Was bringt der neue Koalitionsvertrag für Kommunen?
Vergangenen Mittwoch haben Cem Özdemir und Manuel Hagel ihren gemeinsamen Koalitionsvertrag mit dem Titel „Aus Verantwortung fürs Land" vorgestellt. Gleich auf der ersten Seite formulieren die Koalitionäre einen nicht trivialen Anspruch: „In dieser neuen, härteren Welt müssen wir unsere Wettbewerbsfähigkeit und unsere Zukunftschancen mit ganzer Kraft sichern und neu erkämpfen.“
Der neue grün-schwarze Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg steht jedoch unter einem Vorbehalt: Das Geld ist knapp, die Schuldenbremse sakrosankt. Neue Maßnahmen stehen konsequent unter Haushaltsvorbehalt. Dennoch versucht der Vertag den Spagat zwischen Haushaltsdisziplin und konkreten Verbesserungen im Alltag der Bürgerinnen und Bürger: Genehmigungen sollen schneller werden, überflüssige Berichtspflichten wegfallen. Familien sollen über ein kostenloses und verpflichtendes letztes Kindergartenjahr finanziell entlastet werden. Wer ein Eigenheim kaufen möchte, soll beim Erstkauf einen Teil der Grunderwerbsteuer zurückbekommen. Für mehr Sicherheit sorgen sollen tausend neue Polizeistellen. In der Gesundheitsversorgung setzt die Koalition auf Telemedizin und neue Praxismodelle, um auch auf dem Land eine gute Versorgung zu sichern.
Auch für die Städte und Gemeinden planen die Koalitionäre in ihrem Vertrag wichtige Reformansätze: So soll eine gemeinsame Zukunftskommission zwischen Land und Kommunen Lösungen für Aufgabenkritik, Bürokratieabbau, Standardüberprüfungen und auch zur Weiterentwicklung der Konnexität finden, ein Effizienzgesetz die Kommunen und Unternehmen von unnötigen Berichts- und Dokumentationspflichten entlasten und die Verwendungsnachweispflicht entfallen.
Politikwissenschaftler Brettschneider: „Dialog mit den Kommunen ist richtiger Weg“
Was bedeutet das alles in der Gesamtschau? Der Politikwissenschaftler Frank Brettschneider von der Universität Hohenheim ordnete den Koalitionsvertrag auf Anfrage des die:gemeinde-Magazins ein. Er sieht die richtigen Antworten auf die richtigen Fragen, mahnt aber zur Nüchternheit bei der Umsetzung. „Der Blick ist nach vorne gerichtet – bei Manuel Hagel, künftig als Innenminister zuständig für die Kommunen, und auch bei Cem Özdemir“, urteilt er. Die zentrale Frage, die für ihn im Mittelpunkt des Koalitionsvertrags steht: „Was brauchen die Kommunen, die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft, damit Baden-Württemberg seinen Wohlstand, seine Lebensqualität und seinen gesellschaftlichen Zusammenhalt bewahren kann?“
Die erste Antwort laute weniger Vorschriften und Berichtspflichten. Dies hält er für sinnvoll. Doch er warnt: „Widerstände wird es dennoch geben. Und zwar dann, wenn aus der abstrakten Zustimmung zur Entbürokratisierung die Zustimmung zur Abschaffung einer konkreten Regel werden muss.“
Ähnlich nüchtern fällt sein Blick auf die Digitalisierung der Verwaltung aus. Auch diese Absicht sei richtig, aber die Hürden lägen höher, denn die Umsetzung koste nicht nur Geld, sondern vor allem Konzentration und Kraft bei der Überwindung unterschiedlicher Softwaresysteme und fehlender Schnittstellen.
Als dritten Baustein benennt Brettschneider die Kommunalfinanzen: Die Kommunen bräuchten berechenbare, verlässliche und auskömmliche Grundlagen für ihre Arbeit. Beschlüsse könnten nicht fortwährend zu ihren Lasten gefasst werden. Dass die Koalitionäre dies erkannt hätten und im Dialog mit den Kommunen – in einer gemeinsamen Zukunftskommission – Maßnahmen zur Stärkung ihrer Handlungsfähigkeit erarbeiten wollen, sei „der richtige Weg“.
