Blackout in einer Gemeinde
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Städte und Gemeinden rüsten sich für einen Blackout

Auch wenn die Wahrscheinlichkeit nicht hoch ist - Städte und Gemeinden müssen für einen Blackout gerüstet sein. Nicht erst seit Beginn des Ukrainekrieges machen sie sich daher Gedanken um sinnvolle Maßnahmen und Pläne.

Kann es in Baden-Württemberg zu einem langanhaltenden großflächigen Stromausfall kommen? Stromausfälle gab es in diesem Jahr in Baden-Württemberg schon einige – etwa in Gaggenau, Leutkirch, Ludwigsburg, Rastatt, Baden-Baden, in Teilen Stuttgarts und Mannheims, in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen und auch im Landeskriminalamt. In keinem dieser Fälle ist jedoch von einem Blackout zu sprechen. Die Chancen für einen Blackout hierzulande werden im Allgemeinen für sehr gering gehalten.

Kommunen bereiten sich auf den Blackout vor

Trotzdem bereiten sich die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg auf größere Stromausfälle vor, um im Ernstfall gerüstet zu sein. Spätestens seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine vor mehr als einem Jahr seien im Grunde alle Kommunen im Südwesten in engem Austausch zum Thema Blackout – unter anderem mit den örtlichen Feuerwehren –, sagt Christopher Heck vom Gemeindetag Baden-Württemberg gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Die Vorbereitungen liefen überall, die Umsetzung könne aber unterschiedlich weit vorangeschritten sein.

Was ist ein Blackout?
Das Wort Blackout wird in den unterschiedlichsten Zusammenhängen verwendet. Geht es um den Bereich der Stromversorgung, spricht man von einem Blackout, wenn es zu einem unkontrollierten, flächendeckenden Zusammenbruch der Versorgung mit Elektrizität kommt. Vom Ausfall des Stromnetzes sind dann auch viele weitere stromabhängige Netze, wie zum Beispiel das Mobilfunknetz, das Gasnetz und das Schienennetz, betroffen.

Vorbereitung auf den Blackout

Doch was gilt es in der Vorbereitung auf einen „echten“ Blackout konkret in den Kommunen zu tun? Denn für die Vorbereitungen auf einen solchen Fall sind die Städte und Gemeinden zuständig. Nur durch ihre örtliche Kenntnis ist eine passgenaue und schnelle Reaktion auf einen Blackout möglich. Hilfe für diese Vorbereitungen können die Städte und Gemeinden allerdings auch bei anderen Institutionen finden. Einen „Musternotfallplan Stromausfall“ für Städte und Gemeinden hat etwa das Karlsruher Regierungspräsidium erarbeitet. Weitere wichtige Informationen liefert das Handbuch „Krisenmanagement Stromausfall“ des Innenministeriums Baden-Württemberg. Hier können sich Kommunen detailliert informieren, was es mit Blick auf Krankenhäuser, die Wasser- und Treibstoffversorgung oder Informations- und Kommunikationstechnik zu bedenken gilt. Darüber hinaus arbeitet der Landkreis Heilbronn derzeit an einem Plan zum Katastrophenschutz im Falle eines Blackouts, der bald allen kreisangehörigen Städte und Gemeinden als Grundlage zur Verfügung stehen soll. So sei zukünftig ein einheitliches Vorgehen möglich, bei dem alle Kommunen an einem Strang ziehen.

Krisenstab und Notfalltreffpunkte

In den Städten sei ein gut vorbereiteter Krisenstab das Wichtigste, um sich auf den Blackout vorzubereiten. In den Gemeinden – wo die kritische Infrastruktur überschaubarer ist – sei meist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zuständig. Doch auch hier sei wichtig, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter im Ernstfall weiß, was sie oder er zu tun hat. Darüber hinaus ist die Definition von Notfalltreffpunkten eine wichtige Aufgabe der Kommunen zum Schutz der Bevölkerung im Falle eines Blackouts. An diesen Treffpunkten finden Bürgerinnen und Bürger Schutz, Erste Hilfe, Informationen zur aktuellen Lage sowie Wasser und Lebensmittel. Auch Wärmehallen als weitere Anlaufstellen sind bei großflächigen Stromausfällen essenziell. Diese werden über Notstromaggregate und Ölheizungen mit Strom und Wärme versorgt. Städte und Gemeinden können bei einem Blackout darüber hinaus die Hilfe des Technischen Hilfswerks (THW) anfragen. Einige Kommunen haben ihre Konzeptionen für den Fall des Blackouts mittlerweile auch auf ihren Websites veröffentlicht. So etwa die Stadt Sindelfingen.

Was sollten Bürgerinnen und Bürger bei einem Blackout beachten?

Abgesehen von der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden müssten Bürgerinnen und Bürger im Notfall jedoch auch dazu in der Lage sein, sich selbst zu versorgen. Eine Liste, was jeder Haushalt für den Fall eines Blackouts vorrätig haben sollte, findet sich auf der Internetseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Vorbereitung auf den Blackout - Beispiel aus Nordrhein-Westfalen

Um auf einen Blackout vorbereitet zu sein, hat man Anfang des vergangenen Jahres in der Stadt Zülpich in der rheinischen Voreifel eine Arbeitsgruppe gegründet. Zu dieser Arbeitsgruppe gehören die Spitzen der Stadtverwaltung, kommunale Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Vertreterinnen und Vertreter von Bundeswehr, Polizei, Deutschem Rotem Kreuz und der Freiwilligen Feuerwehr. Gemeinsam hat die Arbeitsgruppe ein Konzept für den Fall eines Blackouts erstellt. Zunächst hat die Kommune 140 Betriebe und Einrichtungen auf dem eigenen Stadtgebiet als krisenrelevant ausgemacht: Krankenhäuser, Banken, Supermärkte, Seniorenheime, Pflegeeinrichtungen. Die meisten Betriebe und Einrichtungen der kritischen Infrastruktur wie etwa Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung sind dabei selbst verantwortlich, für den Krisenfall vorzusorgen. Die Arbeitsgruppe hat dennoch mit den besonders wichtigen Einrichtungen gesprochen und festgestellt, dass viele Einrichtungen bereits vorgesorgt haben. In anderen Fällen konnten sie das Bewusstsein für die Problematik schärfen. In einem nächsten Schritt hat die Stadt neue Notstromaggregate angeschafft, um im Notfall das Rathaus und einen Teil der Stadthalle als Notschlafstelle mit Strom versorgen zu können. Darüber hinaus sind im Plan der Arbeitsgruppe 37 neue Sirenen über das Stadtgebiet verteilt geplant. Die Arbeit der Gruppe greift ineinander mit einem Runden Tisch, den die übergeordnete Landkreis Euskirchen ins Leben gerufen hat. Hier treffen sich Vertreterinnen und Vertreter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und aller weiterer betroffener Akteure regelmäßig, um weitere Vorkehrungen für den Fall eines Blackouts zu treffen.