Kommunale Themen im Bundesrat
In seiner Sitzung am 16. Oktober hat der Bundesrat unter anderem grünes Licht für die Erhöhung der Tabaksteuer gegeben. Daneben befasste sich die Länderkammer mit zahlreichen weiteren Vorhaben und fasste Beschlüsse, die für Städte und Gemeinden von besonderer Bedeutung sind.
Finanzausgleich: 500 Millionen Euro zusätzlich für die Länder
Die Bundesregierung will den Ländern im Jahr 2026 insgesamt 500 Millionen Euro zusätzliche Umsatzsteuereinnahmen zur Verfügung stellen. Grundlage dafür ist eine geplante Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, zu der der Bundesrat am 16. Oktober Stellung genommen hat. Die zusätzlichen Mittel ergeben sich aus zwei gegenläufigen Entwicklungen: Zum einen erhält der Bund 250 Millionen Euro zurück, weil seine Abschlagszahlungen für die Flüchtlingskosten im Jahr 2025 zu hoch ausgefallen waren. Zum anderen stellt er den Ländern weitere 750 Millionen Euro zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) bereit. Dabei handelt es sich um die letzte Finanzierungstranche aus dem im Jahr 2020 vereinbarten Pakt für den ÖGD.
Für Kommunen ist die Regelung insbesondere deshalb relevant, weil sie sowohl bei der Unterbringung und Integration von Geflüchteten als auch im öffentlichen Gesundheitswesen wichtige Aufgaben übernehmen. Eine direkte Zuweisung der zusätzlichen Mittel an Städte und Gemeinden ist allerdings nicht vorgesehen. Der Bundesrat fordert zudem technische Anpassungen am Gesetzentwurf, unter anderem zur Finanzierung des Gewalthilfegesetzes ab 2030 und zum Auslaufen der Länderbeteiligung am Aufbauhilfefonds. Das Gesetz muss nun im Bundestag weiter beraten werden.
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: Neue Verteilung ab 2027
Neben der Gewerbe- und Einkommensteuer zählt auch der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zu den wichtigen Einnahmequellen der Kommunen. Wie diese Mittel zwischen den einzelnen Städten und Gemeinden verteilt werden, wird alle drei Jahre anhand sogenannter Schlüsselzahlen neu festgelegt. In seiner Sitzung am 16. Oktober hat der Bundesrat nun einer entsprechenden Verordnung für die Jahre 2027 bis 2029 zugestimmt.
Die Berechnung orientiert sich an der örtlichen Wirtschaftskraft. Dabei fließen das Gewerbesteueraufkommen mit 25 Prozent, die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit 50 Prozent und deren Entgelte mit weiteren 25 Prozent in den Verteilungsschlüssel ein. Grundlage sind jeweils aktualisierte statistische Daten. Für Baden-Württemberg ergibt sich daraus künftig ein Anteil von rund 13,76 Prozent am bundesweiten Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.
Die neuen Schlüsselzahlen gelten ab dem 1. Januar 2027 und bilden eine wichtige Grundlage für die kommunale Haushaltsplanung. Zusätzliche Steuereinnahmen entstehen durch die Verordnung allerdings nicht automatisch. Sie regelt lediglich, wie die zur Verfügung stehenden Mittel auf die Länder und deren Gemeinden verteilt werden.
Kita-Finanzierung: Bundesrat fordert Nachbesserungen
Mit dem geplanten Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz will die Bundesregierung die frühkindliche Bildung verbessern und bundesweit einheitliche Qualitätsstandards in Kindertageseinrichtungen schaffen. Dazu soll künftig bei allen Kindern spätestens im fünften Lebensjahr der Sprach- und Entwicklungsstand erfasst werden. Bei festgestelltem Förderbedarf sollen gezielte Unterstützungsangebote folgen. Zudem sollen Kitas, die besonders viele Kinder aus schwierigen sozialen Verhältnissen betreuen, zusätzliches Personal erhalten. Auch die Fachberatung soll gestärkt werden.
Kritik kommt aus dem Bundesrat allerdings an der Finanzierung. Zwar plant der Bund, die Länder zwischen 2027 und 2034 mit insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro zu unterstützen. Die jährlichen Bundesmittel sollen jedoch schrittweise sinken und nach 2034 vollständig entfallen. Gleichzeitig würden durch das Gesetz dauerhafte neue Aufgaben und Kosten für Länder und Kommunen entstehen. Der Bundesrat fordert deshalb eine langfristig gesicherte Bundesfinanzierung, die regelmäßig an die Kostenentwicklung angepasst wird.