Und schließlich der Dialog selbst: Handel, Gewerbe, Industrie und Start-ups bräuchten Entwicklungsmöglichkeiten – und dafür gelte es, gesellschaftlich tragfähige Lösungen zu finden. Die Servicestelle für dialogische Bürgerbeteiligung könne dabei helfen, Entscheidungen von Gemeinderäten und Landtag über Zukunfts-, Bau- und Infrastrukturprojekte vorzubereiten. Sein Fazit lautet: All diese Antworten seien sinnvoll. „Sie müssen jedoch auch finanziert und vor allem umgesetzt werden. Dafür ist der Landesregierung zu wünschen, dass sie den derzeitigen Schwung beibehält.“
Kommunale Landesverbände: „Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen sind riesig“
In einer ersten Stellungnahme haben Gemeindetagspräsident Steffen Jäger, Landkreistagspräsident Achim Brötel und Städtetagspräsident Oberbürgermeister Frank Mentrup ebenfalls die mutigen Ansätze des Koalitionsvertrags gewürdigt. Sie begrüßen gemeinsam, dass „nun eine Grundlage für die kommenden fünf Jahre auf dem Tisch liegt“, machen aber zugleich deutlich, in welch schwieriger Lage sich die Kommunen befinden: Sie steckten in einer „nie dagewesenen kommunalen Finanzkrise“, die ihre Handlungsfähigkeit zunehmend in Frage stelle.
Immerhin: Die drei Verbandspräsidenten sehen im Koalitionsvertrag erste Ansätze, die Hoffnung machen. Sie verweisen auf die geplante Zukunftskommission mit den Kommunalen Landesverbänden sowie auf den sogenannten BW-Pakt, der noch in diesem Jahr als Zukunftsbündnis vereinbart werden soll. Auch die angekündigte Beteiligung des Landes an kommunalen Soziallasten sowie die rechtliche Weiterentwicklung des Konnexitätsprinzips – also des Grundsatzes, dass wer bestellt auch bezahlt – werden ausdrücklich begrüßt. In einzelnen Bereichen, wie im Krankenhausbereich seien „die Handlungsnotwendigkeiten aus kommunaler Sicht noch nicht ausreichend beschrieben“.
Was bedeutet der Koalitionsvertrag nun konkret für die Kommunen im Land?
Ein Blick auf die Punkte, die im Vorfeld im Sondierungspapier vom Gemeindetag als besonders relevant für Städte, Gemeinden und Landkreise identifiziert wurden, zeigt, in welche Richtung die neue Landesregierung steuern will.
Automobilwirtschaft und Ladeinfrastruktur
Für die nach wie vor bedeutende Automobilbranche will Grün-Schwarz den Strategiedialog Automobilwirtschaft gemeinsam mit der Wirtschaft aktualisieren. Beim Thema Antriebe hält die Koalition Technologieoffenheit für nötig. Neben der Elektromobilität setzt sie auch auf Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe. Konkret heißt es im Vertrag: „Wir unterstützen die Elektromobilität, die Ladeinfrastruktur für Pkw, Busse und Lkw sowie Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe.“ Für E-Lkw soll zudem in Ladeinfrastruktur am regionalen Straßennetz investiert werden.
Bürokratieabbau und Effizienzgesetz
Bereits zu Beginn der Legislaturperiode will die Koalition ein Effizienzgesetz beschließen, das weitreichende Folgen für Verwaltungen auf allen Ebenen hat: „Alle bestehenden Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten“ laufen demnach zum 31. Dezember 2027 aus. Es sei denn, sie werden ausdrücklich per Fachgesetz verlängert. Bis dahin gilt ein Belastungsmoratorium. Ergänzend soll eine verbindliche „One-in-two-out“-Regel gelten: Für jede neue Belastung werden zwei bestehende abgeschafft. Beim Thema Gold-Plating ist die Ansage klar: Das Land verzichtet darauf, EU- und Bundesvorgaben über das notwendige Maß hinaus zu verschärfen. Dafür soll sogar ein eigenes „Anti-Gold-Plating-Gesetz“ kommen.
