© Screenshot: die:gemeinde

Fünf Onlinedienste sollen landesweit verfügbar werden

Wohnsitzanmeldung, Eheschließung, Aufenthaltstitel, Verpflichtungserklärung und Grundsicherung sollen künftig landesweit online beantragt werden können. Land, kommunale Landesverbände und Komm.ONE setzen das Vorhaben gemeinsam um. Das Land übernimmt die Kosten für die Einführung.

Baden-Württemberg beteiligt sich am Bundesprogramm „Flächendeckung digitale Verwaltungsleistungen“. Ziel ist, fünf bereits entwickelte Onlinedienste innerhalb von neun Monaten bei allen jeweils zuständigen Behörden im Land einzuführen. Bürgerinnen und Bürger sollen die Angebote unabhängig von ihrem Wohnort nutzen können.

Chief Digital Officer (CDO) Ronja Kemmer unterzeichnete dazu am 14. Oktober eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. „Ein Onlinedienst bietet erst dann echten Fortschritt, wenn er in jedem Rathaus im Land funktioniert“, erklärte Kemmer. Das Land übernehme die Kosten für die flächendeckende Einführung.

Diese fünf Leistungen werden ausgerollt

Für das Programm wurden Verwaltungsleistungen ausgewählt, die häufige Lebenssituationen betreffen oder besonders stark beanspruchte Behörden entlasten sollen:

  • Wohnsitzanmeldung und Ummeldung

  • Anmeldung einer Eheschließung

  • Antrag auf einen Aufenthaltstitel

  • Verpflichtungserklärung

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Angebote betreffen nahezu jede Gemeinde und jeden Landkreis. Besonders Ausländer- und Sozialämter sollen durch digitale Antragsmöglichkeiten entlastet werden. Zugleich sollen Bürgerinnen und Bürger weniger Behördengänge erledigen müssen.

Komm.ONE übernimmt den Anschluss

Das Land, die kommunalen Landesverbände und der kommunale IT-Dienstleister Komm.ONE setzen das Projekt gemeinsam um. Komm.ONE übernimmt als Generalunternehmerin die Verantwortung für den gesamten Anschlussprozess. Eine eigene Einheit soll die Behörden von den ersten Vorbereitungen bis zur Inbetriebnahme begleiten.

Der Bund stellt die notwendigen Informationen zentral bereit und will die Übernahme bestehender Onlinedienste durch standardisierte Verträge vereinfachen. Damit soll verhindert werden, dass jede Kommune eigene technische und rechtliche Lösungen entwickeln muss.

Die kommunalen Landesverbände begrüßen dieses Vorgehen. Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag sprechen von einem Fortschritt für die kommunale Familie: Statt vieler Einzellösungen würden wichtige Dienste aus einer Hand und nach einem verbindlichen Zeitplan eingeführt.

Aufbau auf der E-Government-Vereinbarung

Das Programm knüpft an die E-Government-Vereinbarung an, die Land und Kommunen im März 2026 geschlossen haben. Sie soll dafür sorgen, dass neue digitale Angebote sowie die bereits rund 600 auf service-bw verfügbaren Onlinedienste schneller und verbindlicher in die Fläche gelangen.

Die fünf ausgewählten Leistungen bilden einen ersten Umsetzungsschritt mit einer festen Frist. Entscheidend wird sein, ob die technische Anbindung innerhalb der neun Monate gelingt und die Dienste anschließend auch durchgehend digital bearbeitet werden können.