Die Bundesregierung einigt sich auf einen Bundeshaushalt 2024
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Nachtragshaushalt 23 und Haushalt 24 - Was bedeutet das für die Kommunen?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt hat, musste die Bundesregierung nach neuen Lösungen suchen - und gleichzeitig wurden viele Förderprogramme für die Kommunen auf Eis gelegt. Mittlerweile ist ein Nachtragshaushalt 2023 verabschiedet und die Bundesregierung hat sich auf Grundzüge für den Haushalt 2024 geeinigt. Doch was haben die Kommunen nun zu erwarten?

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 Mitte November ist das politische Berlin in Aufruhr. Wie können bereits aufgenommene Kredite abgesichert werden? Und wie kommt ein rechtssicherer Bundeshaushalt 2024 zustande? Doch nicht nur in Berlin sorgen diese Fragen für Aufruhr. Denn sie haben ganz konkrete Auswirkungen auf die Finanzen der Städte und Gemeinden im ganzen Land. Wie wird es mit den unterschiedlichsten Finanzhilfen des Bundes für die Kommunen weitergehen?

Wie kam es zur aktuellen Situation?

Das Bundesverfassungsgericht hat den zweiten Nachtragshaushalt 2021 Mitte November für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt. Die Notfallkredite, auf denen er beruht, waren 2021 und 2022 gewährt worden, als die Schuldenbremse wegen der Coronapandemie und des Ukrainekriegs ausgesetzt war. Die hieraus gewonnenen Finanzmittel dürfen, so das Bundesverfassungsgericht, jedoch nicht mehr in den Jahren 2023 und 2024 genutzt werden, wie die Bundesregierung es zunächst in ihren Haushaltsplänen vorsah. Die Kreditermächtigungen sollten dann aber für Projekte im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verwendet werden, was die Karlsruher Richterinnen und Richter als verfassungswidrig bezeichneten. Die Folge: eine finanzielle Lücke von 60 Milliarden Euro im Sondervermögen für Klimaausgaben.

Was bedeutete das für die Kommunen?

Als Folge des Urteils verhängte die Förderbank KfW einen vorläufigen Antrags- und Zusagestopp für Förderprogramme im Bereich Wohnen und Bauen. Von dem Antragsstopp sind etwa die Förderung genossenschaftlichen Wohnens, sowie der Investitionszuschuss für den altersgerechten Umbau von Immobilien und zur energetischen Stadtsanierung betroffen. Anfang Dezember gab das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bekannt, dass auch für weitere Förderprogramme keine Anträge mehr gestellt werden dürfen. Vorerst gibt es keine Bundeszuschüsse mehr für Energieberatungen und E-Lastenräder.

Der Nachtragshaushalt 2023

Nun hat der Bundestag den Nachtragshaushalt der Bundesregierung für das laufende Jahr beschlossen. Als Voraussetzung für den Nachtragsetat hatte der Bundestag zuvor bereits die Schuldenbremse im Grundgesetz für dieses Jahr erneut ausgesetzt – zum vierten Mal in Folge. Die Ampel-Regierung argumentierte, die tiefgreifenden humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekriegs beeinträchtigten die staatliche Finanzlage. Zudem seien Schäden von der Flutkatastrophe aus dem Sommer 2021 noch nicht beseitigt. Die Haushaltsnotlage sei damit weiterhin gegeben. Bereits aufgenommene Kredite - unter anderem für die Fluthilfen sowie Gas- und Strompreisbremse - werden so nachträglich rechtlich abgesichert. Die geplante Neuverschuldung liegt insgesamt bei 70,61 Milliarden Euro.

Der Bundeshaushalt 2024

Über den Haushalt 2024 einigte sich die Bundesregierung ebenfalls in der letzten Woche. Bisher handelt es sich jedoch ausschließlich um eine politische Einigung. Denn an einem konkreten Haushaltsentwurf wird weiterhin gearbeitet, wie eine Sprecherin des Finanzministeriums in der letzten Woche mitteilte.

Was wissen wir über die Einigung?

Im Jahr 2024 möchte die Bundesregierung die Schuldenbremse wieder einhalten. Doch: Im Finanzplan für das Jahr 2024 fehlen rund 17 Milliarden Euro. Soll die Schuldenbremse eingehalten werden, muss die Bundesregierung sparen, um die Löcher im Haushalt 2024 zu stopfen. Ein von der Bundesregierung angekündigter Kompromiss soll Sozialausgaben, Klimaschutz und das Sparziel im Haushalt 2024 gleichermaßen berücksichtigen. Der Kompromiss von Bundeskanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner soll drei Leitlinien berücksichtigen: den klimaneutralen Umbau des Landes, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und die Unterstützung der Ukraine. An zwei Stellen sieht die Regierung trotzdem Gründe, auch im Jahr 2024 weitere Schulden zu machen: Beim Fonds, der den Wiederaufbau nach den Hochwasserschäden in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz finanziert und bei der Unterstützung der Ukraine, je nach weiterem Verlauf des Krieges. Im Falle der Fluthilfen sei für das nächste Jahr bereits ein Überschreitensbeschluss für 2,7 Milliarden Euro vorgesehen. Im Falle des Ukrainekriegs werde man dem Bundestag einen solchen Überschreitensbeschluss vorschlagen, falls die Lage es erfordere. Die Möglichkeit nachträglich eine Notlage für den Haushalt 2024 festzustellen, hält sich die Bundesregierung damit ausdrücklich offen. 