Darüber hinaus verlangen die Länder mehr Flexibilität bei den geplanten Personalvorgaben und der Fachberatung. Insbesondere sollen bestehende Strukturen und landesspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden können. Für Städte, Gemeinden und die örtlichen Träger der Jugendhilfe ist die Finanzierungsfrage besonders relevant, da sie einen wesentlichen Teil der neuen Anforderungen umsetzen müssten. Der Bundesrat hat am 16. Oktober eine entsprechende Stellungnahme beschlossen. Das Gesetz muss nun im Bundestag weiter beraten werden.
Rechenzentren: Standortkommunen sollen mehr Gewerbesteuer erhalten
Mit der zunehmenden Digitalisierung und dem rasanten Fortschritt der Künstlichen Intelligenz wächst auch der Bedarf an Rechenzentren. Sie bilden die technische Grundlage für digitale Anwendungen, Cloud-Dienste und die Verarbeitung großer Datenmengen. Auch das Bestreben nach mehr digitaler Souveränität treibt den Ausbau von Rechenzentren in Deutschland voran, um Daten und digitale Dienste unabhängiger von außereuropäischen Anbietern betreiben zu können.
Rechenzentren benötigen große Flächen und leistungsfähige Stromanschlüsse, schaffen aufgrund ihres hohen Automatisierungsgrades aber vergleichsweise wenige Arbeitsplätze. Für die Standortkommunen bedeutet dies häufig, dass sie erhebliche Infrastruktur- und Planungsleistungen erbringen müssen, ohne entsprechend an den Gewerbesteuereinnahmen beteiligt zu werden. Denn bislang richtet sich die Verteilung der Gewerbesteuer zwischen den Betriebsstätten eines Unternehmens grundsätzlich nach den dort gezahlten Arbeitslöhnen.
Das soll sich ab 2027 ändern. Im Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes sieht die Bundesregierung einen neuen Verteilungsschlüssel für Rechenzentren vor. Künftig sollen 90 Prozent des Gewerbesteuermessbetrags anhand der elektrischen Nennanschlussleistung und nur noch zehn Prozent anhand der Arbeitslöhne auf die beteiligten Gemeinden verteilt werden. Maßgeblich wäre damit vor allem die elektrische Anschlusskapazität der Anlagen. Standortkommunen könnten dadurch stärker von den Gewerbesteuereinnahmen profitieren.
Der Bundesrat begrüßte diese Neuregelung in seiner Sitzung am 16. Oktober grundsätzlich, fordert allerdings Nachbesserungen. So soll der neue Verteilungsschlüssel nicht nur für Unternehmen gelten, die ausschließlich Rechenzentren betreiben, sondern auch für solche, bei denen dies den überwiegenden Teil der Geschäftstätigkeit ausmacht. Zudem sollen sogenannte Co-Lokationen berücksichtigt werden. Bei diesem Geschäftsmodell stellt ein Unternehmen die Infrastruktur eines Rechenzentrums bereit, während andere Unternehmen darin ihre eigenen Server betreiben. Auch diese Fälle sollen künftig unter die neue Regelung fallen.
Darüber hinaus fordert der Bundesrat, steuerliche Umgehungsmöglichkeiten auszuschließen. Unternehmen sollen die Neuregelung beispielsweise nicht durch die Einrichtung wirtschaftlich unbedeutender Nebenbetriebe umgehen können. Spätestens vier Jahre nach Ablauf des Erhebungsjahres 2027 soll zudem überprüft werden, ob die Neuregelung tatsächlich zu einer stärkeren Beteiligung der Standortkommunen geführt hat. Die Vorschläge müssen nun im weiteren Gesetzgebungsverfahren beraten werden.
Wohnungsmarkt: Bundesrat kritisiert geplante EU-Vorgaben
Die EU-Kommission will mit einer Verordnung einheitliche Anforderungen für Maßnahmen gegen Wohnraummangel schaffen. Diese betreffen unter anderem Beschränkungen von Ferienwohnungen sowie den Erwerb und die Nutzung von Immobilien als Zweitwohnsitz. Solche Eingriffe sollen nur in Gebieten mit nachgewiesener Wohnraumknappheit möglich sein. Bei Kurzzeitvermietungen müsste zudem belegt werden, dass sie den örtlichen Wohnungsmarkt in den vergangenen drei Jahren erheblich beeinträchtigt haben.
