Die Kulanz zur Einreichung der Grundsteuererklärung ist abgelaufen. Nun schicken die Finanzämter Schätzungen der Grundsteuerwerte los.
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Kulanz bei der Grundsteuer endet

Nachdem die letzte Kulanzfrist für die Einreichung der Grundsteuererklärung verstrichen ist, schicken die Finanzämter nun Schätzungsankündigungen los. Grundsteuererklärungen können trotzdem weiter eingereicht werden.

Die Finanzämter werden in den kommenden Wochen die Schätzungsankündigung für die Grundsteuer versenden. Adressat sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die bislang noch keine Grundsteuererklärung für die Grundsteuer B abgegeben haben. Sie waren vor Wochen noch mal von den Finanzämtern gebeten worden, ihre Erklärung einzureichen. Dafür hatten sie eine sechswöchige Frist eingeräumt bekommen. Insgesamt hatten die Eigentümerinnen und Eigentümer über ein Jahr Zeit, ihre Erklärung für die Grundsteuer B abzugeben.

Schätzung des Grundsteuerwerts kann zum Nachteil für Eigentümerinnen und Eigentümer werden

Die Finanzämter werden im nächsten Schritt dazu übergehen, den Grundsteuerwert der betroffenen Grundstücke zu schätzen. Die Schätzungen können zuungunsten der Eigentümerinnen und Eigentümer ausfallen. Denn die Finanzämter können Steuervergünstigungen ohne eine Grundsteuererklärung nicht berücksichtigen. Beispielsweise wenn ein Grundstück vorwiegend für eigene Wohnzwecke genutzt wird.

Die Kulanz für die Grundsteuererklärung ist vorbei und damit schicken die Finanzämter nun Schätzungen raus.

Grundsteuererklärung kann weiterhin eingereicht werden

Wer eine Schätzankündigung erhält, kann immer noch seine Grundsteuererklärung abgeben, um eine Schätzung zu vermeiden. Deshalb enthält jede Schätzungsankündigung noch mal eine Frist. Die Finanzämter werden dann voraussichtlich ab November die Grundsteuermessbescheide auf Basis von Schätzungen verschicken. Alle notwendigen Daten für die Erklärungsabgabe sowie weitere Informationen rund um die Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de.