Beschleunigung von Planungsverfahren
Um Genehmigungen zu beschleunigen, setzt die Koalition auf einen naturschutzrechtlichen Paradigmenwechsel: Planungen sollen künftig durch den Grundsatz „Populationsschutz vor Individuenschutz“ beschleunigt werden. Einzelne Tiere einer Art sollen bei Genehmigungsverfahren weniger Gewicht haben als der Schutz der Gesamtpopulation. Zudem sollen Genehmigungsfiktionen eingeführt werden: Reagiert eine Behörde nicht innerhalb einer Frist, gilt eine Genehmigung als erteilt.
Klimaziel 2040 und Klimamilliarde für Kommunen
Am Ziel, Baden-Württemberg bis 2040 klimaneutral zu machen, hält die Koalition fest. Sie will aber „mehr Flexibilität in den Wegen der Zielerreichung“ herstellen. Starre Sektorenziele werden aufgeweicht, automatische Gegenmaßnahmen bei Zielverfehlungen entfallen. Für die Kommunen besonders relevant: Über ein Finanzierungsgesetz sollen sie eine Milliarde Euro über die Legislaturperiode erhalten. Etwa für Investitionen in die energetische Sanierung des kommunalen Gebäudebestands. Bisherige Förderprogramme im kommunalen Klimaschutz sollen in diese „Klimamilliarde“ integriert werden. Allerdings steht auch diese „Klimamilliarde“ unter dem Finanzierungsvorbehalt.
Beteiligung an Erträgen aus Erneuerbaren Energien
Kommunen sollen künftig finanziell stärker von Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik auf ihrem Gebiet profitieren. Der Koalitionsvertrag hält fest: „Wir werden dafür sorgen, dass Kommunen an den Erträgen von EE-Anlagen wie Windkraftanlagen und Freiflächen-PV beteiligt werden, um Vorteile vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger zu generieren.“ Dazu soll § 6 EEG im Land verpflichtend umgesetzt werden.
Glasfaserausbau
Das Ziel ist klar formuliert: Ein flächendeckendes Glasfasernetz bis in jede Wohnung (FTTH). Der privatwirtschaftliche Ausbau hat dabei Vorrang; dort, wo er nicht wirtschaftlich darstellbar ist, will das Land weiter öffentlich fördern. Die Kofinanzierung der Breitbandförderung analog zu den Bundeszuweisungen soll beibehalten werden.
Straßen und ÖPNV
Für das Straßennetz setzt die Koalition auf eine „Planungsoffensive für Bundes- und Landesstraßen“, einen Standardcheck beim Straßenbau sowie eine Optimierung der Straßenbauverwaltung. Erhaltungsmittel für Straßen und Brücken sollen bis 2030 schrittweise steigen. Beim öffentlichen Nahverkehr gilt: „Der ÖPNV ist Daseinsvorsorge.“ Geplant sind Taktverdichtungen, neue Strecken und bessere Anbindungen von Gewerbegebieten. Ausdrücklich betont wird: „ÖPNV muss für Fahrgäste und Kommunen bezahlbar sein.“ Auch hierzu werden Umsetzungs- und Finanzierungsfragen mit der neuen Landesregierung zu klären sein.
Biodiversitätsstärkungsgesetz
Das 2020 eingeführte und politisch umstrittene Biodiversitätsstärkungsgesetz soll konsequent umgesetzt werden – zugleich aber auch auf Änderungsbedarf geprüft werden. Im Bereich Landwirtschaft heißt es, die Koalition prüfe „Ausgleichsbedarf bei allen Maßnahmen, die dem Biodiversitätsstärkungsgesetz zugerechnet werden können.“ Für die Kommunen relevant ist dabei auch die zugesagte Prüfung und Rechtsänderung, damit das nachträgliche Entstehen eines Biotops bauliche Möglichkeiten nicht einschränkt, wenn zuvor ein entsprechender Bebauungsplan oder ein anderes Baurecht bestand und Bebauung erlaubte.
Intelligente Videoüberwachung
Das Mannheimer Modellprojekt zur KI-gestützten Videoüberwachung soll ausgeweitet werden – räumlich auf zwei weitere Standorte, aber auch funktional: Neben Verhaltensmustern sollen künftig auch das Detektieren gefährlicher Gegenstände und eine biometrische Fernidentifikation ermöglicht werden.
