Neue Anreize
Fläche ist eine endliche Ressource. Um auch für nachfolgende Generationen Entwicklungsmöglichkeiten offenzuhalten, ist es wichtig, möglichst sparsam und schonend mit Fläche umzugehen. Der Vorrang der Innen- vor der Außenentwicklung setzt hier als planerisches Leitbild und bundesrechtliche Vorgabe an.
Die städtebauliche Entwicklung soll vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Innenentwicklung ist dabei nicht allein als bauliche Verdichtung zu verstehen. Vielmehr geht es im Sinne einer dreifachen Innenentwicklung darum, die bauliche Nutzung von Flächenpotenzialen im Innenbereich mit der Schaffung von Grün- und Freiräumen und nachhaltigen Mobilitätsangeboten zusammenzudenken. Die praktische Umsetzung vor Ort stellt aber für die Kommunen eine herausfordernde Aufgabe dar, insbesondere wenn es um die Mobilisierung konkreter Potenzialflächen geht.
Um einen möglichst sorgsamen Umgang mit Fläche zu ermöglichen, hat die Landesregierung in der vergangenen Legislaturperiode eine Zwei-Säulen-Strategie auf den Weg gebracht. Eine Säule der Strategie ist eine gut austarierte Rahmensetzung durch den neuen Landesentwicklungsplan, der sich in Aufstellung befindet. Darin soll mit einem ganzheitlichen, strategischen Ansatz festgelegt werden, wie die vielfältigen Nutzungsansprüche zukünftig miteinander klug und fair für alle Seiten in Einklang gebracht werden können.
Die zweite Säule der Strategie bildet der Aktionsplan Flächensparen, der ein Bündel von aufeinander abgestimmten Unterstützungsmaßnahmen zur Rückführung der Flächenneuinanspruchnahme enthält, die Förder-, Beratungs- und Informationsangebote sowie digitale Tools vorsehen. Mit dem Aktionsplan sollen die Kommunen für das Thema Flächeneffizienz sensibilisiert und bei der dreifachen Innenentwicklung unterstützt werden.
Mit der Entsiegelungs- und der Verstetigungsprämie sowie der Weiterentwicklung des Förderprogramms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ hat das Land nun drei Maßnahmen des Aktionsplans Flächensparen auf den Weg gebracht.
Neu: Entsiegelungsprämie und Verstetigungsprämie
Ziel der Entsiegelungsprämie ist es, durch den Einsatz von freiwilligen Entsiegelungsmaßnahmen die Aufenthaltsqualität und Klimaresilienz der Kommunen zu verbessern sowie zur Rückführung der Flächenneuinanspruchnahme beizutragen. Sie soll einen Anreiz bieten, versiegelte, im kommunalen Eigentum stehende Flächen zu entsiegeln.
Die Entsiegelungsprämie kann für kommunale Flächen beantragt werden, auf denen Voll- und Teilentsiegelungsmaßnahmen freiwillig durchgeführt wurden. Förderfähig sind Maßnahmen, die innerhalb der letzten zwölf Monate vor Antragstellung abgeschlossen wurden. Pro kommunale Fläche kann bei einer Vollentsiegelung eine Prämie in Höhe von bis zu 40.000 Euro und bei einer Teilentsiegelung bis zu 24.000 Euro gewährt werden.
Ziel der Verstetigungsprämie ist es, die Kommunen und Träger der Regionalplanung bei der Identifizierung und Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen (zum Beispiel für Wohn- oder Gewerbezwecke) zu unterstützen. Diese Aufgabe wird von kommunalen Flächenmanagerinnen und -managern wahrgenommen, die im Rahmen des Förderprogramms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ zeitlich befristet gefördert werden.
Mit der Verstetigungsprämie sollen die Kommunen und Träger der Regionalplanung belohnt werden, die eine solche Stelle dauerhaft im Stellenplan verankern. Bei einem verstetigten Stellenanteil von weniger als 50 Prozent erhalten die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger 20.000 Euro. Bei einem verstetigten Stellenanteil von mehr als 50 Prozent beträgt die Prämienhöhe 40.000 Euro.
Das Verfahren zur Beantragung und Abwicklung der beiden Prämien ist aufwandsarm ausgestaltet, sodass diese möglichst schnell und unbürokratisch ausbezahlt werden können. Insgesamt stehen für beide Prämien in diesem Jahr rund 800.000 Euro zur Verfügung. Die Beantragung der Prämien ist ab sofort möglich.
Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ mit neuen Schwerpunkten
Mit dem Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ unterstützt das Land seit 2009 die Kommunen in Baden-Württemberg dabei, ihre Flächen im Innenbereich effizienter zu nutzen. Gefördert werden nichtinvestive Projekte (zum Beispiel Konzepte für die Transformation gewachsener Siedlungsstrukturen) sowie die zeitlich befristete Schaffung der Stelle einer kommunalen Flächenmanagerin oder eines kommunalen Flächenmanagers. Ab der Förderperiode 2026 übernimmt das Land 60 Prozent – statt bisher 50 Prozent – der zuwendungsfähigen Ausgaben, die für eine geförderte Innenentwicklungsmaßnahme anfallen. Zusätzlich wurde der Förderhöchstbetrag für die kommunalen Flächenmanagerinnen und -manager auf 144.000 Euro angehoben (bisher: 120.000 Euro).
In der neuen Förderperiode wird ein besonderes Augenmerk auf die Begrünung und Entsiegelung sowie auf die attraktive Gestaltung städtischer Freiräume gelegt: Diese Aspekte sollen bei den Innenentwicklungsmaßnahmen möglichst immer mitgedacht werden.
Zudem liegt ein Schwerpunkt auf der Mehrfachnutzung von Flächen und Gebäuden. Diese leistet einen wichtigen Beitrag zu einem effizienten und verantwortungsvollen Umgang mit dem knappen Gut „Fläche“. Ebenfalls im Fokus stehen die Mobilisierung von Wohnraum sowie die Aufwertung und Reaktivierung bestehender Industrie- und Gewerbeflächen. Anträge können bis zum 30. April 2026 eingereicht werden.
Weitere Informationen zu den beiden Prämien sowie zum Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ finden Sie unter https://is.gd/7GwpDL.
Autoren
Eva Krocker und Axel Piesker sind im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg im Referat „Grundsatzfragen der Raumordnung, Flächenmanagement“ tätig.