro Fahrzeug
Gefördert wird die Anschaffung von Elektro- und Hybridfahrzeugen mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro pro Fahrzeug. Die Förderung darf maximal 50 Prozent der Anschaffungskosten betragen. Neben Neuwagen sind auch Gebrauchtfahrzeuge förderfähig, sofern diese zum Angebotsdatum höchstens ein Jahr zugelassen waren.
Wer kann die Carsharing-Förderung beantragen und welche Voraussetzungen gelten?
Antragsberechtigt sind Carsharing-Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften sowie Vereine und Genossenschaften mit entsprechenden Angeboten. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Fahrzeuge mindestens vier Jahre im Carsharing eingesetzt werden. Zudem muss der neue Standort mindestens 500 Meter von einem bestehenden Carsharing-Angebot entfernt liegen. Pro Station können bis zu zwei Fahrzeuge gefördert werden.
Für Städte und Gemeinden eröffnet das Programm insbesondere in Zusammenarbeit mit Carsharing-Anbietern oder Bürgerenergiegenossenschaften neue Möglichkeiten, die örtliche Mobilität zu verbessern.
Anträge bis 20. November möglich
Die Anträge müssen bis zum 20. November 2026 beim Verkehrsministerium eingehen. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs, solange Fördermittel verfügbar sind. Die erforderlichen Antragsunterlagen können unter carsharing-foerderung@vm.bwl.de angefordert werden.
Lässt sich die Carsharing-Förderung mit Charge@BW kombinieren?
Die Förderung lässt sich mit dem Landesprogramm Charge@BW kombinieren, das den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur unterstützt. Hier sind Zuschüsse von bis zu 2.500 Euro je Ladepunkt möglich. Informationen zur Antragstellung bietet die L-Bank.
Alle Fördervoraussetzungen und weitere Informationen finden Interessierte auf der Programmseite des Verkehrsministeriums sowie in der vollständigen Förderrichtlinie (PDF).