Der Bundesrat sieht darin einen Eingriff in die Zuständigkeiten von Mitgliedstaaten, Ländern und Kommunen. Deutschland verfüge bereits über Regelungen zum Wohnraumschutz und gegen Zweckentfremdung. Zudem befürchtet die Länderkammer zusätzliche Nachweis- und Kontrollpflichten für Behörden. Am 16. Oktober beschloss sie deshalb eine sogenannte Subsidiaritätsrüge. Damit beanstandet sie die Zuständigkeit der EU für das Vorhaben. Das europäische Gesetzgebungsverfahren kann dennoch fortgesetzt werden.
Schutz kritischer Infrastruktur
Auch der Schutz kritischer Infrastruktur war Thema der Bundesratssitzung. Die Länderkammer beschloss, einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, der einen neuen Straftatbestand des „gemeinschädlichen Hausfriedensbruchs“ vorsieht. Künftig soll bereits das unbefugte Betreten oder Überfliegen sicherheitsrelevanter Anlagen mit Drohnen strafbar sein können, auch wenn noch keine Beschädigung entstanden ist. Für Kommunen ist dies insbesondere mit Blick auf Wasserwerke, Umspannwerke und andere Versorgungseinrichtungen relevant.
Stromkosten und Kinderschutz
Mit den Stromkosten beschäftigte sich der Bundesrat ebenfalls. Die Bundesregierung plant, die Übertragungsnetzkosten von 2027 bis 2029 mit jährlich 5,525 Milliarden Euro zu bezuschussen. Damit sollen die Strompreise für Verbraucher und Unternehmen gedämpft werden. Die Länder fordern allerdings, den Zuschuss bei 6,5 Milliarden Euro jährlich zu belassen. Von niedrigeren Netzentgelten könnten auch kommunale Einrichtungen und Betriebe profitieren.
Im sozialen Bereich sprach sich der Bundesrat unter anderem für den flächendeckenden Ausbau interdisziplinärer Kinderschutzeinrichtungen aus. Nach dem Vorbild der sogenannten Childhood-Häuser sollen medizinische, psychologische, polizeiliche und sozialpädagogische Hilfen enger miteinander verknüpft werden. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll dafür ein Konzept einschließlich einer langfristigen Finanzierung erarbeiten. Eine weitere Entschließung befasst sich mit dem Missbrauch der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit zum unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen. Bund, Länder und Kommunen sollen gemeinsam wirksame Gegenmaßnahmen entwickeln, etwa durch verbesserte Verwaltungsverfahren und eine Überarbeitung bestehender Vorschriften.
Zudem setzt sich der Bundesrat für eine stärkere Unterstützung der Tafeln ein. Die Weitergabe überschüssiger Lebensmittel soll vereinfacht und bürokratische Hürden sollen abgebaut werden. Daneben fordert die Länderkammer Erleichterungen bei der Lkw-Maut und der Kraftfahrzeugsteuer für Tafel-Fahrzeuge. Damit sollen die überwiegend ehrenamtlich getragenen Einrichtungen finanziell und organisatorisch entlastet werden.
Arbeitsschutz, Schienengüterverkehr und autonomes Fahren
Darüber hinaus beschäftigte sich der Bundesrat mit dem Bürokratieabbau im Arbeitsschutz. Die Länderkammer fordert, das gesamte nationale Arbeitsschutzrecht zu überprüfen, überholte Vorschriften abzuschaffen und Doppelregelungen zu beseitigen. Davon könnten auch Kommunen als Arbeitgeber profitieren. Als ersten Schritt verlangt der Bundesrat eine Modernisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Eine weitere Entschließung betrifft den Schienengüterverkehr. Der Bundesrat kritisiert die geplante Kürzung der Bundesförderung für den sogenannten Einzelwagenverkehr von 384 Millionen Euro im Jahr 2026 auf 274 Millionen Euro im Jahr 2027. Er fordert eine langfristige Finanzierung mindestens auf dem bisherigen Niveau, um insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen weiterhin einen Zugang zum Schienengüterverkehr zu ermöglichen. Für kommunale Wirtschaftsstandorte mit Gleisanschlüssen ist dies von Bedeutung.
Schließlich stand auch die Einrichtung von Modellregionen für autonomes Fahren auf der Tagesordnung. Diese könnten künftig neue Möglichkeiten für den öffentlichen Nahverkehr eröffnen, insbesondere im ländlichen Raum. Eine Entscheidung wurde am 16. Oktober allerdings noch nicht getroffen. Die Beratungen in den Ausschüssen werden fortgesetzt.