Sonderstab Gefährliche Ausländer
Der Sonderstab „Gefährliche Ausländer“ wird laut Koalitionsvertrag fortgeführt und gestärkt: „Der Sonderstab ‚Gefährliche Ausländer' hat sich bewährt. Wir stärken ihn und entwickeln ihn personell sowie organisatorisch weiter.“ Bei Migration aus kommunaler Sicht zudem wichtig, dass nur Asylbewerberinnen und -bewerber in die Kommunen verteilt werden sollen, wenn eine Bleibeperspektive besteht.
Bevölkerungsschutzpräsidium
Die Abteilung 6 des Innenministeriums soll zu einem eigenständigen „Präsidium Bevölkerungsschutz“ ausgebaut werden. Es soll Aufgaben von der Vorsorge über die Einsatzplanung bis zur operativen Krisenbewältigung übernehmen und unter anderem konkrete Übungs- und Mustereinsatzpläne erarbeiten.
Verbindliches und kostenfreies letztes Kindergartenjahr
Das letzte Jahr vor der Einschulung soll verpflichtend und kostenlos werden – und zwar über ein Vorziehen der Schulpflicht. Der Koalitionsvertrag formuliert: „Wir werden ein verbindliches und kostenfreies letztes Kindergartenjahr mit obligatorischen Bildungsinhalten im Wege eines Vorziehens der Schulpflicht einführen.“ Sprachförderung soll dabei eine zentrale Rolle spielen.
Multiprofessionelle Teams und kostenloses Mittagessen an Startchancen-Schulen
An Schulen, die am Startchancen-Programm des Bundes teilnehmen, soll es ein kostenloses Mittagessen geben. Außerdem sollen multiprofessionelle Teams an Schulen ausgebaut werden; dem Personal will die Koalition mehrjährige Verträge geben und die organisatorische Einbindung landesweit einheitlich ausgestalten.
Ehrenamt und Bürgerbeteiligung
Vereine und Ehrenamtliche sollen von Bürokratie entlastet werden – etwa durch den Verzicht auf die Einführung eines zentralen Helferregisters. Die „Politik des Gehörtwerdens" soll fortgeführt werden: Die Koalition bekennt sich dazu, dialogische Bürgerbeteiligungsformate bei wichtigen Gesetzesvorhaben einzusetzen. Die Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung, die Städte und Gemeinden sowie Behörden berät, soll weitergeführt werden. Zudem formuliert der Koalitionsvertrag „Um die Handlungsfähigkeit der Kommunen bei wichtigen Bau- und Infrastrukturvorhaben sicherzustellen, regeln wir die Quoren der Gemeindeordnung für Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheide, wie sie vor der Novellierung in der 15. Legislaturperiode bestanden. Weiter nehmen wir verfahrenseinleitende Beschlüsse von Bauleitplänen aus dem Katalog möglicher Gegenstände aus, soweit eine Dialogische Bürgerbeteiligung gemäß Dialogische-Bürgerbeteiligungs-Gesetz durchgeführt wurde.“
Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse soll verlängert werden – aber mit angepasster Gebietskulisse: „Wir halten am Ziel fest, die Mietpreisbremse rechtssicher und mit angepasster Gebietskulisse, die die Lebensrealität abbildet, zu verlängern.“ Auch die Kappungsgrenzenverordnung und die Kündigungssperrfristverordnung sollen verlängert werden, um kommunalen Handlungsspielraum für bezahlbares Wohnen zu erhalten.
Neuer Landesentwicklungsplan
Zentral für die Städte und Gemeinden als Träger der Planungshoheit ist auch: Wie geht es beim Landesentwicklungsplan weiter, dessen Neufassung bereits in den abgelaufenen Legislaturperiode begonnen wurde. Hier sind die Signale klar auf Forstsetzen. „Der neue Plan wird die Menschen dieser und folgender Generationen und ihre Lebensqualität im gesamten Land in den Mittelpunkt stellen. Ziel des neuen Plans ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Landes als Wirtschafts- und Wohnstandort zu sichern und auszubauen und vielfältige Anforderungen an das begrenzte Gut Fläche in einen guten Ausgleich zu bringen. Wir wollen gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land.“ Der Landesentwicklungsplan soll ein Ermöglichungsrahmen sein. Aus kommunaler Sicht wird entscheidend sein, dass der Landesentwicklungsplan tatsächlich als Ermöglichungsrahmen ausgestaltet wird und ausreichend Spielräume für die Städte und Gemeinden für die Gestaltung der Zukunftsfähigkeit vor Ort belässt.