Undichte private Abwasserleitung in einem offenen Erdgraben
Bei der Untersuchung privater Abwasserleitungen wurden zahlreiche Schäden wie Rohrversätze, Risse, Brüche, Ablagerungen, Wurzeleinwuchs und Fehlanschlüsse festgestellt – mit der Folge, dass Schmutzwasser austreten oder Grundwasser als Fremdwasser in die Kanalisation eindringen kann.
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Schäden im Verborgenen

8. April 2026
Undichte private Abwasserleitungen bleiben oft unbemerkt – mit Folgen für Umwelt und Geldbeutel. Ein Pilotprojekt in den Kommunen Stockach, Ettlingen und Blaustein zeigt, wie gezielte Information und professionelle Begleitung Eigentümer wirksam bei Prüfung und Sanierung unterstützen. Cornelia Haag und Sabine Aßmann stellen die Erkenntnisse in ihrem Gastbeitrag vor.

Ausgangslage

In § 51 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) ist festgelegt, dass Grundstückseigentümer selbst für den ordnungsgemäßen Zustand ihrer privaten Abwasserleitungen, also der Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA), verantwortlich sind. Eine Rechtsverordnung kann weitere Details regeln.

Undichte Leitungen können gleich zwei Probleme verursachen:

  • Schmutzwasser kann in den Boden und das Grundwasser gelangen – das belastet die Umwelt. In Wasserschutzgebieten muss der Schutz des Grundwassers vor austretendem Abwasser dabei besonders im Fokus stehen.
  • Sauberes Grundwasser kann in die Abwasserleitungen eindringen – dieses sogenannte Fremdwasser vermischt sich in der Kanalisation mit dem Schmutzwasser und muss später in der Kläranlage unnötig mitbehandelt werden, was die Gemeinden Geld kostet.

Die privaten Abwasserleitungen sind insgesamt etwa doppelt so lang wie das öffentliche Kanalnetz und häufig in einem schlechten Zustand. Es ist also dringend notwendig, Schäden systematisch aufzuspüren und zu beheben. Vielen Grundstückseigentümern ist aber nicht bewusst, dass sie selbst für die Instandhaltung ihrer Leitungen verantwortlich sind.

Damit praxistaugliche Lösungen für die Überprüfung und Sanierung privater Abwasserleitungen entwickelt und erprobt werden können, hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg das Pilotprojekt Grundstücksentwässerungen initiiert. Ziel war es, Erfahrungen zu sammeln und Verfahren zu testen, die später landesweit angewendet werden können.

Was wurde untersucht?

Im Pilotprojekt wurde erprobt, wie Kommunen und Eigentümer die Untersuchung und Sanierung privater Abwasserleitungen gemeinsam umsetzen können. Dazu gehörte die umfassende Information, Beratung und Unterstützung der Grundstückseigentümer bei allen Schritten. Gleichzeitig sollten praktische Erfahrungen gesammelt werden: Welche Abläufe funktionieren, wie viel Personal wird benötigt und welche Kosten entstehen?

In den Informationsveranstaltungen erfuhren die Eigentümer aus den drei Pilotgemeinden, wie das Projekt abläuft und wurden zur freiwilligen Teilnahme eingeladen.

Anschließend übernahmen Fachplaner die Koordination. Nachdem alle sichtbaren Schächte und Leitungen erfasst waren, wurden die privaten Abwasserleitungen mit Kameras untersucht. Auf Basis der Ergebnisse wurde ein Sanierungskonzept erstellt. Die Sanierungsoptionen wurden mit den Eigentümern besprochen und fachlich bewertet.

Die ausgewählten Maßnahmen wurden dann unter Begleitung der Fachplaner umgesetzt – einschließlich Abnahme, Abrechnung und vollständiger Dokumentation.

Geöffneter Abwasserschacht während der Untersuchung einer privaten Abwasserleitung

Viele private Grundstückseigentümer erklärten sich im Pilotprojekt bereit, ihre Abwasserleitungen untersuchen zu lassen und notwendige Sanierungen umzusetzen – unterstützt durch Information, Beratung und Förderung. Foto: Irina Dörschl

Handlungsbedarf

Die Untersuchung der privaten Abwasserleitungen zeigte zahlreiche Schäden – darunter Rohrversätze, Risse, zerbrochene Leitungsstücke, Ablagerungen, eingewachsene Wurzeln und falsch angeschlossene Rohre. Wie erwartet war der Sanierungsbedarf deutlich höher als im öffentlichen Kanalnetz.

Das liegt vor allem daran, dass öffentliche Kanäle gemäß der Eigenkontrollverordnung (EKVO) regelmäßig überprüft und saniert werden. Private Leitungen dagegen werden oft erst untersucht, wenn bereits ein akutes Problem auftritt. Dadurch bleiben Schäden lange unbemerkt und können sich über Jahre verschlimmern.

Das Pilotprojekt machte aber auch deutlich: Da es um den Substanz- und Werterhalt ihres Eigentums geht, konnten viele Eigentümer überzeugt werden, ihre GEA inspizieren und notwendige Reparaturen durchführen zu lassen. Die im Rahmen des Pilotprojekts gewährte Förderung hat die Teilnahmebereitschaft der Eigentümer weiter erhöht.

Für die Akzeptanz und Handlungsbereitschaft bei der Inspektion und Sanierung von GEA ist wichtig, dass Eigentümer frühzeitig und offen informiert werden und eine persönliche Ansprechperson haben, die sie durch den Prozess begleitet.

Genau das funktionierte im Projekt sehr gut. Die Kommunen und das beauftragte Ingenieurbüro übernahmen die Koordination, kümmerten sich um Ausschreibungen, standen für Rückfragen bereit und begleiteten die Maßnahmen vom ersten Schritt bis zur fertigen Dokumentation. Dieses Vorgehen sorgt für einheitliche Standards innerhalb der Kommune, sichert die Qualität der Arbeiten und macht größere gebündelte Aufträge für Firmen attraktiver – gleichzeitig oft verbunden mit günstigeren Preisen für die Eigentümer im Vergleich zu vielen kleinen und dezentral beauftragten Einzelmaßnahmen.

Nach § 51 Absatz 6 WG können Gemeinden die Untersuchung der privaten Leitungen auch selbst übernehmen, wenn dies in ihrer Abwassersatzung festgelegt ist. Das im Satzungsmuster bereits angelegte Prüfungsrecht kann hierfür erste Anknüpfungspunkte geben. Das Wassergesetz sieht derzeit vor, die Inspektionsleistungen entsprechend § 42 Kommunalabgabengesetz (KAG) abzurechnen. Sowohl für die Akzeptanz bei den Eigentümern als auch hinsichtlich des Verwaltungsaufwands wäre es hier wünschenswert, wenn die Inspektionskosten zukünftig direkt über die Abwassergebühr gedeckt werden könnten.

Autorinnen

Cornelia Haag ist bei der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) im Landesverband Baden-Württemberg Leiterin des Netzwerks geanetz.plus und war für die Steuerung des Pilotprojekts zuständig.

Sabine Aßmann hat im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Leitung des Pilotprojektes „Grundstücksentwässerungsanlagen in Baden-Württemberg“ inne.