Wie sollen die 17 Milliarden Euro gespart werden?

Um 17 Milliarden Euro im nächsten Jahr einzusparen, ist unter anderem geplant, klimaschädliche Subventionen abzuschaffen und die Ausgaben einzelner Ressorts abzusenken. Zudem soll der CO2-Preis beim Tanken steigen. Das zentrale Instrument des Bundes für den klimaneutralen Umbau des Landes bleibe der Klima- und Transformationsfonds, so Scholz. Allerdings müssten die Ausgaben des Fonds im nächsten Jahr um zwölf Milliarden Euro verringert werden, bis 2027 um insgesamt etwa 45 Milliarden Euro. Damit kommt der Fonds auf ein Gesamtvolumen von 160 Milliarden Euro. Ursprünglich waren für die Jahre 2024 bis 2027 insgesamt 211,8 Milliarden Euro eingeplant. 

Welche Auswirkungen auf die Kommunen sind bekannt?

Die Anhebung des CO2-Preises wird auch die Kommunen betreffen. Nicht zuletzt aufgrund der Unterhaltung einer Vielzahl kommunaler Liegenschaften. Zudem wurden Einsparungen im Klima- und Transformationsfonds angekündigt über den in den vergangenen Jahren viele Fördergelder an die Städte und Gemeinden geflossen sind. Weiterhin bleibt abzuwarten, ob die aktuellen Förderstopps noch bis zur Verabschiedung eines neuen Bundeshaushalts 2024 fortbestehen werden. 

Wird der Bundeshaushalt 2024 noch in diesem Jahr beschlossen?

Damit der Haushalt 2024 noch in diesem Jahr im Bundestag verabschiedet werden kann, müsste der Bundesrat ihn in seiner Sitzung am 22. Dezember absegnen. Diese Möglichkeit wird jedoch für sehr unwahrscheinlich gehalten.

Kommentar des Gemeindetags Baden-Württemberg
Patrick Holl, Erster Beigeordneter des Gemeindetags Baden-Württemberg
Im Zuge der Einigung zum Nachtragshaushalt zwischen den Koalitionären gilt es aktuell zahlreiche Details zu klären. Über die grundsätzliche Verständigung hinaus fehlen genaue Aussagen zu den einzelnen Bereichen. Dies bestätigt letzte Woche auch nochmals das Bundesfinanzministerium.
Die politische Einigung der Ampel-Koalition vom 13. Dezember 2023 über den Bundeshaushalt 2024 bedeutet auch für die Kommunen Kostenmehrbelastungen beziehungsweise Mindereinnahmen. Für Förderungen, vor allem aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), kann nun Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit geschaffen werden. Hier sind allerdings noch viele Einzelfragen zu klären, die die politische Grundsatzeinigung noch nicht erbracht hat. Zudem steht zu befürchten, dass die für die Kommunen zugänglichen Fördermittel des Bundes insgesamt spürbar reduziert werden.
Es ist kritisch zu sehen, dass die größten Einsparungen im Klima- und Transformationsfonds (12,7 Milliarden Euro) erfolgen und damit Förderprogramme zugunsten der Kommunen betreffen, die zur Erreichung der Klimaschutzziele unerlässlich sind. Hinzu kommt, dass die Unsicherheit bei Kommunen, kommunalen Unternehmen und Wirtschaft über den Fortgang der Förderung so lange bleibt, bis der Gesetzgeber den Bundeshaushalt 2024 verabschiedet hat. Es ist zu befürchten, dass solange der Förderstopp bei bestehenden Programmen fortbesteht. Kritisch ist zudem, dass bislang nicht ausreichend klar ist, welche Förderprogramme mit welchem Volumen betroffen sind. Hervorzuheben ist aber, dass alle gesetzlichen und bisher eingegangenen Verpflichtungen erfüllt werden sollen. Dies betrifft nach Einschätzung des DStGB alle bereits erteilten Förderbescheide in KTF-Programme, was nun aber noch schnell näher spezifiziert werden muss. Positiv ist in diesem Zusammenhang allerdings die politische Ankündigung, dass die Transformationsprojekte in der Wärmewende und für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ungekürzt beibehalten werden sollen. 
Die geplante Anhebung der CO2-Abgabe für Treibstoff, Heizöl und Gas soll schneller als zuletzt geplant erfolgen, sodass ebenfalls die Strompreise und Heizkosten sparen, die bei den Kommunen Mehrkosten auslösen werden. Es ist zu erwarten, dass durch die Erhöhung des CO2-Preises auch die kommunalen Ausgaben für die Kosten der Unterkunft und Heizung steigen werden. Im ersten Halbjahr 2023 mussten die Kommunen bundesweit 7,1 Milliarden Euro für die Kosten der Unterkunft aufwenden, wovon 4,4 Milliarden durch den Bund erstattet worden sind.