fAIrChat soll Schülerinnen und Schülern den Umgang mit Künstlicher Intelligenz an Schulen ermöglichen
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Künstliche Intelligenz im Pilottest an Schulen

Erstmals testen angehende Lehrkräfte den Chatbot fAIrChat, der in der Lernplattform Moodle implementiert ist. Der Test durch Schülerinnen und Schüler folgt in einem nächsten Schritt.

Gerade ist die Erprobungsphase von fAIrChat begonnen. In Schulen wird der Chatbot auf Basis das GPT-Modells von OpenAI zunächst für Lehrkräfte in Ausbildung zur Verfügung gestellt. Später sollen Schülerinnen und Schüler mit fAIrChat im datenschutzrechtlich sicheren Kontext den Einsatz von Künstlicher Intelligenz erproben lernen und angehende Lehrkräfte an Pilotseminaren im pädagogischen Einsatz des Chatbots geschult werden.

Boser: Verantwortungsvollen Umgang mit KI lernen

„fAIrChat ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, KI in einem sicheren Rahmen auszutesten und zu erforschen“, sagt Staatssekretärin Sandra Boser. „Auf diesem Weg lernen sie den verantwortungsvollen Einsatz solcher generativer Sprachmodelle. Darüber hinaus unterstützt der Chatbot die Schülerinnen und Schüler bei den schulischen Aufgaben und hat daher auch das Potenzial, mehr Bildungsgerechtigkeit zu schaffen. fAIrChat bietet also große Chancen, die es jetzt erstmals an ausgewählten Schulen auszutesten gilt.“

Ständige Wissenschaftliche Kommission fordert Umgang mit KI in der Schule

Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz forderte in einem Impulspapier, die Potenziale so genannter Large Language Models zu nutzen, sich dabei aber auch ihrer Grenzen bewusst zu sein und sie verantwortungsbewusst zu verwenden. Mit der Implementierung von fAIrChat in Moodle möchte Baden-Württemberg einen Schritt in diese Richtung machen und den Schulen die Möglichkeit der sicheren Verwendung von generativer Sprach-KI gegeben.

fAIrChat: Landesbeauftragter für Datenschutz sieht keine Bedenken

Tobias Keber, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), hat fAIrChat bewertet und sieht keine datenschutzrechtlichen Aspekte, die einer Nutzung in dieser Form entgegenstehen. Alle Anforderungen des LfDI wurden, auch in Abstimmung mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), umgesetzt. Unter diese Anforderungen fallen zum Beispiel Angaben von Verwendungsmöglichkeiten wie etwa die Chat-Speicherung sowie Hinweise auf Einstellungen wie die Speicherdauer oder das Akzeptieren von Cookies.

Bei einem ersten Test wurde fAIrChat positiv bewertet

Rund 80 Fortbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer des ZSL haben fAIrChat bereits einem ersten Test unterzogen und bewerten den Chatbot vor allem wegen des datenschutzrechtlich unbedenklichen Einsatzes sowie des großen Nutzens für die Schülerinnen und Schüler positiv. Einsetzen kann man das Tool sowohl im Unterricht als auch bei den Hausaufgaben sowie beim selbstständigen Lernen. Zu erwarten ist deshalb auch ein positiver Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit aufgrund der flächendeckenden niederschwelligen Bereitstellung der Anwendung.

Im Herbst soll über weitere Nutzung entschieden werden

Nach der Testphase folgt die Auswertung. Gegebenenfalls werden dann nötige Anpassungen und Überarbeitungen vorgenommen. Ziel ist es, zum Herbst 2024 eine gute Entscheidungsgrundlage zu haben, inwieweit fAIrChat in der Fläche zur Verfügung gestellt werden soll. Weitere Informationen, Hilfsangebote und Fortbildungen zum Thema Künstliche Intelligenz finden Sie auf der Webseite des Kultusministeriums.