Das Tourismusinfrastrukturprogramm 2024 fördert 37 Projekte im Bereich Tourismus
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Diese lokalen Tourismusprojekte werden jetzt gefördert

Neue Mountain-Bike-Wegenetze, Aussichtstürme und digitale Zeitreisen - Für 37 innovative und attraktive Projekte im Bereich Tourismusinfrastruktur vergibt das Land Förderungen.

Das Land unterstützt in diesem Jahr insgesamt 37 kommunale Tourismusinfrastrukturprojekte. Die Fördersumme aller Projekte zusammen liegt bei rund 12 Millionen Euro. Mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm 2024 fördert das Land kommunale Projekte, die die Errichtung, Modernisierung, (energetische) Sanierung und den Umbau von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen zum Ziel haben und auf die Gestaltung eines zukunftsfähigen Gesamtangebots einzahlen.

Welche Projekte werden über das Tourismusinfrastrukturprogramm 2024 gefördert?

Bis zu 37 Projekte bekommen in diesem Jahr eine Förderung - bei sieben von ihnen steht noch die Genehmigung durch den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus aus. Zu den geförderten Projekten in diesem Jahr gehören unter anderem:

  • Schaffung eines Mountain-Bike-Basiswegenetzes im Hochschwarzwald
  • Einführung eines touristischen Fußgängerleitsystems für das gesamte Stadtgebiet in Marbach am Neckar im Hinblick auf die Gartenschau 2033
  • Errichtung eines Aussichtsturms im Wurzacher Ried
  • Schaffung eines Mehretappenwanderwegs im Kinzigtal
  • Errichtung einer digitalen Zeitreise in Baiersbronn und Freudenstadt im Zusammenhang mit der Gartenschau 2025
  • Neubau eines Verpflegungs- und Versorgungskiosks mit Aussichtsplattform auf dem Hornberg
  • Einführung eines touristischen Besucherleitsystems in Nürtingen
  • Schaffung einer Wohlfühloase am Fluss Wiese
  • Einrichtung einer "Ostalb-Radrunde"
  • Schaffung von neun Wohnmobilstellplätzen in der Schramberger Talstadt
  • Errichtung eines Spiel- und Aussichtsturms in Ellwangen im Rahmen der Landesgartenschau 2026

Rapp: "Tourismus auch in Zukunft resilient und nachhaltig gestalten"

„Der Tourismus ist eine Leitökonomie und damit wesentlicher Wirtschaftsfaktor für Baden-Württemberg", sagt Patrick Rapp, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. „Zugleich ist er eine oft unterschätzte Querschnittsbranche mit einem breiten Wirkungsspektrum. Umso wichtiger ist es, in dieser auf vielen Ebenen herausfordernden Zeit langfristige Strategien zu entwickeln, um den Tourismus auch in Zukunft resilient und nachhaltig zu gestalten. Ein wichtiger Baustein dazu sind hochwertige, zeitgemäße und zukunftsorientierte touristische Infrastrukturen. Hier setzt das Tourismusinfrastrukturprogramm an, denn wir unterstützen damit zielgerichtet lokale touristische Projekte und somit die Kommunen aktiv bei der Schaffung von hochwertigen und zukunftsorientieren Tourismuseinrichtungen.“ 

Wie sieht die Zukunft der Tourismusdestination Baden-Württemberg aus?

Da es sich bei dem Ausbau einer modernen und zukunftsfähigen Tourismusinfrastruktur um eine freiwillige kommunale Aufgabe handle, sei es unabdingbar, so der Staatssekretär, dass das Land durch gezielt Anreize die dafür notwendigen baulichen Investitionen unterstütze. Die Tourismuskommunen im Land seien ein wichtiger Partner, um das Tourismusland Baden-Württemberg im globalen Wettbewerb um die Gäste gut zu positionieren. „Die Innovations- und Investitionsbereitschaft der Kommunen in die touristischen Angebote vor Ort wird in den kommenden Jahren mitentscheidend dafür sein, ob Baden-Württemberg seine starke Position als Tourismusdestination beibehalten und die Wettbewerbsfähigkeit im globalen Tourismusmarkt aufrecht erhalten kann. Das Thema 'Qualität' – auch bei der touristischen Infrastruktur – wird für die Gäste bei ihrer Reiseentscheidung immer wichtiger werden“, so Rapp.

Warum ist die Förderung von sieben Projekten noch nicht sicher?

Bei sieben Projekten muss die Finanzierung nun zunächst vom Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus genehmigt werden. Denn: Gemäß § 5 Abs. 8 des Staatshaushaltsgesetzes 2023/2024 ist vor der Gewährung von Finanzhilfen über 500.000 Euro für Tourismusinfrastrukturprojekte die Zustimmung des Ausschusses erforderlich. Von den 37 Maßnahmen liegen insgesamt sieben Vorhaben über der Zuschussgrenze von 500.000 Euro, sodass bei diesen der zuständige Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus abschließend über die Gewährung der Förderung entscheiden muss.