Unterhaltsvorschuss auf dem Prüfstand: Kommunen sollen entlastet werden – Familien drohen Einschnitte
Die finanzielle Lage vieler Kommunen ist angespannt. Steigende Sozialausgaben, hohe Investitionsbedarfe und immer neue gesetzliche Aufgaben setzen Städte und Gemeinden seit Jahren unter Druck. Vor diesem Hintergrund hatte die Ministerpräsidentenkonferenz Ende Juni gemeinsam mit der Bundesregierung vereinbart, die kommunalen Haushalte künftig stärker zu entlasten. Leitgedanke der Einigung: "Wer bestellt, bezahlt." Neue Bundesgesetze sollen nicht länger automatisch zu zusätzlichen Belastungen der kommunalen Ebene führen.
Ein Gesetz steht dabei besonders im Fokus: der Unterhaltsvorschuss. Er greift ein, wenn getrennt lebende Elternteile – meist Väter – ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. In diesen Fällen springt zunächst der Staat ein und versucht anschließend, das Geld vom Unterhaltspflichtigen zurückzufordern.
Kosten für Kommunen seit 2017 vervierfacht
Seit der Reform von 2017 können Alleinerziehende den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag ihres Kindes ohne zeitliche Begrenzung erhalten. Für Kommunen und Länder hatte diese Ausweitung erhebliche finanzielle Folgen. Nach Angaben der Bundesregierung haben sich die Kosten seitdem vervierfacht. Mittlerweile werden bundesweit jährlich rund 3,2 Milliarden Euro ausgezahlt. Familienministerin Karin Prien spricht deshalb von einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen.
Ihre Konsequenz: Künftig soll der Vorschuss nur noch bis einschließlich zum 15. Lebensjahr gezahlt werden. Gleichzeitig kündigte sie an, säumige Unterhaltsschuldner konsequenter zu verfolgen. Wer falsche Angaben macht oder Auskünfte verweigert, müsse künftig beispielsweise auch mit einem Führerscheinentzug rechnen. Zudem sollen Länder und Kommunen ihre Bemühungen bündeln, ausstehende Unterhaltszahlungen einzutreiben.
Aus kommunaler Sicht trifft die Initiative einen wunden Punkt. Gerade Sozialleistungen gehören vielerorts zu den am stärksten wachsenden Ausgaben. Eine Begrenzung des Unterhaltsvorschusses würde deshalb viele Haushalte unmittelbar entlasten und passt zur neuen Bund-Länder-Vereinbarung, kommunale Mehrbelastungen künftig stärker zu begrenzen.
Hostert (CDU): Gesetz ist eine Katastrophe
So nachvollziehbar die Entlastungslogik aus kommunaler Sicht erscheint, so kontrovers wird sie familienpolitisch diskutiert. Denn betroffen wären ausgerechnet Alleinerziehende – eine Bevölkerungsgruppe mit überdurchschnittlich hohem Armutsrisiko. Kritik kommt deshalb nicht nur von Grünen und Sozialverbänden, sondern auch aus den Reihen der Regierungskoalition. Nach Angaben des MDR will die SPD-Bundestagsfraktion die geplanten Kürzungen in dieser Form nicht mittragen.
Der Kinderbeauftragte der Fraktion kündigte an, man werde den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nacharbeiten müssen. Auch die von der CDU entsandte Bundestagsabgeordnete Jasmina Hostert bezeichnete die Pläne in der Deutschlandfunk-Sendung Kontrovers als "Katastrophe" und erklärte, sie würden von ihrer Fraktion nicht mitgetragen. Das Deutsche Kinderhilfswerk warnt ebenfalls vor Kürzungen bei Familien, die ohnehin finanziell stark belastet seien, und fordert stattdessen strukturelle Reformen zugunsten von Kindern und Jugendlichen.
Die Debatte fällt zudem in eine Zeit, in der die Bundesregierung an mehreren Stellen Leistungen für Familien überprüft. Erst wenige Tage zuvor hatte Prien angekündigt, auch die maximale Bezugsdauer des Elterngeldes von bislang 14 auf künftig zwölf Monate reduzieren zu wollen. Viele Bürgerinnen und Bürger nehmen diese Einschnitte als Teil eines größeren Sparkurses wahr. Gleichzeitig investiert der Bund Milliarden in Verteidigung und Infrastruktur. Gerade dieser Kontrast sorgt derzeit für erhebliche politische Spannungen und dürfte die Diskussion um den Unterhaltsvorschuss zusätzlich verschärfen.
Für die Kommunen bleibt die Ausgangslage dennoch eindeutig: Sie drängen seit Jahren auf eine nachhaltige Entlastung bei den Sozialausgaben. Ob diese jedoch zulasten von Familien erfolgen sollte oder ob der Bund andere Finanzierungswege finden muss, dürfte in den kommenden Monaten zu den umstrittensten sozialpolitischen Debatten der neuen Legislaturperiode gehören. Fest steht bereits jetzt: Der angekündigte Gesetzentwurf wird den Bundestag ebenso beschäftigen wie Rathäuser und Landratsämter im ganzen Land.