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Innenministerium arbeitet an Gesetzentwurf für digitale Sitzungen

Wie geht es weiter mit digitalen Gremiensitzungen in den Kommunen? Nordrhein-Westfalen hat vor wenigen Tagen eine Blaupause vorgelegt und diverse Videokonferenz- und Abstimmungssysteme zugelassen. die:gemeinde hat im Innenministerium nachgefragt, was Baden-Württemberg plant.

Wie ist der Stand in Sachen digitale Gremienarbeit? Eine Meldung aus Nordrhein-Westfalen ließ jüngst aufhorchen. Das für Digitalisierung und Kommunen zuständige Ministerium teilte Ende September mit, dass die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) drei Videokonferenzsysteme und drei Abstimmungstools zugelassen habe. Konkret geht es um die Produkte Zoom des gleichnamigen US-Softwareunternehmens, um Zoom X, das Zoom in Kooperation mit Telekom Deutschland anbietet, sowie um Easymeet 24, ein Dienst des deutschen Anbieters Connect 4 Video. Bei den Anwendungen zur Abstimmung handelt es sich um die Tools Allris der Hamburger CC E-Gov GmbH, um SD Net des Bielefelder Software-Unternehmens Sternberg sowie um Session Net, ein Dienst der Softwarefirma Somacos aus Salzwedel. Laut Mitteilung sind weitere Zulassungen geplant.

NRW strukturiert digitale Gremienarbeit in Kommunen

„Damit schaffen wir klare und sichere Strukturen für die digitale politische Arbeit in den Kommunen. Unser Anspruch: Die Daten sind geschützt, die gefassten Beschlüsse sind rechtssicher“, bekundete Daniel Sieveke, Staatssekretär im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. Digitale und hybride Sitzungen erleichterten das ehrenamtliche Engagement und könnten nun zur gängigen Praxis in den Kommunen werden, so Sieveke weiter. Was geschieht in Baden-Württemberg? Seit Ausbruch der Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen spielt die Frage eine größere Rolle, ist aber aufgrund der mittlerweile wieder geringen Infektionszahlen und dem gefühlten „Ende“ der Seuche wieder etwas in den Hintergrund getreten. die:gemeinde hatte in der Hochphase der Pandemie immer wieder über die Entwicklungen berichtet. Fakt ist: Auch im Südwesten tut sich etwas. Schließlich ist es im Interesse aller, ehrenamtliche Gremienarbeit attraktiver zu machen, und damit auch flexibler.

Die derzeitige Lage in Baden-Württemberg

Derzeit sind in Baden-Württemberg digitale oder hybride Sitzungen der Gemeinderäte oder Kreistage und deren Ausschüsse bei entsprechender Regelung in der Hauptsatzung zulässig, wenn Gegenstände einfacher Art behandelt werden, oder wenn eine Präsenzsitzung aus schwerwiegenden Gründen nicht durchgeführt werden kann. Dazu gehören Gründe des Seuchenschutzes nach Paragraf 37a der Gemeindeordnung und Paragraf 32a der Landkreisordnung. „Die Regelungen wurden zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 sehr kurzfristig eingeführt. Die Auswahl der technischen Systeme oblag und obliegt den Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung“, erklärt Carsten Dehner, Sprecher im Innenministerium.

Gesetzentwurf ist geplant

Auf Nachfrage sagt Dehner, dass ein Gesetzentwurf zur Novellierung des Kommunalverfassungsrechts, der Änderungen der Regelungen zu digitalen und hybriden Sitzungen umfassen soll, sich derzeit in Erarbeitung befinde. „Unser Ziel ist es, dauerhafte und nicht auf Notlagen begrenzte gesetzliche Möglichkeiten zu schaffen, um rechtssicher online und hybride Sitzungen von Gemeinderäten, Kreistagen und Regionalversammlungen durchzuführen und zu streamen“, so Dehner. Die Auswahl der technischen Systeme soll nach derzeitigem Stand unverändert den Gemeinden überlassen bleiben, eine vorgeschaltete Zulassung oder die Erteilung von Lizenzen durch das Land sind daher nicht geplant.