Kommunen unter Zugzwang
Phosphor ist ein lebensnotwendiges Element und muss jedem Organismus – ob Pflanze, Tier oder Mensch – über die Nahrung zugeführt werden. Da die weltweiten Vorkommen begrenzt sind und zunehmend unter geopolitischem Einfluss stehen, hat die Europäische Union den Rohstoff bereits 2014 als kritisch eingestuft. Deutschland ist derzeit komplett auf Importe angewiesen, die überwiegend aus Marokko und Russland stammen. Um dieser Abhängigkeit zu entkommen, ist eine zuverlässige und nachhaltige Vorsorge notwendig.
Vor diesem Hintergrund wurde 2017 die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm über die neue Klärschlammverordnung (AbfKlärV) gesetzlich verankert.
Ab dem 01.01.2029 wird die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm oder Klärschlammasche daher grundsätzlich für alle Kläranlagen (unabhängig von der Größenklasse beziehungsweise Ausbaugröße) gelten, deren zu entsorgender Klärschlamm einen Phosphorgehalt von 20 Gramm oder mehr je Kilogramm Trockenmasse (TM) aufweist.
Aktueller Stand
In den vergangenen Monaten wurde die Branche durch eine von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) angestoßene Diskussion über eine mögliche Verschiebung der Phosphorrückgewinnungspflicht um zehn Jahre verunsichert. Angesichts mangelnder Kapazitäten in der Monoverbrennung und der Phosphorrückgewinnung wurde eine Fristverlängerung als Entlastung für Anlagenbetreiber ins Spiel gebracht.
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat jedoch in seinem Antwortschreiben klargestellt, dass keine weitere Verschiebung eingeräumt werden soll. Das Festhalten an den bestehenden Fristen sei notwendig, um die Verlässlichkeit des regulatorischen Rahmens zu sichern und Investitionen nicht zu gefährden. Nur so könne Planungssicherheit für Anlagenbetreiber, Technologieanbieter und Investoren gewährleistet werden.
Gleichzeitig ist absehbar, dass die erforderlichen Kapazitäten für die Monoverbrennung und die Phosphorrückgewinnung bis 2029 bundesweit nicht vollständig zur Verfügung stehen werden. Der Ausbau der Anlagen verläuft langsamer als erforderlich. Viele Projekte befinden sich noch in der Planung oder Genehmigung.
Es wird derzeit davon ausgegangen, dass 2029
- eventuell nicht genügend Kapazität in Monoverbrennungsanlagen sowie
- nicht genügend Kapazität für eine technische Phosphorrückgewinnung
zur Verfügung stehen werden.
Vor diesem Hintergrund werden in der Fachwelt verschiedene Übergangsszenarien diskutiert. Hierzu gehört ein Finanzierungsmodell, das einen gemeinsamen Fonds vorsieht. Einzahlungen wären von Klärschlammerzeugern und Betreibern thermischer Anlagen zu leisten, wenn aufgrund mangelnder Kapazitäten kein Phosphorrecycling erfolgen kann. Dieses Konzept befindet sich jedoch ausschließlich im fachlichen Dialog und ist bislang weder politisch beschlossen noch rechtlich ausgestaltet.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Um Investitionen zu fördern und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, wird von Fachseite hervorgehoben, dass Kommunen frühzeitig aktiv werden sollten. Eine zentrale Rolle spielen dabei Ausschreibungen für langfristige Entsorgungsleistungen. Da der Neubau von Monoverbrennungsanlagen sowie von technischen Phosphorrückgewinnungsanlagen mit erheblichen Kosten verbunden ist, sollten zur wirtschaftlichen Auslastung dieser Anlagen langfristige Entsorgungsverträge abgeschlossen werden. In der heutigen Praxis werden bereits Entsorgungsverträge von 10 bis 15 Jahren verhandelt.
Darüber hinaus wird diskutiert, Ausschreibungen, die aufgrund fehlender Kapazitäten ohne Angebot bleiben, künftig als Nachweis einer versuchten Pflichterfüllung gegenüber den zuständigen Behörden anzuerkennen. Auch dieser Ansatz stellt derzeit lediglich einen Diskussionsstand dar und ist nicht als geltende Regelung zu verstehen.
Für Städte, Gemeinden und Zweckverbände in Baden-Württemberg ergibt sich ein klarer Handlungsauftrag. Angesichts des feststehenden Starttermins 2029 und der gleichzeitig begrenzten Kapazitäten sollten Entscheidungsträger:
- frühzeitig Ausschreibungen vorbereiten, um Investoren und Betreibern ein verlässliches Signal zu geben,
- bestehende Entsorgungsverträge überprüfen und langfristig absichern,
- regionale und interkommunale Kooperationen prüfen, um Kapazitäten gemeinsam zu nutzen,
- politische Entwicklungen – insbesondere zum Fonds-Modell – eng verfolgen,
- Übergangsszenarien realistisch einplanen, darunter Zwischen- und Langzeitlagerung von Aschen und eventuelle Nutzung verbleibender Mitverbrennungskapazitäten (in enger Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde).
Nur durch vorausschauendes Handeln kann die Entsorgungssicherheit ab 2029 gewährleistet und gleichzeitig der notwendige Ausbau einer nachhaltigen Phosphorrückgewinnungsinfrastruktur unterstützt werden.
Autoren



Birgit Poppe, Tobias Reinhardt und Jian Zhang sind im Landesverband Baden-Württemberg der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall tätig (DWA).